H2Hauptnavigation
Klein Rogahn / Stralendorf / Warsow / Holthusen / Schossin – Isar (SuedOstLink, SuedOstLink+)
Thüringen/Sachsen (Abschnitt B)
etwa 84 km | Bayern, Sachsen, Thüringen | 50Hertz
Bundesfachplanung
entfällt
Bau
Inbetriebnahme
Erörterungstermin
Planfeststellungsbeschluss
Verlauf
Die Vorschlagstrasse ist dieselbe, die für den Abschnitt B des Vorhabens 5 beantragt wurde. Sie beginnt nordöstlich der Stadt Eisenberg. Von dort verläuft sie zunächst in südlicher Richtung östlich an Eisenberg vorbei und schwenkt westlich von Bad Köstritz kleinräumig nach Südwesten, um Gera großräumig im Westen zu umgehen. Dabei hält sie sich östlich der Ortslage Kraftsdorf und Saara. Anschließend passiert die Vorschlagtrasse in südöstlicher Richtung die Gemeinde Zedlitz, um bei Weida die Bündelung mit einer Freileitung bis Höhe Langenwetzendorf aufzunehmen. Von dort verläuft sie in südwestlicher Richtung östlich an den Ortslagen Pöllwitz und Pausa vorbei, um in Rosenbach/Vogtland die thüringisch-sächsische Landesgrenze zu passieren. Im weiteren Verlauf geht es in südwestliche Richtung an Reuth vorbei, um kurz vor dem Ende des Abschnitts erneut die sächsisch-thüringische Landesgrenze zu queren. Der Abschnitt endet in der Nähe des Länderecks Thüringen-Bayern-Sachsen bei Gefell.
Steckbrief
Vorhabenträger | |
---|---|
Zuständigkeit | Bundesnetzagentur |
Länder | Bayern, Sachsen, Thüringen |
technische Daten | Gleichstrom (2 GW), 525 kV |
Bauweise | Erdkabel |
Typ | Neubau in neuer Trasse |
Länge | etwa 84 km |
Verfahrensschritte und Dokumente
Stand: 25. März 2024
Der Bundesbedarfsplan sieht für den Bestandteil Landkreis Börde – Isar aufgrund seiner besonderen Eilbedürftigkeit den Verzicht auf eine Bundesfachplanung vor. Der Abschnitt Thüringen/Sachsen konnte daher direkt ins Planfeststellungsverfahren starten.
Der Vorhabenträger 50Hertz hat gleichzeitig mit dem Antrag auf Planfeststellungsbeschluss für den Abschnitt B eine einheitliche Entscheidung gemäß § 26 Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG) für den Abschnitt B der Vorhaben 5 und 5a beantragt. Die Bundesnetzagentur hat das Vorhaben 5a in die Planfeststellung für das Vorhaben 5 einbezogen und für das Vorhaben 5a Antragskonferenzen durchgeführt, auf deren Grundlage die jeweiligen Untersuchungsrahmen nun erlassen wurden. Für die Einreichung der Unterlagen nach § 21 NABEG ist die Erstellung gemeinsamer Unterlagen für das Vorhaben 5 und 5a durch den Vorhabenträger vorgesehen. Gemäß § 18 Absatz 3a NABEG ist bei Einbeziehung von Erdkabeln nach § 26 Satz 2 NABEG der durch die Bundesfachplanung bestimmte Trassenkorridor des Vorhabens im Sinne von § 2 Absatz 3, 5 und 6 des Bundesbedarfsplangesetzes zu beachten. Das heißt für das Vorhaben 5a, dass der Trassenkorridor, der in der Bundesfachplanung für das Vorhaben 5 durch die Bundesnetzagentur festgelegt wurde, zu beachten ist. Eine Prüfung in Frage kommender Alternativen ist für den beabsichtigten Verlauf der Trasse auf diesen Trassenkorridor beschränkt. Eine Prüfung außerhalb dieses Trassenkorridors ist nur aus zwingenden Gründen durchzuführen. Sie ist insbesondere dann erforderlich, wenn die Leerrohre oder die Erdkabel einzeln oder im Zusammenwirken mit dem Vorhaben nach § 34 Absatz 2 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) unzulässig wären oder gegen die Verbote des § 44 Absatz 1 auch in Verbindung mit Absatz 5 des BNatSchG verstoßen würden.
Der Vorhabenträger 50Hertz hat am 23. April 2021 einen Antrag auf Planfeststellungsbeschluss gestellt. Dieser enthält einen Vorschlag für den beabsichtigten Trassenverlauf sowie Angaben über in Frage kommende Alternativen.
