Trassenkorridor für Abschnitt Nord von Vorhaben 44 festgelegt
Die Bundesnetzagentur hat für den nördlichen Abschnitt des Vorhabens Schraplau/Obhausen – Wolkramshausen – Vieselbach (Nummer 44 des Bundesbedarfsplangesetzes) am 31. März 2023 einen Trassenkorridor festgelegt. Dieser beginnt am geplanten Umspannwerk Schraplau/Obhausen in Sachsen-Anhalt und endet nach etwa 71 km am Umspannwerk Wolkramshausen in Thüringen. Der Korridor folgt dem Vorschlag des Vorhabenträgers und orientiert sich im Wesentlichen am Verlauf bereits bestehender Stromleitungen.
Die Entscheidung und weitere Unterlagen Sie auf der entsprechenden Verfahrensseite.