Korridor B: Untersuchungsrahmen für Abschnitte Nord 1 und Nord 2 festgelegt
Die Bundesnetzagentur hat am 29. Juni 2023 den Untersuchungrahmen für die Bundesfachplanung für insgesamt drei Abschnitte festgelegt. Betroffen sind die Abschnitte Nord 1 und Nord 2 des Vorhabens 49 sowie der Abschnitt Nord 2 des Vorhabens 48. Die Bundesnetzagentur bestimmt damit, welche Unterlagen der Vorhabenträger Amprion für die raumordnerische Beurteilung und die Strategische Umweltprüfung der Trassenkorridore vorzulegen hat.
Alle drei Abschnitte liegen vollständig in Niedersachsen. Zusammen bilden die Vorhaben 48 und 49 den sogenannten Korridor B des Netzentwicklungsplans. Details zum geplanten Verlauf der Abschnitte und die Untersuchungsrahmen finden Sie auf den entsprechenden Seiten: