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    Nittenau – Pfatter (Abschnitt D2)

    etwa 27 km | Bayern | TenneT

    Abschnitt D2

    Bundesfachplanung
    entfällt

    Bau

    Inbetriebnahme

    Planfeststellung
    seit Q2 2021


    Verlauf

    Die Vorschlags­trasse ist dieselbe, die für den Abschnitt D2 des Vorhabens 5 beantragt wurde. Die Vorschlags­trasse beginnt westlich von Goppeltshof und verläuft in südliche Richtung mit der Tendenz nach Osten bis auf die Höhe von Altenthann vorbei. Von hier verläuft die Vorschlags­trasse weiter in Richtung Südosten und westlich an Brenn­berg vorbei bis Frauenzell. Ab Frauenzell behält sie weiter die Richtung Süden bei, jedoch mit der Tendenz nach Westen. Hierbei verläuft sie an Wiesent und östlich von Wörth an der Donau vorbei, bis sie nord­westlich von Pfatter die Donau quert und auf der Höhe von Pfatter endet.

    Steckbrief

    Vorhabenträger

    TenneT

    Zuständigkeit

    Bundesnetzagentur

    Länder

    Bayern

    technische Daten

    Gleichstrom (2 GW), 525 kV

    Bauweise

    Erdkabel

    Typ

    Neubau in neuer Trasse

    Länge

    etwa 27 km

    Verfahrensschritte und Dokumente

    Stand: 17. April 2024

    Der Bundes­bedarfs­plan sieht für den Bestand­teil Landkreis Börde – Isar aufgrund seiner besonderen Eil­bedürftigkeit den Verzicht auf eine Bundes­fachplanung vor. Der Abschnitt Nittenau – Pfatter konnte daher direkt ins Plan­feststellungs­verfahren starten.

    Der Vorhaben­träge TenneT hat zeitgleich mit dem Antrag auf Plan­fest­stellungs­beschluss für den Abschnitt D2 eine einheitliche Entscheidung gemäß § 26 Netzausbau­beschleunigungs­gesetz (NABEG) für den Abschnitt D2 der Vorhaben 5 und 5a beantragt. Die Bundesnetzagentur hat das Vorhaben 5a in die Plan­fest­stellung für das Vorhaben 5 einbezogen und für das Vorhaben 5a Antrags­konferenzen durchgeführt, auf deren Grundlage die jeweiligen Untersuchungs­rahmen nun erlassen wurden. Für die Einreichung der Unterlagen nach § 21 NABEG ist die Erstellung gemeinsamer Unterlagen für das Vorhaben 5 und 5a durch den Vorhaben­träger vorgesehen. Gemäß § 18 Absatz 3a NABEG ist bei Einbeziehung von Erdkabeln nach § 26 Satz 2 NABEG der durch die Bundes­fach­planung bestimmte Trassenkorridor des Vorhabens im Sinne von § 2 Absatz 3, 5 und 6 des Bundesbedarfsplangesetzes zu beachten. Das heißt für das Vorhaben 5a, dass der Trassenkorridor, der in der Bundes­fach­planung für das Vorhaben 5 durch die Bunde­snetz­agentur festgelegt wurde, zu beachten ist. Eine Prüfung in Frage kommender Alternativen ist für den beabsichtigten Verlauf der Trasse auf diesen Trassenkorridor beschränkt. Eine Prüfung außerhalb dieses Trassenkorridors ist nur aus zwingenden Gründen durch­zuführen. Sie ist insbesondere dann erforderlich, wenn die Leerrohre oder die Erdkabel einzeln oder im Zusammenwirken mit dem Vorhaben nach § 34 Absatz 2 des Bunde­snaturschutz­gesetzes (BNatSchG) unzu­lässig wären oder gegen die Verbote des § 44 Absatz 1 auch in Verbindung mit Absatz 5 des BNatSchG verstoßen würden.

    Der Vorhabenträger TenneT hat am 11. Juni 2021 einen Antrag auf Planfeststellungsbeschluss gestellt. Dieser enthält einen Vorschlag für den beabsichtigten Trassenverlauf sowie Angaben über in Frage kommende Alternativen.

