Vorhaben 48: Untersuchungsrahmen für die Abschnitte Süd 1 und Süd 2 festgelegt
Die Bundesnetzagentur hat die Untersuchungrahmen für die Bundesfachplanung der Abschnitte Süd 1 und Süd 2 von Vorhaben 48 festgelegt. Damit bestimmt sie, welche Unterlagen der Vorhabenträger Amprion für die raumordnerische Beurteilung und die Strategische Umweltprüfung der Trassenkorridore vorzulegen hat.
Der Abschnitt Süd 1 beginnt in der Nähe von Steinfurt in Niedersachsen und endet nach etwa 94 km bei Borken in Nordrhein-Westfalen. Von dort führt der etwa 27 km lange Abschnitt Süd 2 durch Nordrhein-Westfalen und bis zum Umspannwerk Polsum bei Gelsenkirchen.
Die Abschnitte sind Teil des sogenannten Korridor B des Netzentwicklungsplans.
Alle Informationen zum Verfahren finden Sie auf den Abschnittsseiten von Süd 1 und Süd 2.