Bundesnetzagentur genehmigt weiteren Abschnitt von SuedLink

    Die Bundesnetzagentur hat am 27. Juni 2025 das Plan­feststellungs­verfahren für einen weiteren Abschnitt des SuedLink abgeschlossen. Mit diesem Beschluss erhält TransnetBW als Übertragungs­netz­betreiber die Genehmigung für den Bau und den Betrieb der Strom­leitung.

    Der plan­festgestellte Abschnitt D2 verläuft bei den beiden SuedLink-Vorhaben (3 und 4) zunächst in einer gemeinsamen Trasse. Diese beginnt südlich der Landes­grenze zwischen Thüringen und Bayern bei Mellrich­stadt. Sie verläuft dann weit­gehend parallel zur Autobahn 71 südwärts bis auf die Höhe von Oerlenbach. Dort verschwenkt die Trasse des Vorhabens 3 westwärts und verläuft bis zur Grenze zwischen den Landkreisen Schweinfurt und Bad Kissingen. Sie schließt dort an den bereits im Bau befindlichen Abschnitt E1 des Vorhabens 3 an. Diese Strecke ist rund 45 Kilometer lang. Die Trasse des Vorhabens 4 verläuft von Oerlenbach weiter südwärts bis zur Konverter­station Bergrheinfeld/West und hat eine Länge von rund 62 Kilometern.

    Der Plan­feststellungs­beschluss wird am 26. Juli 2025 auf den entsprechenden Abschnittsseiten von Vorhaben 3 und Vorhaben 4 veröffentlicht.

    Hintergrund zur Stromleitung

    Das Vorhaben 3 soll die beiden Netz­verknüpfungs­punkte Bruns­büttel in Schleswig-Holstein und Groß­gartach in Baden-Württemberg verbinden. Auf einem Groß­teil der Strecke haben die beiden Vorhaben­träger TenneT und TransnetBW eine gemeinsame Verlegung mit der Leitung Wilster – Bergrheinfeld/West (Vorhaben 4) vorgesehen. Die zuständigen Netz­betreiber fassen die beiden Erdkabel-Vorhaben unter dem Projekt­namen SuedLink zusammen und betrachten sie bei den Planungen gemeinsam.

    Die Bundesnetz­agentur aktualisiert regelmäßig die Prognose zum Fortschritt des Strom­netz­ausbaus.

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