Bundesnetzagentur genehmigt weiteren Abschnitt von SuedLink
Die Bundesnetzagentur hat am 27. Juni 2025 das Planfeststellungsverfahren für einen weiteren Abschnitt des SuedLink abgeschlossen. Mit diesem Beschluss erhält TransnetBW als Übertragungsnetzbetreiber die Genehmigung für den Bau und den Betrieb der Stromleitung.
Der planfestgestellte Abschnitt D2 verläuft bei den beiden SuedLink-Vorhaben (3 und 4) zunächst in einer gemeinsamen Trasse. Diese beginnt südlich der Landesgrenze zwischen Thüringen und Bayern bei Mellrichstadt. Sie verläuft dann weitgehend parallel zur Autobahn 71 südwärts bis auf die Höhe von Oerlenbach. Dort verschwenkt die Trasse des Vorhabens 3 westwärts und verläuft bis zur Grenze zwischen den Landkreisen Schweinfurt und Bad Kissingen. Sie schließt dort an den bereits im Bau befindlichen Abschnitt E1 des Vorhabens 3 an. Diese Strecke ist rund 45 Kilometer lang. Die Trasse des Vorhabens 4 verläuft von Oerlenbach weiter südwärts bis zur Konverterstation Bergrheinfeld/West und hat eine Länge von rund 62 Kilometern.
Der Planfeststellungsbeschluss wird am 26. Juli 2025 auf den entsprechenden Abschnittsseiten von Vorhaben 3 und Vorhaben 4 veröffentlicht.
Hintergrund zur Stromleitung
Das Vorhaben 3 soll die beiden Netzverknüpfungspunkte Brunsbüttel in Schleswig-Holstein und Großgartach in Baden-Württemberg verbinden. Auf einem Großteil der Strecke haben die beiden Vorhabenträger TenneT und TransnetBW eine gemeinsame Verlegung mit der Leitung Wilster – Bergrheinfeld/West (Vorhaben 4) vorgesehen. Die zuständigen Netzbetreiber fassen die beiden Erdkabel-Vorhaben unter dem Projektnamen SuedLink zusammen und betrachten sie bei den Planungen gemeinsam.
Die Bundesnetzagentur aktualisiert regelmäßig die Prognose zum Fortschritt des Stromnetzausbaus.