Bundesnetzagentur genehmigt weiteren Abschnitt von SuedLink
Die Bundesnetzagentur hat am 30. April 2025 das Planfeststellungsverfahren für einen weiteren Abschnitt des SuedLink abgeschlossen. Mit diesem Beschluss erhält TransnetBW als Übertragungsnetzbetreiber die Genehmigung für den Bau und den Betrieb der Stromleitung.
Der Abschnitt verläuft von der Landkreisgrenze von Bad Kissingen und Schweinfurt in Bayern bis zur Landesgrenze von Bayern und Baden-Württemberg bei Altertheim. Für diesen rund 70 Kilometer langen Abschnitt steht damit der genaue Verlauf der neuen Erdkabel-Stromleitung fest. Die Bundesnetzagentur hatte für diesen Abschnitt bereits mehrere Anträge auf vorzeitigen Baubeginn genehmigt. Diese Maßnahmen wurden mit dem Planfeststellungsbeschluss nun bestätigt.
Der Planfeststellungsbeschluss wird am 30. Mai 2025 auf der entsprechenden Abschnittsseite veröffentlicht.
Hintergrund zur Stromleitung
Das Vorhaben 3 soll die beiden Netzverknüpfungspunkte Brunsbüttel in Schleswig-Holstein und Großgartach in Baden-Württemberg verbinden. Auf einem Großteil der Strecke haben die beiden Vorhabenträger TenneT und TransnetBW eine gemeinsame Verlegung mit der Leitung Wilster – Bergrheinfeld West vorgesehen. Die zuständigen Netzbetreiber fassen die beiden Erdkabel-Vorhaben unter dem Projektnamen SuedLink zusammen und betrachten sie bei den Planungen gemeinsam. Das Vorhaben 4 zweigt im Landkreis Schweinfurt in Richtung Bergrheinfeld ab. Der Planfeststellungsbeschluss bezieht sich ausschließlich auf eine Teilstrecke des Vorhabens 3.
Die Bundesnetzagentur aktualisiert regelmäßig die Prognose zum Fortschritt des Stromnetzausbaus. Diese finden Sie hier.