Bundesnetzagentur genehmigt weiteren Abschnitt von SuedLink

    Die Bundesnetzagentur hat am 30. April 2025 das Plan­feststellungs­verfahren für einen weiteren Abschnitt des SuedLink abgeschlossen. Mit diesem Beschluss erhält TransnetBW als Übertragungs­netz­betreiber die Genehmigung für den Bau und den Betrieb der Strom­leitung.

    Der Abschnitt verläuft von der Landkreis­grenze von Bad Kissingen und Schweinfurt in Bayern bis zur Landes­grenze von Bayern und Baden-Württemberg bei Altertheim. Für diesen rund 70 Kilometer langen Abschnitt steht damit der genaue Verlauf der neuen Erdkabel-Strom­leitung fest. Die Bundes­netz­agentur hatte für diesen Abschnitt bereits mehrere Anträge auf vorzeitigen Bau­beginn genehmigt. Diese Maßnahmen wurden mit dem Plan­feststellungs­beschluss nun bestätigt.

    Der Plan­feststellungs­beschluss wird am 30. Mai 2025 auf der entsprechenden Abschnitts­seite veröffentlicht.

    Hintergrund zur Stromleitung

    Das Vorhaben 3 soll die beiden Netz­verknüpfungs­punkte Bruns­büttel in Schleswig-Holstein und Groß­gartach in Baden-Württemberg verbinden. Auf einem Groß­teil der Strecke haben die beiden Vorhaben­träger TenneT und TransnetBW eine gemeinsame Verlegung mit der Leitung Wilster – Bergrheinfeld West vorgesehen. Die zuständigen Netz­betreiber fassen die beiden Erdkabel-Vorhaben unter dem Projekt­namen SuedLink zusammen und betrachten sie bei den Planungen gemeinsam. Das Vorhaben 4 zweigt im Landkreis Schweinfurt in Richtung Bergrheinfeld ab. Der Plan­feststellungs­beschluss bezieht sich ausschließlich auf eine Teil­strecke des Vorhabens 3.

    Die Bundesnetz­agentur aktualisiert regelmäßig die Prognose zum Fortschritt des Strom­netz­ausbaus. Diese finden Sie hier.

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