SuedLink: Änderung der Bundesfachplanungsentscheidung im Abschnitt E
Die Bundesnetzagentur hat am 31. März 2022 die Bundesfachplanungsentscheidung für Abschnitt E von Vorhaben 3 geändert. Am 24. September 2020 hatte sie bereits einen Trassenkorridor für den Abschnitt festgelegt. Die Vorhabenträger TenneT und TransnetBW hatten aber am 20. Dezember 2021 beantragt, die Bundesfachplanungsentscheidung im Bereich Bad Friedrichshall / Kochendorf und Untereisesheim abzuändern. In ihrer SUP-Vorprüfung ist die Bundesnetzagentur zum Schluss gekommen, dass die beantragte Änderung keine voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen hat.
Weitere Informationen: Vorhaben 3, Abschnitt E