Navigation und Service

H2TopnaviService

H2Suche

H2Hauptnavigation

    Klein Rogahn / Stralendorf / Warsow / Holthusen / Schossin – Landkreis Börde

    Sachsen-Anhalt Nord

    Sachsen-Anhalt Süd / Thüringen Nord

    Thüringen/Sachsen

    Münchenreuth – Marktredwitz

    Marktredwitz – Pfreimd

    Pfreimd – Nittenau

    Nittenau – Pfatter

    Pfatter – A 92 bei Isar

    Konverterbereich Isar

    Klein Rogahn / Stralendorf / Warsow / Holthusen / Schossin – Isar (SuedOstLink, SuedOstLink+)

    Thüringen/Sachsen (Abschnitt B)

    etwa 84 km | Bayern, Sachsen, Thüringen | 50Hertz

    Abschnitt B

    Bundesfachplanung
    entfällt

    Bau

    Inbetriebnahme

    Planfeststellung
    seit Q2 2021


    Verlauf

    Die Vorschlags­trasse ist dieselbe, die für den Abschnitt B des Vorhabens 5 beantragt wurde. Sie beginnt nord­östlich der Stadt Eisen­berg. Von dort verläuft sie zunächst in süd­licher Richtung östlich an Eisen­berg vorbei und schwenkt westlich von Bad Köstritz klein­räumig nach Süd­westen, um Gera groß­räumig im Westen zu umgehen. Dabei hält sie sich östlich der Orts­lage Krafts­dorf und Saara. Anschließend passiert die Vorschlag­trasse in süd­östlicher Richtung die Gemeinde Zedlitz, um bei Weida die Bündelung mit einer Frei­leitung bis Höhe Langen­wetzen­dorf aufzunehmen. Von dort verläuft sie in süd­westlicher Richtung östlich an den Orts­lagen Pöllwitz und Pausa vorbei, um in Rosenbach/Vogtland die thüringisch-sächsische Landes­grenze zu passieren. Im weiteren Verlauf geht es in süd­westliche Richtung an Reuth vorbei, um kurz vor dem Ende des Abschnitts erneut die sächsisch-thüringische Landes­grenze zu queren. Der Abschnitt endet in der Nähe des Länder­ecks Thüringen-Bayern-Sachsen bei Gefell.

    Steckbrief

    Vorhabenträger

    50Hertz

    Zuständigkeit

    Bundesnetzagentur

    Länder

    Bayern, Sachsen, Thüringen

    technische Daten

    Gleichstrom (2 GW), 525 kV

    Bauweise

    Erdkabel

    Typ

    Neubau in neuer Trasse

    Länge

    etwa 84 km

    Verfahrensschritte und Dokumente

    Stand: 25. März 2024

    Der Bundes­bedarfs­plan sieht für den Bestand­teil Landkreis Börde – Isar aufgrund seiner besonderen Eil­bedürftigkeit den Verzicht auf eine Bundes­fachplanung vor. Der Abschnitt Thüringen/Sachsen konnte daher direkt ins Plan­feststellungs­verfahren starten.

    Der Vorhaben­träger 50Hertz hat gleichzeitig mit dem Antrag auf Plan­fest­stellungs­beschluss für den Abschnitt B eine einheit­liche Entscheidung gemäß § 26 Netz­ausbau­beschleunigungs­gesetz (NABEG) für den Abschnitt B der Vorhaben 5 und 5a beantragt. Die Bundesnetzagentur hat das Vorhaben 5a in die Plan­fest­stellung für das Vorhaben 5 einbezogen und für das Vorhaben 5a Antrags­konferenzen durchgeführt, auf deren Grundlage die jeweiligen Untersuchungs­rahmen nun erlassen wurden. Für die Einreichung der Unterlagen nach § 21 NABEG ist die Erstellung gemeinsamer Unter­lagen für das Vorhaben 5 und 5a durch den Vorhaben­träger vorgesehen. Gemäß § 18 Absatz 3a NABEG ist bei Einbeziehung von Erdkabeln nach § 26 Satz 2 NABEG der durch die Bundes­fach­planung bestimmte Trassen­korridor des Vorhabens im Sinne von § 2 Absatz 3, 5 und 6 des Bundes­bedarfs­plan­gesetzes zu beachten. Das heißt für das Vorhaben 5a, dass der Trassen­korridor, der in der Bundes­fach­planung für das Vorhaben 5 durch die Bundes­netz­agentur fest­gelegt wurde, zu beachten ist. Eine Prüfung in Frage kommender Alter­nativen ist für den beabsichtigten Verlauf der Trasse auf diesen Trassen­korridor beschränkt. Eine Prüfung außer­halb dieses Trassen­korridors ist nur aus zwingenden Gründen durch­zuführen. Sie ist insbesondere dann erforderlich, wenn die Leer­rohre oder die Erdkabel einzeln oder im Zusammen­wirken mit dem Vorhaben nach § 34 Absatz 2 des Bundes­natur­schutz­gesetzes (BNatSchG) unzu­lässig wären oder gegen die Verbote des § 44 Absatz 1 auch in Verbindung mit Absatz 5 des BNatSchG verstoßen würden.