Gesamtunterlagen (Antrag, Anlagen 1-2) (zip, 90 MB)
Antrag auf Planfeststellungsbeschluss nach §19 NABEG (pdf, 31 MB)
Anlage 1.1 | Übersichtskarten Gesamtvorhaben (pdf, 40 MB)
Aufgrund der Corona-Pandemie hat die Bundesnetzagentur anstelle einer Antragskonferenz für die betroffenen Träger öffentlicher Belange, die anerkannten Umweltvereinigungen sowie die interessierte Öffentlichkeit ein schriftliches Verfahren gemäß § 5 des Planungssicherstellungsgesetzes (PlanSiG) durchgeführt. Bis zum 18. Juni 2021 (verlängert vom 11. Juni) konnten sie zu Gegenstand, Umfang und Methoden der Umweltverträglichkeitsprüfung sowie zu sonstigen für die Planfeststellung erheblichen Fragen Stellung nehmen. Die damit gewonnenen Informationen ermöglichen es der Bundesnetzagentur, einen Untersuchungsrahmen festzulegen.
50Hertz hat auf seiner Website weiterführende Informationen zu seinen Antragsunterlagen bereitgestellt.
Stellungnahmen für das Planfeststellungsverfahren von Vorhaben 5a, Abschnitt B (07.05.-18.06.2021)
Auf Grundlage der Ergebnisse der Antragskonferenz hat die Bundesnetzagentur am 28. Juli 2021 einen Untersuchungsrahmen für die Planfeststellung festgelegt. Sie gibt damit den Inhalt des Plans und der weiteren Unterlagen vor, die der Vorhabenträger vorzulegen hat.
Der Vorhabenträger hat am 28. April 2023 den bearbeiteten Plan und die angeforderten Unterlagen eingereicht. Die Bundesnetzagentur hat deren Vollständigkeit am 30. Mai 2023 bestätigt.
Gesamtunterlagen (zip, 22,1 GB)
Inhaltsverzeichnis (pdf, 930 KB)
Anlage A: Allgemeiner Teil (zip, 115 MB)
Anlage B: Alternativenbetrachtung und Vorzugstrasse (zip, 64 MB)
Anlage C: Trassierungstechnischer Teil (zip, 575 MB)
Anlage D: Rechtserwerbsplan und Rechtserwerbsverzeichnis (zip, 433 MB)
Anlage E: Nachweise (zip, 979 MB)
Anlage F: UVP-Bericht (zip, 517 MB)
Anlage G: Natura 2000-Verträglichkeitsuntersuchung (zip, 96 MB)
Anlage H: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (zip, 7 MB)
Anlage I: Landschaftspflegerischer Begleitplan (zip, 544 MB)
Anlage J: Fachbeitrag EU-Wasserrahmenrichtlinie (zip, 124 MB)
Anlage K: Genehmigungen, Zulassungen und Befreiungen (zip, 2,26 GB)
Anlage L: Gutachten, Konzepte und sonstige Unterlagen (zip, 16,4 GB)
Anlage M: Dokumentation zu den verwendeten Daten und Informationen (zip, 751 KB)
Die Bundesnetzagentur hat die Träger öffentlicher Belange (TöB), die von dem Vorhaben berührt sind, zur Stellungnahme zum eingereichten Plan aufgefordert. Darüber hinaus konnten anerkannte Umweltvereinigungen sowie Personen, deren Belange durch das Vorhaben berührt werden, vom 19. Juni bis zum 18. August 2023 Einwendungen gegen den Plan erheben. Die Unterlagen wurden ausschließlich in elektronischer Form auf dieser Seite zur Verfügung gestellt.
Erneute Auslegung der Unterlagen nach § 21 NABEG
Für Bereiche in der Gemeinde Milda, die nur durch Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen abseits der geplanten Trassenverläufe betroffen sind, erfolgt eine erneute Auslegung der Unterlagen. Diese werden ausschließlich in elektronischer Form auf dieser Seite unter dem Reiter Plan und Unterlagen (§ 21 NABEG) zur Verfügung gestellt. Anerkannte Umweltvereinigungen, Träger öffentlicher Belange sowie Personen, deren Belange in den genannten Bereichen durch das Vorhaben berührt werden, können vom 4. März bis zum 3. Mai 2024 Einwendungen gegen den Plan erheben. Details dazu können Sie der folgenden Bekanntmachung entnehmen.
Bekanntmachung: Erneute Auslegung im Anhörungsverfahren gemäß § 22 NABEG (pdf, 451 KB)