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    Klein Rogahn / Stralendorf / Warsow / Holthusen / Schossin – Landkreis Börde

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    Sachsen-Anhalt Süd / Thüringen Nord (Abschnitt A2)

    etwa 94 km | Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen | 50Hertz

    Abschnitt A2

    Bundesfachplanung
    entfällt

    Bau

    Inbetriebnahme

    Planfeststellung
    seit Q3 2021


    Verlauf

    Die Vorschlags­trasse ist dieselbe, die für den Abschnitt A2 des Vorhabens 5 beantragt wurde. Sie beginnt an der Grenze zwischen dem Salzland­kreis im Norden und dem Saalekreis im Süden, südöstlich von Könnern. Von dort verläuft sie in süd­östlicher Richtung und folgt dabei der A 14. Nord­östlich von Halle (Saale) verlässt die Vorschlags­trasse die Bündelung mit der Autobahn, schwenkt weiter nach Osten und umgeht das Stadt­gebiet weiträumig. Im Verlauf der Umgehung ändert sich die Richtung wieder stärker nach Süden. Die Vorschlags­trasse umgeht dann den Raßnitzer See östlich und nimmt an der Grenze des Land­kreises Leipzig die Bündelung mit der A 9 auf und folgt dieser bis zum Autobahn­kreuz Rippachtal. Im weiteren Verlauf orientiert sich die Vorschlagstrasse weiterhin an der A 9, verlässt die Bündelung jedoch immer wieder. Östlich von Weißenfels verläuft die Vorschlagstrasse zwischen Zörbitz im Westen und Granschütz im Osten und quert im Anschluss die A 91, nordwestlich von Dippelsdorf. Westlich der Ortschaft Nessa bindet sie wieder an die A 9 an und passiert im Bereich westlich von Teuchern einen Windpark. Weiter südlich umgeht sie Krauschwitz westlich und verläuft wieder gebündelt mit der A 9. Die Bündelung wird dann ab der Anschluss­stelle Naumburg aufgegeben und südlich der Landes­grenze Sachsen-Anhalt/Thüringen fortgesetzt. Bis zur Landes­grenze passiert die Vorschlags­trasse die Gemeinde Meineweh westlich sowie Weickelsdorf östlich. Der Abschnitt endet nordöstlich der Stadt Eisenberg, östlich des Heidelander Ortsteils Königshofen.

    Steckbrief

    Vorhabenträger

    50Hertz

    Zuständigkeit

    Bundesnetzagentur

    Länder

    Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen

    technische Daten

    Gleichstrom (2 GW), 525 kV

    Bauweise

    Erdkabel

    Typ

    Neubau in neuer Trasse

    Länge

    etwa 94 km

    Verfahrensschritte und Dokumente

    Stand: 22. April 2024

    Der Bundes­bedarfs­plan sieht für den Bestand­teil Landkreis Börde – Isar aufgrund seiner besonderen Eil­bedürftigkeit den Verzicht auf eine Bundes­fachplanung vor. Der Abschnitt Sachsen-Anhalt Süd / Thüringen Nord konnte daher direkt ins Plan­feststellungs­verfahren starten.

    Der Vorhaben­träger 50Hertz hat zeitgleich mit dem Antrag auf Plan­feststellungs­beschluss für den Abschnitt A2 eine einheitliche Entscheidung gemäß § 26 Netzausbau­beschleunigungs­gesetz (NABEG) für den Abschnitt A2 der Vorhaben 5 und 5a beantragt. Die Bundes­netz­agentur hat das Vorhaben 5a in die Plan­feststellung für das Vorhaben 5 einbezogen und für das Vorhaben 5a Antrags­konferenzen durchgeführt, auf deren Grund­lage die jeweiligen Untersuchungs­rahmen nun erlassen wurden. Für die Einreichung der Unterlagen nach § 21 NABEG ist die Erstellung gemeinsamer Unterlagen für das Vorhaben 5 und 5a durch den Vorhaben­träger vorgesehen. Gemäß § 18 Absatz 3a NABEG ist bei Einbeziehung von Erdkabeln nach § 26 Satz 2 NABEG der durch die Bundes­fach­planung bestimmte Trassen­korridor des Vorhabens im Sinne von § 2 Absatz 3, 5 und 6 des Bundes­bedarfsplan­gesetzes zu beachten. Das heißt für das Vorhaben 5a, dass der Trassen­korridor, der in der Bundesfach­planung für das Vorhaben 5 durch die Bundesnetz­agentur festgelegt wurde, zu beachten ist. Eine Prüfung in Frage kommender Alternativen ist für den beabsichtigten Verlauf der Trasse auf diesen Trassenkorridor beschränkt. Eine Prüfung außerhalb dieses Trassen­korridors ist nur aus zwingenden Gründen durch­zuführen. Sie ist insbesondere dann erforderlich, wenn die Leerrohre oder die Erdkabel einzeln oder im Zusamme­nwirken mit dem Vorhaben nach § 34 Absatz 2 des Bundes­naturschutz­gesetzes (BNatSchG) unzulässig wären oder gegen die Verbote des § 44 Absatz 1 auch in Verbindung mit Absatz 5 des BNatSchG verstoßen würden.

