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Urberach – Pfungstadt – Weinheim – G380 – Altlußheim – Daxlanden
Rheinau – Philippsburg (Abschnitt Süd 2)
etwa 27 km | Baden-Württemberg | TransnetBW
Plan und Unterlagen
Anhörungsverfahren
Erörterungstermin
Planfeststellungsbeschluss
Verlauf
Der Trassenverlauf beginnt unmittelbar südlich des Umspannwerks Rheinau und führt zunächst parallel zur A 6 in südliche Richtung vorbei an Brühl, Schwetzingen und Ketsch. Bei Ketsch orientiert sich der Verlauf in südwestliche Richtung und folgt einer bereits bestehenden Trasse. Talhaus und Hockenheim werden westlich umgangen. Weiter südlich führt die Trasse schließlich zum Netzverknüpfungspunkt, dem Umspannwerk Altlußheim, zwischen Altlußheim und Neulußheim. Von dort verläuft sie weiter in südliche Richtung und quert zwischen Altlußheim, Oberhausen-Rheinhausen und Waghäusel die sogenannte Wagbachniederung. Ab Waghäusel verläuft die vorgeschlagene Trasse in westlicher Richtung, bis sie kurz vor dem ehemaligen Kraftwerksgelände Philippsburg endet.
Die Alternative Rheinau quert in ihrem Verlauf die Wildgehege, die Schrebergärten am Stangenbrunnenweg und das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet Sandgebiete zwischen Mannheim und Sandhausen in der bestehenden Trasse.
Steckbrief
Vorhabenträger | |
---|---|
Zuständigkeit | Bundesnetzagentur |
Länder | Baden-Württemberg |
technische Daten | Wechselstrom, 380 kV |
Bauweise | Freileitung |
Typ | Parallelneubau; Ersatzneubau; Umbeseilung |
Länge | etwa 27 km |
Verfahrensschritte und Dokumente
Stand: 31. Dezember 2023
Der Vorhabenträger TransnetBW hat am 31. Januar 2023 einen Antrag auf Planfeststellungsbeschluss gestellt. Dieser enthält einen Vorschlag für den beabsichtigten Trassenverlauf sowie Angaben über in Frage kommende Alternativen.
Gesamtunterlagen (Antrag, Anlagen) (zip, 187 MB)
Antrag auf Planfeststellungsbeschluss nach §19 NABEG (pdf, 7 MB)
Anlage 1 | Planfeststellungsabschnitte (pdf, 11 MB)
Anlage 2 | Übersichtspläne (zip, 13 MB)
Anlage 3 | Kartierkonzept (pdf, 2 MB)
Die Bundesnetzagentur hat am 15. März 2023 in Bruchsal eine Antragskonferenz für den Abschnitt durchgeführt. Teilnehmen konnten neben dem Vorhabenträger die betroffenen Träger öffentlicher Belange, anerkannte Umweltvereinigungen sowie die interessierte Öffentlichkeit. Themen waren Gegenstand, Umfang und Methoden der Umweltverträglichkeitsprüfung sowie sonstige für die Planfeststellung erhebliche Fragen. Die auf der Antragskonferenz eingeholten Informationen ermöglichen es der Bundesnetzagentur, einen Untersuchungsrahmen festzulegen.
Antragskonferenz Vorhaben 19, Abschnitte Süd 1, Süd 2 und Süd 3 (15.03.2023, Bruchsal)
Auf Grundlage der Ergebnisse der Antragskonferenz hat die Bundesnetzagentur am 25. Mai 2023 einen Untersuchungsrahmen für die Planfeststellung festgelegt. Sie gibt damit den Inhalt des Plans und der weiteren Unterlagen vor, die der Vorhabenträger vorzulegen hat.