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    Netzverknüpfungspunkt Brunsbüttel – Nördlich der B 431 Gemeinde Wewelsfleth

    Nördlich der B 431 Gemeinde Wewelsfleth – Schinkelweg Gemeinde Wischhafen

    Schinkelweg Gemeinde Wischhafen – Landkreisgrenze Stade / Rotenburg (Wümme)

    Landkreisgrenze Stade / Rotenburg (Wümme) – B 75 südlich Gemeindegrenze Helvesiek / Scheeßel

    B 75 südlich Gemeindegrenze Helvesiek / Scheeßel – Grenze Heidekreis / Region Hannover

    Grenze Heidekreis / Region Hannover – Grenze Region Hannover / Landkreis Hildesheim

    Grenze Region Hannover / Landkreis Hildesheim – Edemissen / Strodthagen

    Edemissen / Strodthagen – Landesgrenze Niedersachsen / Hessen

    Landesgrenze Niedersachsen / Hessen – Südlich Landesgrenze Hessen / Thüringen

    Südlich Landesgrenze Hessen / Thüringen – Südlich Landesgrenze Thüringen / Bayern

    Südlich Landesgrenze Thüringen / Bayern – Landkreisgrenze Schweinfurt / Bad Kissingen

    Landkreisgrenze Schweinfurt / Bad Kissingen – Landesgrenze Bayern / Baden-Württemberg

    Landesgrenze Bayern / Baden-Württemberg – Bad Friedrichshall

    Bad Friedrichshall – Netzverknüpfungspunkt Großgartach

    Brunsbüttel – Großgartach (SuedLink)

    Landkreisgrenze Stade / Rotenburg (Wümme) – B 75 südlich Gemeindegrenze Helvesiek / Scheeßel (Abschnitt A4)

    38 km | Niedersachsen | TenneT

    Planfeststellung
    abgeschlossen imQ1 2024


    Verlauf

    Der Trassen­korridor des Abschnitts wurde im Bundes­fachplanungs­verfahren für den damaligen Abschnitt Bruns­büttel – Scheeßel fest­gelegt.

    Die festgestellte Trasse beginnt an der Grenze der Land­kreise Stade und Rotenburg (Wümme), nordwestlich der Ortschaft Baaste. Sie verläuft zunächst Richtung Farven und weiter nach Anderlingen. Von dort aus verläuft sie in südlicher Richtung und schwenkt ab der Gemeindegrenze Heeslingen/Elsdorf in süd­östliche Richtung bis zur Autobahn 1, welche die festgestellte Trasse östlich von Elsdorf quert. Der Abschnitt endet südöstlich der Bundesstraße 75 in der Gemeinde Scheeßel.

    Steckbrief

    Vorhabenträger

    TenneT

    Zuständigkeit

    Bundesnetzagentur

    Länder

    Niedersachsen

    technische Daten

    Gleichstrom (2 GW), 525 kV

    Bauweise

    Erdkabel

    Typ

    Neubau in neuer Trasse

    Länge

    38 km

    Verfahrensschritte und Dokumente

    Stand: 25. März 2024

    Aufgrund der Corona-Pandemie hat die Bundes­netz­agentur anstelle einer Antrags­konferenz für die betroffenen Träger öffentlicher Belange, die anerkannten Umwelt­vereinigungen sowie die interessierte Öffentlich­keit ein schriftliches Verfahren gemäß § 5 des Planungs­sicherstellungs­gesetzes (PlanSiG) durchgeführt. Bis zum 17. Juli 2020 konnten sie zu Gegenstand, Umfang und Methoden der Umwelt­verträglichkeits­prüfung sowie zu sonstigen für die Plan­fest­stellung erheblichen Fragen Stellung nehmen. Die damit gewonnenen Infor­mationen ermöglichen es der Bundes­netz­agentur, einen Unter­suchungs­rahmen festzulegen.

    Auf Grundlage der Ergebnisse des schrift­lichen Verfahrens gemäß § 5 PlanSiG hat die Bundes­netz­agentur am 30. September 2020 einen Unter­suchungs­rahmen für die Plan­feststellung festgelegt. Sie gibt damit den Inhalt des Plans und der weiteren Unter­lagen vor, die der Vorhaben­träger vorzulegen hat.

    Die Bundesnetzagentur hat die Träger öffentlicher Belange (TöB), die von dem Vorhaben berührt sind, zur Stellung­nahme zum eingereichten Plan aufgefordert. Darüber hinaus konnten anerkannte Umwelt­vereinigungen sowie Personen, deren Belange durch das Vorhaben berührt werden, vom 20. Februar bis zum 20. April 2023 Einwendungen gegen den Plan erheben. Die Unter­lagen wurden ausschließlich in elektronischer Form auf dieser Seite zur Verfügung gestellt.

    Erörterung

    Die Bundes­netz­agentur hat am 10. August 2023 nach § 22 Absatz 5 in Verbindung mit § 10 Absatz 3 Satz 1 NABEG zur Verfahrens­beschleunigung im Rahmen ihres Ermessens entschieden, auf das Durch­führen eines Erörterungs­termins im Sinne von § 73 Absatz 6 des Verwaltungs­verfahrens­gesetzes (VwVfG) und § 18 Absatz 1 Satz 4 des Gesetzes über die Umwelt­verträglichkeits­prüfung (UVPG) zu verzichten.

    Die Bundes­netz­agentur hat am 15. März 2024 den Plan fest­gestellt. Die Trasse ist rund 38 km lang und beginnt an der Grenze der Land­kreise Stade und Rotenburg (Wümme). Sie endet nordöstlich von Scheeßel. Der Beschluss umfasst auch die Genehmigung einer Lichtwellenleiter-Zwischenstation. Diese verstärkt die Signale der Glasfaserkabel, die der Kommunikation im Betrieb des Erdkabels dienen. Der Vorhaben­träger kann nun mit dem Bau beginnen.

    Der Plan­feststellungs­beschluss wird zeitnah online veröffentlicht.

    Vorzeitiger Baubeginn

    Der Vorhabenträger TenneT hat am 18. Dezember 2023 einen Antrag auf vorzeitigen Bau­beginn für den Abschnitt gestellt. Die Bundes­netz­agentur hat den Antrag am 18. Januar 2024 genehmigt. Die Genehmigung umfasst die Errichtung von Zuwegungen für den Baustellen- und Schwerlastverkehr sowie einzelne vorzeitige Baumfällungen, Baumrodungen und Baumrückschnitte.

    Termine und Meldungen

    meldung15.03.2024
    BBPlG 03 BBPlG 04 Abschnitt A4
    Planfeststellung
    frist 20.02.-20.04.2023
    BBPlG 03 BBPlG 04 Abschnitt A4
    Planfeststellung
    meldung02.01.2023
    BBPlG 03 BBPlG 04 Abschnitt A4
    Planfeststellung
    meldung30.09.2020
    BBPlG 03 Abschnitt A3 Abschnitt A4
    Planfeststellung

    SuedLink: Untersuchungsrahmen für die Abschnitte A3 und A4 (Vorhaben 3)

    zur Verfahrens-Detailseite

    frist 17.06.-17.07.2020
    BBPlG 03 BBPlG 04 Abschnitt A4
    Planfeststellung

    Stellungnahmen für das Plan­feststellungs­verfahren von Vorhaben 3 und 4, Abschnitt A4

    zur Verfahrens-Detailseite Vorhaben 3

    zur Verfahrens-Detailseite Vorhaben 4

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