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    Emden Ost – Landkreisgrenze Leer / Emsland

    Landkreisgrenze Leer / Emsland – Gemeindegrenze Wietmarschen / Nordhorn

    Gemeindegrenze Wietmarschen / Nordhorn – Landesgrenze Niedersachsen / Nordrhein-Westfalen

    Landesgrenze Niedersachsen / Nordrhein-Westfalen – Kreisgrenze Borken / Wesel

    Kreisgrenze Borken / Wesel – Kreisgrenze Kleve / Wesel

    Kreisgrenze Kleve / Wesel – Konverterstation Meerbusch

    Konverterstation Meerbusch – Osterath

    Emden Ost – Osterath (A-Nord)

    Landkreisgrenze Leer / Emsland – Gemeindegrenze Wietmarschen / Nordhorn (Abschnitt NDS2)

    etwa 75 km | Niedersachsen | Amprion

    Planfeststellung
    seit Q4 2021


    Verlauf

    Der Trassen­korridor des Abschnitts wurde im Bundes­fachplanungs­verfahren für den damaligen Abschnitt Raum Bunde – Raum Wietmarschen festgelegt. Er beginnt auf dem Gebiet der Gemeinde Rhede (Ems), verläuft von dort aus in südlicher Richtung in die Samt­gemeinde Dörpen und liegt in diesem nördlichen Strecken­abschnitt nahe der nieder­ländischen Grenze. Auf dem Gebiet der Samt­gemeinde Lathen schwenkt er nach Süd­osten, bis er nord­östlich von Haren-Erika das Gebiet der Stadt Haren (Ems) erreicht. Dort verläuft der festgelegte Trassen­korridor zunächst in Richtung Süd­westen und liegt anschließend im Bereich der Autobahn 31 sowie des EnLAG-Vorhabens 5, dem er bis Meppen folgt. Er verläuft weiter westlich der Ort­schaften Versen, Groß Fullen, Klein Fullen, Rühle sowie Groß Hesepe und nord­westlich von Dalum. Der fest­gelegte Trassen­korridor quert anschließend die Autobahn 31 auf die westliche Seite, verläuft entlang der Autobahn weiter bis zur Grenze der Gemeinde Wiet­marschen und der Stadt Nord­horn nördlich von Klausheide.

    Steckbrief

    Vorhabenträger

    Amprion

    Zuständigkeit

    Bundesnetzagentur

    Länder

    Niedersachsen

    technische Daten

    Gleichstrom (2 GW), 380 kV

    Bauweise

    Erdkabel

    Typ

    Neubau in neuer Trasse

    Länge

    etwa 75 km

    Verfahrensschritte und Dokumente

    Stand: 28. März 2024

    Die Bundes­netz­agentur führt für die Vorhaben 1, 78 (DolWin4, Grenz­korridor II – Hanekenfähr) und 79 (BorWin4, Grenz­korridor II – Hanekenfähr) ein einheit­liches Plan­feststellungs­verfahren. Von der nördlichen Abschnitts­grenze bis zum Absprung­punkt Wiet­marschen/Geeste (dem Punkt, an dem die Vorhaben 78 und 79 das Vorhaben 1 verlassen) verlaufen die vor­geschlagenen Trassen parallel. Die Bundes­netz­agentur hat eine gemeinsame Antrags­konferenz für die drei Vorhaben durchgeführt und auf deren Grundlage einen Unter­suchungs­rahmen erlassen. Es ist vorgesehen, dass die Vorhaben­träger gemeinsame Unterlagen nach § 21 des Netzausbau­beschleunigungs­gesetzes Über­tragungs­netz (NABEG) für die Vorhaben 1, 78 und 79 erstellen.

    Informatie in het Nederlands

    Die Vorhaben­träger Amprion und Amprion Offshore haben am 8. Oktober 2021 einen Antrag auf einen einheit­lichen Plan­feststellungs­beschluss nach § 19 NABEG sowie nach § 26 Satz 2 NABEG gestellt für den Abschnitt NDS2 des Vorhabens 1 sowie des Bestandteils Emden – Wiet­marschen/Geeste der Vorhaben 78 und 79. Die Bundes­netz­agentur wird die Vorhaben 78 und 79 in die Plan­feststellung für das Vorhaben 1 einbeziehen.