    Aufgrund der Corona-Pandemie hat die Bundesnetzagentur anstelle einer Antragskonferenz für die betroffenen Träger öffentlicher Belange, die anerkannten Umweltvereinigungen sowie die interessierte Öffentlichkeit ein schriftliches Verfahren gemäß § 5 des Planungs­sicherstellungs­gesetzes (PlanSiG) durchgeführt. Bis zum 30. Juli 2021 konnten sie zu Gegenstand, Umfang und Methoden der Umweltverträglichkeitsprüfung sowie zu sonstigen für die Planfeststellung erheblichen Fragen Stellung nehmen. Die damit gewonnenen Informationen ermöglichen es der Bundesnetzagentur, einen Untersuchungsrahmen festzulegen.

    TenneT hat auf seiner Website eine Präsen­tation mit weiteren Infor­mationen zum schrift­lichen Verfahren bereit­gestellt.

    Auf Grundlage der Ergebnisse der Antragskonferenz hat die Bundesnetzagentur am 24. September 2021 einen Untersuchungsrahmen für die Planfeststellung festgelegt. Sie gibt damit den Inhalt des Plans und der weiteren Unterlagen vor, die der Vorhabenträger vorzulegen hat.

    Der Vorhaben­träger hat am 29. Juni 2023 den bearbeiteten Plan und die an­geforderten Unter­lagen ein­gereicht. Die Bundes­netz­agentur hat deren Voll­ständig­keit am 31. Juli 2023 bestätigt.

    Antrag auf Planungsänderung

    Nach Erklärung der Vollständigkeit hat der Vorhaben­träger die ein­gereichten Unter­lagen um den abgeänderten Unterlagen­satz »Deckblatt I« ergänzt. Dies betrifft die Unterlagen­teile A1, A3, F, H, H1, H3 und K5. Die Änderungen sind kenntlich gemacht.

    Die Bundes­netz­agentur hat die Träger öffent­licher Belange (TöB), die von dem Vorhaben berührt sind, zur Stellung­nahme zum eingereichten Plan aufgefordert. Darüber hinaus konnten anerkannte Umwelt­vereinigungen sowie Personen, deren Belange durch das Vorhaben berührt werden, vom 21. August bis zum 20. Oktober 2023 Einwendungen gegen den Plan erheben. Die Unter­lagen wurden aus­schließlich in elektronischer Form auf dieser Seite zur Verfügung gestellt.

    Die Bundes­netz­agentur hat bei einem nicht­öffentlichen Erörterungs­termin die recht­zeitig erhobenen Ein­wendungen und Stellung­nahmen diskutiert. Teilnahme­berechtigt waren der Vorhaben­träger, die Träger öffentlicher Belange und die­jenigen, die Ein­wendungen erhoben oder Stellung­nahmen ab­gegeben haben. Der Erörterungs­termin war am 20. Februar 2024 in Regens­burg.

    Planfeststellungsbeschluss (§ 24 NABEG)

    Termine und Meldungen

    veranstaltung 20.02.2024
    BBPlG 05 BBPlG 05a Abschnitt D2
    Planfeststellung
    frist 21.08.-20.10.2023
    BBPlG 05 BBPlG 05a Abschnitt D2
    Planfeststellung
    meldung31.07.2023
    BBPlG 05a BBPlG 05 Abschnitt A2 Abschnitt D1 Abschnitt D2
    Planfeststellung
    meldung29.06.2023
    BBPlG 05a BBPlG 05 Abschnitt D2
    Planfeststellung
    meldung24.09.2021
    BBPlG 05a Abschnitt D1 Abschnitt D2
    Planfeststellung
    frist 25.06.-30.07.2021
    BBPlG 05a Abschnitt D1 Abschnitt D2
    Planfeststellung
    meldung11.06.2021
    BBPlG 05a Abschnitt D1 Abschnitt D2
    Planfeststellung

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