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    Klein Rogahn / Stralendorf / Warsow / Holthusen / Schossin – Landkreis Börde

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    Marktredwitz – Pfreimd

    Pfreimd – Nittenau

    Nittenau – Pfatter

    Pfatter – A 92 bei Isar

    Konverterbereich Isar

    Klein Rogahn / Stralendorf / Warsow / Holthusen / Schossin – Isar (SuedOstLink, SuedOstLink+)

    Konverterbereich Isar (Abschnitt D3b)

    etwa 2 km | Bayern | TenneT

    Abschnitt D3b

    Bundesfachplanung
    entfällt

    Bau

    Inbetriebnahme

    Planfeststellung
    seit Q3 2021


    Verlauf

    Die Vorschlags­trasse ist dieselbe, die für den Abschnitt D3b des Vorhabens 5 beantragt wurde. Sie beginnt unmittelbar südlich der A 92. Die vorge­schlagene Gleichstrom-Erdkabel-Leitung verläuft zunächst parallel zur Auto­bahn und erreicht einen eben­falls an die A 92 angrenzenden Konverter­standort. Die für die Anbindung an den Netz­verknüpfungs­punkt erforderlichen Wechselstrom-Leitungen können als Erdkabel oder als Frei­leitung ausgeführt werden. Sie verlassen den Konverter­standort im Süden und streben anschließend auf den Netz­verknüpfungs­punkt zu. Dabei umgehen sie die vor­handenen Siedlungs­bereiche und queren die vorhandenen Verkehrs­infrastrukturen und Landschafts­elemente.

    Steckbrief

    Vorhabenträger

    TenneT

    Zuständigkeit

    Bundesnetzagentur

    Länder

    Bayern

    technische Daten

    Gleichstrom (2 GW), 525 kV

    Bauweise

    Erdkabel

    Typ

    Neubau in neuer Trasse

    Länge

    etwa 2 km

    Verfahrensschritte und Dokumente

    Stand: 17. April 2024

    Der Bundes­bedarfs­plan sieht für den Bestand­teil Landkreis Börde – Isar aufgrund seiner besonderen Eil­bedürftigkeit den Verzicht auf eine Bundes­fachplanung vor. Der Abschnitt Konverterbereich Isar konnte daher direkt ins Plan­feststellungs­verfahren starten.

    Der Vorhaben­träger TenneT hat zeitgleich mit dem Antrag auf Planfest­stellungs­beschluss für den Abschnitt D3b eine einheitliche Entscheidung gemäß § 26 Netzausbau­beschleunigungs­gesetz (NABEG) für den Abschnitt D3b der Vorhaben 5 und 5a beantragt. Die Bundesnetzagentur hat das Vorhaben 5a in die Plan­fest­stellung für das Vorhaben 5 einbezogen und für das Vorhaben 5a Antrags­konferenzen durchgeführt, auf deren Grundlage die jeweiligen Untersuchungs­rahmen nun erlassen wurden. Für die Einreichung der Unter­lagen nach § 21 NABEG ist die Erstellung gemein­samer Unterlagen für das Vorhaben 5 und 5a durch den Vorhaben­träger vorgesehen. Gemäß § 18 Absatz 3a NABEG ist bei Einbe­ziehung von Erdkabeln nach § 26 Satz 2 NABEG der durch die Bundesfach­planung bestimmte Trassen­korridor des Vorhabens im Sinne von § 2 Absatz 3, 5 und 6 des Bundesbedarfsplan­gesetzes zu beachten. Das heißt für das Vorhaben 5a, dass der Trassen­korridor, der in der Bundesfach­planung für das Vorhaben 5 durch die Bundes­netzagentur festgelegt wurde, zu beachten ist. Eine Prüfung in Frage kommender Alter­nativen ist für den beabsichtigten Verlauf der Trasse auf diesen Trassen­korridor beschränkt. Eine Prüfung außerhalb dieses Trassen­korridors ist nur aus zwingenden Gründen durch­zuführen. Sie ist insbesondere dann erforderlich, wenn die Leerrohre oder die Erdkabel einzeln oder im Zusammen­wirken mit dem Vorhaben nach § 34 Absatz 2 des Bundesnatur­schutzgesetzes (BNatSchG) unzulässig wären oder gegen die Verbote des § 44 Absatz 1 auch in Verbindung mit Absatz 5 des BNatSchG verstoßen würden.

