SuedLink: Veränderungssperre im Abschnitt D
Vorhaben 3 und 4: Für den Abschnitt von Gerstungen nach Arnstein (Abschnitt D) erlässt die Bundesnetzagentur eine Veränderungssperre. Sie bezieht sich auf Bereiche des Trassenkorridors im Abschnitt zwischen Hollstadt und Rödelmaier in der Gemeinde Wülfershausen sowie in der Gemeinde Rödelmaier. In diesen Bereichen dürfen keine Vorhaben oder baulichen Anlagen verwirklicht werden, die einer Verwirklichung der jeweiligen Stromleitung entgegenstehen. Außerdem dürfen keine sonstigen wesentlich wertsteigernden Veränderungen am Grundstück oder an baulichen Anlagen auf dem Grundstück durchgeführt werden.
Weitere Informationen: Vorhaben 3, Abschnitt D und Vorhaben 4, Abschnitt D.