Rhein-Main-Link: Untersuchungsrahmen festgelegt
Die Bundesnetzagentur hat am 29. November 2024 einen gemeinsamen Untersuchungsrahmen für die Planfeststellung des Projekts Rhein-Main-Link festgelegt. Der Untersuchungsrahmen bestimmt, welche Unterlagen der zuständige Vorhabenträger Amprion für das weitere Planfeststellungsverfahren erstellen muss. Der Untersuchungsrahmen wurde jeweils für die gesamten Vorhaben 82 und 82a sowie für die südlichen Bestandteile der Vorhaben 82b und 82c erlassen.
Die Vorhaben haben jeweils eine Länge von über 500 km und verlaufen durch die Länder Hessen, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen.
Weitere Informationen zum Verfahren finden Sie auf den entsprechenden Detailseiten.