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    Vorhaben 1 (A-Nord): Veränderungssperre im Abschnitt D

    Für den Abschnitt vom Raum Borken/Schermbeck nach Osterath (Abschnitt D) erlässt die Bundesnetz­agentur eine Veränderungs­sperre. Dabei geht es um Bereiche auf dem Gebiet der Stadt Tönisvorst. In den ausgewiesenen Bereichen der Gemarkungen St. Tönis und Vorst dürfen keine Vorhaben oder baulichen Anlagen verwirklicht werden, die einer Verwirk­lichung der jeweiligen Strom­leitung entgegen­stehen. Außerdem dürfen keine sonstigen erheblichen oder wesentlich wert­steigernden Verän­derungen am Grund­stück oder an baulichen Anlagen auf dem Grund­stück durch­geführt werden.

    Weitere Infor­mationen und der Volltext der Veränderungssperre: Vorhaben 1, Abschnitt D

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