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    Philippsburg – Daxlanden

    Urberach – Pfungstadt – Weinheim – G380 – Altlußheim – Daxlanden

    Philippsburg – Daxlanden (Abschnitt Süd 1)

    etwa 31 km | Baden-Württemberg | TransnetBW

    Planfeststellung
    seit Q1 2023

    möglicher Trassenverlauf des Abschnitts Philippsburg – Daxlanden des BBPlG-Vorhabens 19
    Status

    Plan und Unterlagen

    Anhörungsverfahren

    Erörterungstermin

    Planfeststellungsbeschluss


    Verlauf

    Der vorgeschlagene Trassen­verlauf führt in einer bereits bestehenden Trasse zunächst vom ehemaligen Kraft­werks­gelände Philipps­burg nach Süden. Ab Linken­heim-Hoch­stetten verläuft er parallel zur Bundes­straße 36. Die Trasse quert danach auf Höhe des sogenannten Bürger­parks in einer ebenfalls bereits bestehenden Trasse Eggen­stein und Leopolds­hafen in westlicher Richtung. Anschließend verläuft sie wieder in südlicher Richtung und quert nördlich der Raffinerie­anlagen bei Knielingen den Kleinen Boden­see in süd­westlicher Richtung. Ab hier führt die Leitung in einer bestehenden Trasse parallel zur Alb nach Süden. Sie folgt dem Ostufer des Knielinger Sees, um schließlich über den Rhein­hafen Karlsruhe zum Umspann­werk Daxlanden zu gelangen.

    Die Alternative umfasst die Über­spannung des Kleinen Bodensees in der Gemeinde Eggenstein-Leopoldshafen im Land­kreis Karlsruhe.

    Steckbrief

    Vorhabenträger

    TransnetBW

    Zuständigkeit

    Bundesnetzagentur

    Länder

    Baden-Württemberg

    technische Daten

    Wechselstrom, 380 kV

    Bauweise

    Freileitung

    Typ

    Parallelneubau; Ersatzneubau; Umbeseilung

    Länge

    etwa 31 km

    Verfahrensschritte und Dokumente

    Stand: 31. Dezember 2023

    Die Bundesnetzagentur hat am 15. März 2023 in Bruchsal eine Antrags­konferenz für den Abschnitt durch­geführt. Teilnehmen konnten neben dem Vorhaben­träger die betroffenen Träger öffentlicher Belange, anerkannte Umwelt­vereinigungen sowie die interessierte Öffentlichkeit. Themen waren Gegen­stand, Umfang und Methoden der Umwelt­verträglichkeits­prüfung sowie sonstige für die Plan­feststellung erhebliche Fragen. Die auf der Antrags­konferenz eingeholten Informationen ermöglichen es der Bundes­netz­agentur, einen Untersuchungs­rahmen festzulegen.

    Auf Grundlage der Ergebnisse der Antrags­konferenz hat die Bundes­netz­agentur am 25. Mai 2023 einen Unter­suchungs­rahmen für die Plan­feststellung fest­gelegt. Sie gibt damit den Inhalt des Plans und der weiteren Unter­lagen vor, die der Vorhaben­träger vorzulegen hat.

    Plan und Unterlagen (§ 21 NABEG)
    Anhörungsverfahren (§ 22 NABEG)
    Erörterungstermin (§ 22 NABEG)
    Planfeststellungsbeschluss (§ 24 NABEG)

    Termine und Meldungen

    meldung31.05.2023
    BBPlG 19 Abschnitt Süd 1 Abschnitt Süd 2 Abschnitt Süd 3
    Planfeststellung
    veranstaltung 15.03.2023
    BBPlG 19 Abschnitt Süd 1 Abschnitt Süd 2 Abschnitt Süd 3
    Planfeststellung
    meldung23.02.2023
    BBPlG 19 Abschnitt Süd 1 Abschnitt Süd 2 Abschnitt Süd 3
    Planfeststellung
    meldung01.02.2023
    BBPlG 19 Abschnitt Süd 1 Abschnitt Süd 2 Abschnitt Süd 3
    Planfeststellung

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