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    Rheinau – Philippsburg

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    Urberach – Pfungstadt – Weinheim – G380 – Altlußheim – Daxlanden

    Rheinau – Philippsburg (Abschnitt Süd 2)

    etwa 27 km | Baden-Württemberg | TransnetBW

    Planfeststellung
    seit Q1 2023

    möglicher Trassenverlauf des Abschnitts Rheinau – Philippsburg des BBPlG-Vorhabens 19
    Status

    Plan und Unterlagen

    Anhörungsverfahren

    Erörterungstermin

    Planfeststellungsbeschluss


    Verlauf

    Der Trassen­verlauf beginnt unmittelbar südlich des Umspann­werks Rheinau und führt zunächst parallel zur A 6 in südliche Richtung vorbei an Brühl, Schwetzingen und Ketsch. Bei Ketsch orientiert sich der Verlauf in süd­westliche Richtung und folgt einer bereits bestehenden Trasse. Talhaus und Hocken­heim werden westlich umgangen. Weiter südlich führt die Trasse schließlich zum Netz­verknüpfungs­punkt, dem Umspann­werk Altlußheim, zwischen Altluß­heim und Neuluß­heim. Von dort verläuft sie weiter in südliche Richtung und quert zwischen Altluß­heim, Ober­hausen-Rhein­hausen und Wag­häusel die sogenannte Wag­bach­niederung. Ab Wag­häusel verläuft die vorgeschlagene Trasse in westlicher Richtung, bis sie kurz vor dem ehemaligen Kraft­werks­gelände Philipps­burg endet.

    Die Alternative Rheinau quert in ihrem Verlauf die Wildgehege, die Schreber­gärten am Stangen­brunnen­weg und das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet Sandgebiete zwischen Mannheim und Sandhausen in der bestehenden Trasse.

    Steckbrief

    Vorhabenträger

    TransnetBW

    Zuständigkeit

    Bundesnetzagentur

    Länder

    Baden-Württemberg

    technische Daten

    Wechselstrom, 380 kV

    Bauweise

    Freileitung

    Typ

    Parallelneubau; Ersatzneubau; Umbeseilung

    Länge

    etwa 27 km

    Verfahrensschritte und Dokumente

    Stand: 31. Dezember 2023

    Die Bundesnetzagentur hat am 15. März 2023 in Bruchsal eine Antrags­konferenz für den Abschnitt durch­geführt. Teilnehmen konnten neben dem Vorhaben­träger die betroffenen Träger öffentlicher Belange, anerkannte Umwelt­vereinigungen sowie die interessierte Öffentlichkeit. Themen waren Gegen­stand, Umfang und Methoden der Umwelt­verträglichkeits­prüfung sowie sonstige für die Plan­feststellung erhebliche Fragen. Die auf der Antrags­konferenz eingeholten Informationen ermöglichen es der Bundes­netz­agentur, einen Untersuchungs­rahmen festzulegen.

    Auf Grundlage der Ergebnisse der Antrags­konferenz hat die Bundes­netz­agentur am 25. Mai 2023 einen Unter­suchungs­rahmen für die Plan­feststellung fest­gelegt. Sie gibt damit den Inhalt des Plans und der weiteren Unter­lagen vor, die der Vorhaben­träger vorzulegen hat.

    Plan und Unterlagen (§ 21 NABEG)
    Anhörungsverfahren (§ 22 NABEG)
    Erörterungstermin (§ 22 NABEG)
    Planfeststellungsbeschluss (§ 24 NABEG)

    Termine und Meldungen

    meldung31.05.2023
    BBPlG 19 Abschnitt Süd 1 Abschnitt Süd 2 Abschnitt Süd 3
    Planfeststellung
    veranstaltung 15.03.2023
    BBPlG 19 Abschnitt Süd 1 Abschnitt Süd 2 Abschnitt Süd 3
    Planfeststellung
    meldung23.02.2023
    BBPlG 19 Abschnitt Süd 1 Abschnitt Süd 2 Abschnitt Süd 3
    Planfeststellung
    meldung01.02.2023
    BBPlG 19 Abschnitt Süd 1 Abschnitt Süd 2 Abschnitt Süd 3
    Planfeststellung

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