    Die Bundes­netz­agentur hat am 30. November 2021 in Papenburg eine Antragskonferenz für den Abschnitt durchgeführt. Teilnehmen konnten neben den Vorhaben­trägern die betroffenen Träger öffentlicher Belange, anerkannte Umwelt­vereinigungen sowie die interessierte Öffentlich­keit. Themen der Konferenz waren Gegen­stand, Umfang und Methoden der Umwelt­verträglichkeits­prüfung sowie sonstige für die Plan­feststellung erhebliche Fragen. Die auf der Antrags­konferenz eingeholten Informationen ermöglichen es der Bundes­netz­agentur, einen Unter­suchungs­rahmen festzulegen.

    Auf Grund­lage der Ergeb­nisse der Antrags­konferenz hat die Bundes­netz­agentur am 26. Januar 2022 einen Unter­suchungs­rahmen für die Plan­fest­stellung fest­gelegt. Sie gibt damit den Inhalt des Plans und der weiteren Unter­lagen vor, die der Vor­haben­träger vorzulegen hat.

    Die Bundes­netz­agentur hat die Träger öffentlicher Belange, die von dem Vorhaben berührt sind, zur Stellung­nahme zum ein­gereichten Plan auf­gefordert. Darüber hinaus konnten anerkannte Umwelt­vereinigungen sowie Personen, deren Belange durch das Vorhaben berührt werden, vom 26. Mai bis zum 26. Juli 2023 Einwendungen gegen den Plan erheben. Die Unterlagen nach § 21 NABEG wurden aus­schließlich in elektronischer Form auf dieser Seite zur Verfügung gestellt.

    Die Bundesnetzagentur hat bei einem nicht­öffentlichen Erörterungs­termin die recht­zeitig erhobenen Einwendungen und Stellung­nahmen diskutiert. Teilnahme­berechtigt waren der Vorhaben­träger, die Träger öffentlicher Belange und diejenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellung­nahmen abgegeben haben. Der Erörterungs­termin war am 12. und 13. Dezember 2023 in Lingen.

    Synopse

    Zur Vorbereitung des Erörterungs­termins hat die Bundes­netz­agentur eine Synopse zusammengestellt. Diese enthält die Argumente aus den eingegangenen Ein­wendungen und Stellung­nahmen sowie die Erwiderungen darauf seitens des Vorhaben­trägers. Die Datei ist geschützt; das Passwort dazu wurde mit der Einladung versandt.

    Planfeststellungsbeschluss (§ 24 NABEG)

    Vorzeitiger Baubeginn

    Der Vorhabenträger Amprion hat am 13. September 2023 einen Antrag auf vorzeitigen Bau­beginn und auf vor­zeitigen Beginn von Gewässer­benutzungen für den Abschnitt gestellt. Die Bundes­netz­agentur hat den Antrag am 19. Oktober 2023 genehmigt.

    Termine und Meldungen

    veranstaltung 12.-13.12.2023
    BBPlG 01 BBPlG 78 BBPlG 79 Abschnitt NDS2
    Planfeststellung
    meldung20.10.2023
    BBPlG 01 BBPlG 78 BBPlG 79 Abschnitt NDS1 Abschnitt NDS2
    Planfeststellung
    frist 26.05.-26.07.2023
    BBPlG 01 BBPlG 78 BBPlG 79 Abschnitt NDS2
    Planfeststellung
    meldung26.05.2023
    BBPlG 01 BBPlG 78 BBPlG 79 Abschnitt NDS1 Abschnitt NDS2
    Planfeststellung
    meldung05.04.2023
    BBPlG 01 BBPlG 78 BBPlG 79 Abschnitt NDS1 Abschnitt NDS2
    Planfeststellung
    meldung26.01.2022
    BBPlG 01 BBPlG 78 BBPlG 79 Abschnitt NDS1 Abschnitt NDS2
    Planfeststellung
    veranstaltung 30.11.2021
    BBPlG 01 BBPlG 78 BBPlG 79 Abschnitt NDS2
    Planfeststellung
    meldung29.10.2021
    BBPlG 01 BBPlG 78 BBPlG 79 Abschnitt NDS1 Abschnitt NDS2
    Planfeststellung
    meldung08.10.2021
    BBPlG 01 BBPlG 78 BBPlG 79 Abschnitt NDS1 Abschnitt NDS2
    Planfeststellung

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