    Der Vorhaben­träger 50Hertz hat am 6. August 2021 einen Antrag auf Plan­fest­stellungs­beschluss gestellt. Dieser enthält einen Vorschlag für den beabsichtigten Trassen­verlauf sowie Angaben über in Frage kommende Alternativen.

    Die Bundesnetzagentur führte am 9. September 2021 in Staßfurt eine Antragskonferenz für den Abschnitt durch. Teilnehmen konnten neben dem Vorhabenträger die betroffenen Träger öffentlicher Belange, anerkannte Umweltvereinigungen sowie die interessierte Öffentlichkeit. Die Antragskonferenz erstreckte sich auf Gegenstand, Umfang und Methoden der Unterlagen nach § 16 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) sowie sonstige für die Planfeststellung erhebliche Fragen. Diese Informationen ermöglichten es der Bundesnetzagentur, einen Untersuchungsrahmen festzulegen.

    Auf Grundlage der Ergebnisse der Antragskonferenz hat die Bundesnetzagentur am 29. Oktober 2021 einen Untersuchungsrahmen für die Bundesfachplanung festgelegt. Sie gibt damit unter anderem den Inhalt und den Umfang der Unterlagen vor, die der Vorhabenträger für die raumordnerische Beurteilung und die Strategische Umweltprüfung der Trassenkorridore vorzulegen hat.

    Die Bundes­netz­agentur hat die Träger öffentlicher Belange (TöB), die von dem Vorhaben berührt sind, zur Stellung­nahme zum ein­gereichten Plan aufgefordert. Darüber hinaus konnten anerkannte Umwelt­vereinigungen sowie Personen, deren Belange durch das Vorhaben berührt werden, vom 18. September bis zum 17. November 2023 Einwendungen gegen den Plan erheben. Die Unter­lagen wurden aus­schließlich in elektronischer Form zur Verfügung gestellt.

    Die Bundesnetz­agentur hat bei einem nicht­öffentlichen Erörterungs­termin die rechtzeitig erhobenen Einwen­dungen und Stellung­nahmen diskutiert. Teilnahme­berechtigt waren der Vorhaben­träger, die Träger öffent­licher Belange und diejenigen, die Einwen­dungen erhoben oder Stellung­nahmen abgegeben haben. Der Erörterungs­termin war am 20. März 2024 in Merseburg.

    Planfeststellungsbeschluss (§ 24 NABEG)

    Termine und Meldungen

    veranstaltung 20.03.2024
    BBPlG 05 BBPlG 05a Abschnitt A2
    Planfeststellung
    frist 18.09.-17.11.2023
    BBPlG 05 BBPlG 05a Abschnitt A2
    Planfeststellung
    meldung31.08.2023
    BBPlG 05a BBPlG 05 Abschnitt A2 Abschnitt D1
    Planfeststellung
    meldung31.07.2023
    BBPlG 05a BBPlG 05 Abschnitt A2 Abschnitt D1 Abschnitt D2
    Planfeststellung
    meldung29.10.2021
    BBPlG 05a Abschnitt A1 Abschnitt A2
    Planfeststellung
    veranstaltung 09.09.2021
    BBPlG 05a Abschnitt A2
    Planfeststellung
    meldung20.08.2021
    BBPlG 05a Abschnitt A1 Abschnitt A2
    Planfeststellung
    meldung06.08.2021
    BBPlG 05a Abschnitt A1 Abschnitt A2
    Planfeststellung

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