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    Emden Ost – Landkreisgrenze Leer / Emsland

    Landkreisgrenze Leer / Emsland – Gemeindegrenze Wietmarschen / Nordhorn

    Gemeindegrenze Wietmarschen / Nordhorn – Landesgrenze Niedersachsen / Nordrhein-Westfalen

    Landesgrenze Niedersachsen / Nordrhein-Westfalen – Kreisgrenze Borken / Wesel

    Kreisgrenze Borken / Wesel – Kreisgrenze Kleve / Wesel

    Kreisgrenze Kleve / Wesel – Konverterstation Meerbusch

    Konverterstation Meerbusch – Osterath

    Emden Ost – Osterath (A-Nord)

    Kreisgrenze Borken / Wesel – Kreisgrenze Kleve / Wesel (Abschnitt NRW2)

    etwa 32 km | Nordrhein-Westfalen | Amprion

    Planfeststellung
    seit Q4 2021


    Verlauf

    Der Trassen­korridor des Abschnitts wurde im Bundes­fachplanungs­verfahren für den damaligen Abschnitt D (Raum Borken/Schermbeck – Osterath) fest­gelegt. Er beginnt an der gemein­samen Grenze der Kreise Borken und Wesel zwischen Bocholt und Hamminkeln. Ab der Gemeinde­grenze Bocholt/Hamminkeln verläuft der fest­gelegte Trassen­korridor südlich von Bocholt und nord­westlich von Hamminkeln vorbei. Nach­folgend quert er die Auto­bahn 3 und verläuft über das Gebiet der Stadt Rees. Nord­westlich der Witten­horster Heide bei Rees knickt der Korridor in süd­westlicher Richtung ab. Mit der Querung des Hagener Meeres, nördlich von Mehrhoog, verläuft der Trassen­korridor nach Westen. Im weiteren Verlauf quert er bei Xanten-Ober­mörmter südlich von Rees auf der Grenze zwischen den Kreisen Kleve und Wesel den Rhein. Er verläuft links­rheinisch weiter östlich an Kalkar-Appel­dorn und westlich von Xanten-Marienbaum vorbei. Der Uedemer Hochwald wird un­mittelbar westlich umgangen. Der Abschnitt endet an der gemein­samen Gemeinde­grenze von Uedem und Sonsbeck beziehungs­weise der Kreisgrenze Kleve/Wesel.

    Steckbrief

    Vorhabenträger

    Amprion

    Zuständigkeit

    Bundesnetzagentur

    Länder

    Nordrhein-Westfalen

    technische Daten

    Gleichstrom (2 GW), 380 kV

    Bauweise

    Erdkabel

    Typ

    Neubau in neuer Trasse

    Länge

    etwa 32 km

    Verfahrensschritte und Dokumente

    Stand: 28. März 2024

    Die Bundes­netz­agentur hat aufgrund des aktuellen Infektions­geschehens anstelle einer Antrags­konferenz ein schriftliches Verfahren gemäß § 5 des Planungs­sicherstellungs­gesetzes (PlanSiG) durch­geführt. Die betroffenen Träger öffentlicher Belange, die an­erkannten Umwelt­vereinigungen sowie die interessierte Öffentlich­keit konnten bis zum 21. Januar 2022 zu Gegen­stand, Umfang und Methoden der Umweltver­träglichkeits­prüfung sowie zu sonstigen für die Plan­feststellung erheblichen Fragen Stellung nehmen. Die damit gewonnenen Informationen ermöglichen es der Bundes­netz­agentur, einen Untersuchungs­rahmen fest­zulegen.

    Auf Grund­lage der Ergeb­nisse des schriftl­ichen Verfahrens gemäß § 5 PlanSiG hat die Bundesnetz­agentur am 16. März 2022 einen Untersuchungs­rahmen für die Planfest­stellung festgelegt. Sie gibt damit den Inhalt des Plans und der weiteren Unter­lagen vor, die der Vorhaben­träger vorzulegen hat.

    Die Bundes­netz­agentur hat die Träger öffent­licher Belange (TöB), die von dem Vorhaben berührt sind, zur Stellung­nahme zum ein­gereichten Plan aufgefordert. Darüber hinaus konnten anerkannte Umwelt­vereinigungen sowie Personen, deren Belange durch das Vorhaben berührt werden, vom 28. August bis zum 27. Oktober 2023 Einwendungen gegen den Plan erheben. Die Unterlagen wurden aus­schließlich in elektronischer Form auf dieser Seite zur Verfügung gestellt.

    Die Bundesnetz­agentur hat bei einem nicht­öffentlichen Erörterungs­termin die recht­zeitig erhobenen Einwendungen und Stellung­nahmen diskutiert. Teilnahme­berechtigt waren der Vorhaben­träger, die Träger öffentlicher Belange und diejenigen, die Einwen­dungen erhoben oder Stellung­nahmen abgegeben haben. Der Erörterungs­termin war am 5. und 6. März 2024 in Wesel.

    Synopse

    Zur Vorbereitung des Erörterungs­termins hat die Bundes­netz­agentur eine Synopse zusammen­gestellt. Diese enthält die Argumente aus den eingegangenen Einwendungen und Stellung­nahmen sowie die Erwiderungen darauf seitens des Vorhaben­trägers. Die Datei ist geschützt; das Pass­wort dazu wurde mit der Einladung versandt.

    Planfeststellungsbeschluss (§ 24 NABEG)

    Vorzeitiger Baubeginn

    Der Vorhabenträger Amprion hat am 22. November und am 22. Dezember 2023 Anträge auf vorzeitigen Bau­beginn für den Abschnitt gestellt. Die Bundes­netz­agentur hat die Anträge am 31. Januar und 23. Februar 2024 genehmigt.

    Im Abschnitt NRW2 sind die Kommunen Hamminkeln, Rees, Kalkar und Uedem von den zugelassenen Bau­maß­nahmen betroffen. Dabei geht es unter anderem um die Querung der Autobahn 3, ein­schließlich der dafür not­wendigen Zuwegungen, der Baustellen­einrichtung und des Vor­strecken des Kabel­schutz­rohres.

    Termine und Meldungen

    veranstaltung 05.-06.03.2024
    BBPlG 01 Abschnitt NRW2
    Planfeststellung
    meldung28.08.2023
    BBPlG 01 Abschnitt NRW2 Abschnitt NRW3a
    Planfeststellung
    frist 28.08.-27.10.2023
    BBPlG 01 Abschnitt NRW2
    Planfeststellung
    meldung30.06.2023
    BBPlG 01 Abschnitt NRW2 Abschnitt NRW3a
    Planfeststellung
    meldung18.03.2022
    BBPlG 01 Abschnitt NRW2 Abschnitt NRW3a
    Planfeststellung
    meldung17.01.2022
    BBPlG 01 Abschnitt NDS3 Abschnitt NRW1 Abschnitt NRW2 Abschnitt NRW3a Abschnitt NRW3b
    Planfeststellung
    frist 18.12.2021-21.01.2022
    BBPlG 01 Abschnitt NRW2
    Planfeststellung
    meldung05.11.2021
    BBPlG 01 Abschnitt NRW2 Abschnitt NRW3a Abschnitt NRW3b
    Planfeststellung

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