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    Klein Rogahn / Stralendorf / Warsow / Holthusen / Schossin – Landkreis Börde

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    Sachsen-Anhalt Nord (Abschnitt A1)

    etwa 70 km | Sachsen-Anhalt | 50Hertz

    Abschnitt A1

    Bundesfachplanung
    entfällt

    Bau

    Inbetriebnahme

    Planfeststellung
    seit Q3 2021


    Verlauf

    Der Abschnitt ist Teil des Vorhabens 5a. Es handelt sich ab dem definierten Stütz­punkt im Landkreis Börde bei Magdeburg-Olvenstedt um dieselbe Vorschlags­trasse, die für den Abschnitt A1 des Vorhabens 5 beantragt wurde. Der Vorhaben­träger hat in den Antrags­unterlagen den sogenannten Stütz­punkt „Hohe Börde bei Magdeburg-Olvenstedt“ hergeleitet. Dieser stellt den Übergabe­punkt zwischen dem nörd­lichen (Klein Rogahn – Landkreis Börde) und süd­lichen Bestand­teil (Landkreis Börde – Isar) des Vorhabens 5a dar. Nähere Infor­mationen dazu finden Sie auf der Vorhabenseite des Vorhabens 5a.

    Die Vorschlags­trasse beginnt am Stützpunkt im Landkreis Börde bei Magdeburg-Olvenstedt südlich der Bundesstraße 1 und verläuft von dort zunächst in südliche Richtung. Südwestlich von Magdeburg schwenkt sie nach Südosten. Bei Welsleben biegt sie nach Süden ab, verläuft östlich von Förder­stedt und trifft bei Neugatters­leben kurz vor Querung der Bode auf die A 14. In Bündelung mit der A 14 strebt die Vorschlags­trasse weiter nach Süden zwischen Ilberstedt und Bernburg (Saale) hindurch und biegt nördlich von Alsleben (Saale) nach Südosten ab, wo sie die Saale quert und schließlich östlich von Könnern an der Grenze zwischen dem Salzlandkreis und dem Saalekreis endet.

    Steckbrief

    Vorhabenträger

    50Hertz

    Zuständigkeit

    Bundesnetzagentur

    Länder

    Sachsen-Anhalt

    technische Daten

    Gleichstrom (2 GW), 525 kV

    Bauweise

    Erdkabel

    Typ

    Neubau in neuer Trasse

    Länge

    etwa 70 km

    Verfahrensschritte und Dokumente

    Stand: 22. April 2024

    Der Bundes­bedarfs­plan sieht für den Bestand­teil Landkreis Börde – Isar aufgrund seiner besonderen Eil­bedürftigkeit den Verzicht auf eine Bundes­fachplanung vor. Der Abschnitt Sachsen-Anhalt Nord konnte daher direkt ins Plan­feststellungs­verfahren starten.

    Der Vorhabenträger 50Hertz hat zeitgleich mit dem Antrag auf Plan­feststellungs­beschluss für den Abschnitt A1 eine einheitliche Entscheidung gemäß § 26 Netzausbau­beschleunigungs­gesetz (NABEG) für den Abschnitt A1 der Vorhaben 5 und 5a beantragt. Die Bundes­netz­agentur hat das Vorhaben 5a in die Plan­feststellung für das Vorhaben 5 einbezogen und für das Vorhaben 5a Antrags­konferenzen durchgeführt, auf deren Grund­lage die jeweiligen Untersuchungs­rahmen nun erlassen wurden. Für die Einreichung der Unter­lagen nach § 21 NABEG ist die Erstellung gemeinsamer Unterlagen für das Vorhaben 5 und 5a durch den Vorhaben­träger vorgesehen. Gemäß § 18 Absatz 3a NABEG ist bei Einbeziehung von Erdkabeln nach § 26 Satz 2 NABEG der durch die Bundes­fach­planung bestimmte Trassen­korridor des Vorhabens im Sinne von § 2 Absatz 3, 5 und 6 des Bundes­bedarfsplan­gesetzes zu beachten. Das heißt für das Vorhaben 5a, dass der Trassen­korridor, der in der Bundes­fach­planung für das Vorhaben 5 durch die Bundesnetz­agentur festgelegt wurde, zu beachten ist. Eine Prüfung in Frage kommender Alternativen ist für den beabsichtigten Verlauf der Trasse auf diesen Trassen­korridor beschränkt. Eine Prüfung außerhalb dieses Trassen­korridors ist nur aus zwingenden Gründen durchzuführen. Sie ist insbesondere dann erforderlich, wenn die Leerrohre oder die Erdkabel einzeln oder im Zusammen­wirken mit dem Vorhaben nach § 34 Absatz 2 des Bundes­naturschutz­gesetzes (BNatSchG) unzulässig wären oder gegen die Verbote des § 44 Absatz 1 auch in Verbindung mit Absatz 5 des BNatSchG verstoßen würden.

