Beteiligung der Bundesnetzagentur an Verfahren Dritter
Nicht nur die Bundesnetzagentur beteiligt Behörden und die Öffentlichkeit an ihren Genehmigungsverfahren. Auch Dritte bitten ihrerseits die Bundesnetzagentur um Stellungnahmen.
Dies betrifft beispielsweise die Landes- und Regionalplanung, Raumverträglichkeitsprüfungen und Planfeststellungsverfahren, die kommunale Bauleitplanung (Flächennutzungs- und Bebauungspläne), Schutzgebietsausweisungen sowie Bau- und sonstige Genehmigungsverfahren.
Für Behörden, die die Bundesnetzagentur beteiligen wollen, hat diese ein Merkblatt erstellt.
Merkblatt zur Beteiligung der Bundesnetzagentur an Verfahren Dritter (pdf, 78 KB)