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    Vorhaben 48: Untersuchungsrahmen für die Abschnitte Süd 1 und Süd 2 festgelegt

    Die Bundesnetzagentur hat die Unter­suchung­rahmen für die Bundes­fach­planung der Abschnitte Süd 1 und Süd 2 von Vorhaben 48 festgelegt. Damit bestimmt sie, welche Unter­lagen der Vorhaben­träger Amprion für die raum­ordnerische Beurteilung und die Strategische Umwelt­prüfung der Trassen­korridore vorzulegen hat.

    Der Abschnitt Süd 1 beginnt in der Nähe von Stein­furt in Nieder­sachsen und endet nach etwa 94 km bei Borken in Nord­rhein-West­falen. Von dort führt der etwa 27 km lange Abschnitt Süd 2 durch Nord­rhein-West­falen und bis zum Umspann­werk Polsum bei Gelsenkirchen.

    Die Abschnitte sind Teil des sogenannten Korridor B des Netz­entwicklungs­plans.

    Alle Informationen zum Verfahren finden Sie auf den Abschnittsseiten von Süd 1 und Süd 2.

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