    Der Vorhaben­träger 50Hertz hat am 6. August 2021 einen Antrag auf Plan­fest­stellungs­beschluss gestellt. Dieser enthält einen Vorschlag für den beabsichtigten Trassen­verlauf sowie Angaben über in Frage kommende Alternativen.

    Die Bundesnetzagentur führte am 7. September 2021 in Staßfurt eine Antragskonferenz für den Abschnitt durch. Teilnehmen konnten neben dem Vorhabenträger die betroffenen Träger öffentlicher Belange, anerkannte Umweltvereinigungen sowie die interessierte Öffentlichkeit. Die Antragskonferenz erstreckte sich auf Gegenstand, Umfang und Methoden der Unterlagen nach § 16 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) sowie sonstige für die Planfeststellung erhebliche Fragen. Diese Informationen ermöglichten es der Bundesnetzagentur, einen Untersuchungsrahmen festzulegen.

    Auf Grundlage der Ergebnisse der Antragskonferenz hat die Bundesnetzagentur am 29. Oktober 2021 einen Untersuchungsrahmen für die Bundesfachplanung festgelegt. Sie gibt damit unter anderem den Inhalt und den Umfang der Unterlagen vor, die der Vorhabenträger für die raumordnerische Beurteilung und die Strategische Umweltprüfung der Trassenkorridore vorzulegen hat.

    Die Bundesnetz­agentur hat die Träger öffent­licher Belange (TöB), die von dem Vorhaben berührt sind, aufgefordert, zum eingereichten Plan Stellung zu nehmen. Darüber hinaus konnten anerkannte Umwelt­vereinigungen sowie Personen, deren Belange durch das Vorhaben berührt werden, vom 22. Januar bis zum 21. März 2024 Einwendungen gegen den Plan erheben. Die Unter­lagen wurden aus­schließlich in elektronischer Form auf dieser Seite zur Verfügung gestellt.

    Erneute Auslegung der Unterlagen nach § 21 NABEG

    Für Bereiche der Stadt Tangermünde, der Gemeinde Hassel sowie der Gemeinde Kroppenstedt, die nur durch Ausgleichs- und Ersatz­maßnahmen abseits der geplanten Trassen­verläufe betroffen sind, erfolgt eine erneute Auslegung der Unter­lagen. Diese sind aus­schließlich in elektronischer Form auf dieser Seite unter dem Reiter Plan und Unterlagen (§ 21 NABEG) zu finden. Anerkannte Umwelt­vereinigungen sowie Personen, deren Belange in den genannten Bereichen durch das Vorhaben berührt werden, können vom 25. März bis zum 24. Mai 2024 Einwendungen gegen den Plan erheben. Details dazu können Sie der folgenden Bekannt­machung ent­nehmen. Im selben Zeitraum können auch die berührten Träger öffentlicher Belange Stellung nehmen.

    Erörterungstermin (§ 22 NABEG)
    Planfeststellungsbeschluss (§ 24 NABEG)

    Termine und Meldungen

    frist 22.01.-21.03.2024
    BBPlG 05 BBPlG 05a Abschnitt A1
    Planfeststellung
    meldung30.11.2023
    BBPlG 05a BBPlG 05 Abschnitt A1
    Planfeststellung
    meldung29.10.2021
    BBPlG 05a Abschnitt A1 Abschnitt A2
    Planfeststellung
    veranstaltung 07.09.2021
    BBPlG 05a Abschnitt A1
    Planfeststellung
    meldung20.08.2021
    BBPlG 05a Abschnitt A1 Abschnitt A2
    Planfeststellung
    meldung06.08.2021
    BBPlG 05a Abschnitt A1 Abschnitt A2
    Planfeststellung

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