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    Pulgar – Geußnitz

    Geußnitz – Bad Sulza

    Bad Sulza – Vieselbach

    Pulgar – Vieselbach

    Pulgar – Geußnitz (Abschnitt Ost)

    etwa 27 km | Sachsen, Sachsen-Anhalt | 50Hertz

    Bundesfachplanung
    abgeschlossen imQ3 2018


    Verlauf

    Die fest­gelegte Trasse beginnt am Umspann­werk Pulgar im Land­kreis Leipzig, führt westlich am Tage­bau Ver­einigtes Schleen­hain vorbei und passiert an­schließend östlich die Stadt Groitzsch im Land­kreis Leipzig. Nach un­gefähr 15 km (bei Mast Nr. 39) verlässt die fest­gelegte Trasse das Bundes­land Sachsen und verläuft östlich der Ge­meinde Elsteraue weiter im Bundes­land Sachsen-Anhalt. Nach weiteren 11 km endet der Ab­schnitt Ost bei Mast Nr. 65 nahe der Ort­schaft Geußnitz im Burgenland-kreis, westlich der L196.

    Steckbrief

    Vorhabenträger

    50Hertz

    Zuständigkeit

    Bundesnetzagentur

    Länder

    Sachsen, Sachsen-Anhalt

    technische Daten

    Wechselstrom, 380 kV

    Bauweise

    Freileitung

    Typ

    Ersatzneubau; Umbeseilung

    Länge

    etwa 27 km

    Verfahrensschritte und Dokumente

    Stand: 15. Januar 2024

    Die Bundes­netzagentur hat am 14. November 2017 in Elsteraue eine Antrags­konferenz für den Ab­schnitt durchgeführt. Teilnehmen konnten neben dem Vorhaben­träger die betroffenen Träger öffentlicher Belange, anerkannte Umwelt­vereinigungen sowie die interessierte Öffentlich­keit. Auf der Antrags­konferenz wurden Informationen zur Umwelt- und Raum­verträglichkeit des vorgeschlagenen Trassen­korridors sowie zu möglichen Alternativen gesammelt und erörtert. Diese Informationen ermöglichen es der Bundesnetz­agentur, einen Untersuchungs­rahmen festzulegen.

    Auf Grund­lage der Ergebnisse der Antrags­konferenz hat die Bundesnetz­agentur am 7. Februar 2018 einen Untersuchungs­rahmen für die Bundes­fach­planung festgelegt. Sie gibt damit unter anderem den Inhalt und den Umfang der Unter­lagen vor, die der Vorhaben­träger für die raum­ordnerische Beurteilung und die Strategische Umwelt­prüfung der Trassen­korridore vorzulegen hat.

    Der Vorhaben­träger hat am 19. April 2018 die Unter­lagen vorgelegt, die für die raum­ordnerische Beur­teilung und die Strategische Umwelt­prüfung des Ab­schnitts erforderlich sind.

    Die Bundesnetz­agentur hat fest­gestellt, dass das Vor­haben im Ab­schnitt Ost keine voraus­sichtlich erheblichen Umwelt­aus­wirkungen hat, die im weiteren Aufstellungs­verfahren nach § 43 Absatz 2 des Gesetzes über die Umwelt­verträglichkeits­prüfung (UVPG) zu berück­sichtigen sind. Eine Strategische Umwelt­prüfung (SUP) ist aufgrund des Ergeb­nisses der Vor­prüfung nicht erforderlich.

    Die Bundesnetz­agentur hat am 7. August 2018 eine Trasse für den Ab­schnitt festgelegt. Diese entspricht dem Ver­lauf der bereits be­stehenden 380-kV-Höchst­spannungs­leitung von Pulgar nach Geußnitz.

    Termine und Meldungen

    meldung07.08.2018
    BBPlG 13 Abschnitt Ost
    Bundesfachplanung

    Vorhaben 13: Festlegung Trassenkorridor Abschnitt Ost

    zur Verfahrens-Detailseite

    meldung11.06.2018
    BBPlG 13 Abschnitt Ost
    Bundesfachplanung

    Vorhaben 13: SUP-Vorprüfung, Abschnitt Ost

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