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    Grafenrheinfeld – Rittershausen

    Punkt Rittershausen – Kupferzell

    Kupferzell – Großgartach

    Grafenrheinfeld – Kupferzell – Großgartach

    Kupferzell – Großgartach (Abschnitt 3)

    etwa 48 km | Baden-Württemberg | TransnetBW

    Bundesfachplanung
    abgeschlossen imQ4 2019


    Verlauf

    Der festgelegte Trassen­korridor beginnt am Umspann­werk Großgartach im Landkreis Heilbronn. Er verläuft zunächst in Richtung Nordwesten, dann in Richtung Nordosten, quert zuerst die Autobahn 6 und zwischen den Städten Neckars­ulm und Bad Friedrichs­hall den Neckar. Im weiteren Verlauf quert der Trassen­korridor bei Kochertürn den Kocher, knickt anschließend in östliche Richtung ab und quert nördlich von Neuenstadt am Kocher die Autobahn 81. Die Siedlungs­bereiche von Hardthausen am Kocher, Möglingen und Öhringen-Ohrnberg werden nördlich passiert. Der Kocher wird durch den Trassen­korridor nördlich von Öhringen-Ohrnberg erneut gequert und passiert im weiteren Verlauf die Gemeinde Zweiflingen südlich. Der Trassen­korridor verläuft anschließend weiter in östliche Richtung bis zum am nördlichen Ortsrand von Kupferzell liegenden Umspann­werk Kupferzell im Hohenlohe­kreis.

    Steckbrief

    Vorhabenträger

    TransnetBW

    Zuständigkeit

    Bundesnetzagentur

    Länder

    Baden-Württemberg

    technische Daten

    Wechselstrom, 380 kV

    Bauweise

    Freileitung

    Typ

    Ersatzneubau

    Länge

    etwa 48 km

    Verfahrensschritte und Dokumente

    Stand: 19. Januar 2024

    Die Bundes­netz­agentur hat am 22. März 2017 in Weinsberg eine Antrags­konferenz für den Abschnitt durch­geführt. Teilnehmen konnten neben dem Vorhabenträger die betroffenen Träger öffentlicher Belange, anerkannte Umwelt­vereinigungen sowie die interessierte Öffentlichkeit. Auf der Antrags­konferenz wurden Informationen zur Umwelt- und Raum­verträglichkeit des vor­geschlagenen Trassen­korridors sowie zu möglichen Alternativen gesammelt und erörtert. Diese Informationen ermöglichen es der Bundes­netz­agentur, einen Unter­suchungs­rahmen festzulegen.

    Auf Grundlage der Ergebnisse der Antrags­konferenz hat die Bundes­netz­agentur am 11. Mai 2017 einen Unter­suchungs­rahmen für die Bundes­fach­planung festgelegt. Sie gibt damit unter anderem den Inhalt und den Umfang der Unterlagen vor, die der Vorhaben­träger für die raum­ordnerische Beurteilung und die Strategische Umwelt­prüfung der Trassenkorridore vorzulegen hat.

    Nicht zu allen im Antrag dargelegten Trassenkorridor­segmenten wurden weitere Untersuchungen aufgegeben. Die Bündelung mit der Autobahn 6 ist beispielsweise nicht mehr zu betrachten.

    Die Unterlagen nach § 8 NABEG lagen vom 10. Mai bis zum 11. Juni 2019 öffentlich aus. Im Anschluss hatte die Öffentlichkeit noch bis zum 11. Juli 2019 die Möglichkeit, sich zu den Trassen­korridoren zu äußern.

    Die Bundes­netz­agentur hat bei einem nichtöffentlichen Erörterungs­termin die rechtzeitig erhobenen Einwendungen und Stellungnahmen diskutiert. Teilnahme­berechtigt waren der Vorhabenträger, die Träger öffentlicher Belange und diejenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben. Der Erörterungs­termin war am 24. und 25. September 2019 in Heilbronn.

    Termine und Meldungen

    meldung20.12.2019
    BBPlG 20 Abschnitt 3
    Bundesfachplanung

    Trassenkorridor für Abschnitt 3 von Vorhaben 20 festgelegt

    zur Verfahrens-Detailseite

    veranstaltung 24.-25.09.2019
    BBPlG 20 Abschnitt 3
    Bundesfachplanung
    meldung10.05.2019
    BBPlG 20 Abschnitt 3
    Bundesfachplanung

    Unterlagen für Abschnitt 3 von Vorhaben 20 ausgelegt

    zur Verfahrens-Detailseite

    meldung28.03.2019
    BBPlG 20 Abschnitt 3
    Bundesfachplanung

    Unterlagen für Abschnitt 3 von Vorhaben 20 eingereicht

    zur Verfahrens-Detailseite

    veranstaltung 22.03.2017
    BBPlG 20 Abschnitt 3
    Bundesfachplanung

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