    Der Vorhaben­träger 50Hertz hat am 23. April 2021 einen Antrag auf Planfeststellungsbeschluss gestellt. Dieser enthält einen Vorschlag für den beabsichtigten Trassenverlauf sowie Angaben über in Frage kommende Alternativen.

    Aufgrund der Corona-Pandemie hat die Bundesnetz­agentur anstelle einer Antrags­konferenz für die betroffenen Träger öffent­licher Belange, die anerkannten Umwelt­vereinigungen sowie die interessierte Öffent­lichkeit ein schrift­liches Verfahren gemäß § 5 des Planungs­sicherstellungs­gesetzes (PlanSiG) durch­geführt. Bis zum 18. Juni 2021 (verlängert vom 11. Juni) konnten sie zu Gegen­stand, Umfang und Methoden der Umwelt­verträglichkeits­prüfung sowie zu sonstigen für die Planfest­stellung erheb­lichen Fragen Stellung nehmen. Die damit gewon­nenen Infor­mationen ermög­lichen es der Bundes­netzagentur, einen Untersuchungs­rahmen festzulegen.

    50Hertz hat auf seiner Website weiter­führende Infor­mationen zu seinen Antrags­unterlagen bereit­gestellt.

    Auf Grundlage der Ergebnisse der Antrags­konferenz hat die Bundes­netz­agentur am 28. Juli 2021 einen Unter­suchungs­rahmen für die Plan­feststellung festgelegt. Sie gibt damit den Inhalt des Plans und der weiteren Unterlagen vor, die der Vorhaben­träger vorzulegen hat.

    Die Bundes­netz­agentur hat die Träger öffentlicher Belange (TöB), die von dem Vorhaben berührt sind, zur Stellung­nahme zum eingereichten Plan aufgefordert. Darüber hinaus konnten anerkannte Umwelt­vereinigungen sowie Personen, deren Belange durch das Vorhaben berührt werden, vom 19. Juni bis zum 18. August 2023 Einwendungen gegen den Plan erheben. Die Unterlagen wurden ausschließlich in elektronischer Form auf dieser Seite zur Verfügung gestellt.

    Erneute Auslegung der Unterlagen nach § 21 NABEG

    Für Bereiche in der Gemeinde Milda, die nur durch Ausgleichs- und Ersatz­maßnahmen abseits der geplanten Trassen­verläufe betroffen sind, erfolgt eine erneute Auslegung der Unter­lagen. Diese werden aus­schließlich in elektronischer Form auf dieser Seite unter dem Reiter Plan und Unterlagen (§ 21 NABEG) zur Verfügung gestellt. Anerkannte Umwelt­vereinigungen, Träger öffentlicher Belange sowie Personen, deren Belange in den genannten Bereichen durch das Vorhaben berührt werden, können vom 4. März bis zum 3. Mai 2024 Einwendungen gegen den Plan erheben. Details dazu können Sie der folgenden Bekannt­machung ent­nehmen.

    Erörterungstermin (§ 22 NABEG)
    Planfeststellungsbeschluss (§ 24 NABEG)

    Termine und Meldungen

    frist 19.06.-18.08.2023
    BBPlG 05 BBPlG 05a Abschnitt B
    Planfeststellung
    meldung28.04.2023
    BBPlG 05 BBPlG 05a Abschnitt B
    Planfeststellung
    meldung28.07.2021
    BBPlG 05a Abschnitt B
    Planfeststellung
    frist 07.05.-18.06.2021
    BBPlG 05a Abschnitt B
    Planfeststellung
    meldung23.04.2021
    BBPlG 05a Abschnitt B
    Planfeststellung

    Antrag auf Planfeststellung für Abschnitt B von Vorhaben 5a eingegangen

    zur Vorhabenseite

    H2Teilen

    Mastodon