Untersuchungsrahmen für Abschnitt A von Vorhaben 17 festgelegt
Die Bundesnetzagentur hat am 29. Mai 2024 den Untersuchungsrahmen für die Planfeststellung von Abschnitt A des Vorhabens 17 festgelegt. Der Abschnitt liegt in Hessen, ist etwa 50 km lang und verläuft zwischen Mecklar und Dipperz.
Der Untersuchungsrahmen bestimmt, welche Unterlagen der zuständige Vorhabenträger Amprion für das weitere Planfeststellungsverfahren erstellen muss.
Weitere informationen finden Sie auf der Detailseite zu Vorhaben 17, Abschnitt A.