NordOstLink: Untersuchungsrahmen festgelegt
Die Bundesnetzagentur hat am 19. Dezember 2024 einen gemeinsamen Untersuchungsrahmen für die Planfeststellung des Projekts NordOstLink festgelegt. Der Untersuchungsrahmen bestimmt, welche Unterlagen die zuständigen Vorhabenträger 50Hertz und TenneT für das weitere Planfeststellungsverfahren erstellen müssen. Er wurde für die Vorhaben 81 und 81a sowie für folgende Bestandteile der Vorhaben 81b bis 81f des Bundesbedarfsplangesetzes festgelegt:
- Vorhaben 81b (Bestandteil Hemmingstedt / Epenwöhrden – Pöschendorf / Hadenfeld / Kaisborstel / Agethorst / Mehlbek)
- Vorhaben 81c (Bestandteil Hemmingstedt / Epenwöhrden – Pöschendorf / Hadenfeld / Kaisborstel / Agethorst / Mehlbek)
- Vorhaben 81d (Bestandteil Hemmingstedt / Epenwöhrden – Seth / Leezen / Groß Niendorf / Travenbrück)
- Vorhaben 81e (Bestandteil Hemmingstedt / Epenwöhrden – Seth / Leezen / Groß Niendorf / Travenbrück)
- Vorhaben 81f (Bestandteil Hemmingstedt / Epenwöhrden – Hagen / Fuhlendorf / Bad Bramstedt / Bimöhlen)