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    Vorhaben 63: Verzicht auf Bundesfachplanung

    Die Bundes­netz­agentur hat am 26. Oktober 2022 entschieden, dass das Vorhaben 63 auf Grund der örtlichen Gegeben­heiten ohne Durch­führung der Bundes­fach­planung möglich ist. Amprion hatte am 31. August 2022 einen Antrag auf Verzicht auf Bundes­fach­planung nach § 5a Abs. 2 NABEG bei der Bundes­netz­agentur gestellt. Das Vorhaben 63 verläuft auf einer Länge von etwa 90 km durch Nieder­sachsen und Nord­rhein-Westfalen. Durch zwei Leitungen – jeweils einen Ersatz- und einen Parallel­neu­bau – soll die Übertragungs­kapazität zwischen Hanekenfähr und Gronau erhöht werden.

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