    Der Vorhaben­träger TenneT hat am 9. Juli 2021 einen Antrag auf Planfest­stellungs­beschluss gestellt. Dieser enthält einen Vorschlag für den beabsichtigten Trassen­verlauf sowie Angaben über in Frage kommende Alter­nativen.

    Rückstellung der Konvertersuchräume 2 und 4-Nord

    Am 23. Juli 2021 hat die Bundes­netz­agentur nach aktueller Erkenntnis­lage die Einschätzung des Vorhaben­trägers bestätigt, die Konverter­standort­suchräume 2 und 4-Nord in den weiteren Unter­suchungen in Bezug zu Vorhaben 5a nicht weiter als ernsthaft in Betracht kommende Alternativen zu berücksichtigen.

    Eine formelle Entscheidung über den Konverterstandort trifft die Bundesnetzagentur erst im Planfeststellungsbeschluss.

    Aufgrund der Corona-Pandemie hat die Bundes­netz­agentur anstelle einer Antrags­konferenz für die betroffenen Träger öffent­licher Belange, die anerkannten Umwelt­vereinigungen sowie die interessierte Öffent­lichkeit ein schriftliches Verfahren gemäß § 5 des Planungs­sicherstellungs­gesetzes (PlanSiG) durchgeführt. Sie konnten zu Gegenstand, Umfang und Methoden der Umweltverträglich­keitsprüfung sowie zu sonstigen für die Planfeststellung erheblichen Fragen Stellung nehmen. Die damit gewonnenen Informationen ermöglichen es der Bundesnetzagentur, einen Unter­suchungs­rahmen festzulegen.

    Auf Grundlage der Ergebnisse des schriftlichen Verfahrens gemäß § 5 PlanSiG hat die Bundes­netz­agentur am 18. Oktober 2021 einen Unter­suchungs­rahmen für die Plan­feststellung fest­gelegt. Sie gibt damit den Inhalt des Plans und der weiteren Unterlagen vor, die der Vorhaben­träger vorzulegen hat.

    Die Bundesnetzagentur hat die Träger öffentlicher Belange (TöB), die von dem Vorhaben berührt sind, zur Stellung­nahme zum eingereichten Plan aufgefordert. Darüber hinaus konnten anerkannte Umwelt­vereinigungen sowie Personen, deren Belange durch das Vorhaben berührt werden, vom 23. Februar bis zum 24. April 2023 Einwendungen gegen den Plan erheben. Die Unter­lagen wurden ausschließlich in elektronischer Form auf dieser Seite zur Verfügung gestellt.

    Die Bundes­netz­agentur hat bei einem nicht­öffentlichen Erörterungs­termin die recht­zeitig erhobenen Einwendungen und Stellung­nahmen diskutiert. Teilnahme­berechtigt waren der Vorhaben­träger, die Träger öffentlicher Belange und die­jenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellung­nahmen abgegeben haben. Der Erörterungs­termin war am 4. Juli 2023 in Essenbach.

    Der Vorhaben­träger hat am 14. August 2023 einen Antrag auf Änderung des bereits ausgelegten Plans und der Unter­lagen gestellt. Eine Änderung des Trassen­verlaufs ist nicht vorgesehen. Es soll jedoch eine Änderung der Bau­stellen­einrichtungs­fläche des Konverters für das Vorhaben 5 in Essenbach vorgenommen werden. Die Veröffentlichung der Plan­änderungs­unter­lagen dient aus­schließlich als Informations­angebot. Da der Kreis der Betroffenen bekannt ist, wird auf eine förmliche Aus­legung der Plan­änderungs­unter­lagen verzichtet. Die betroffenen Behörden, Vereinigungen und Dritte, die erst­malig oder stärker als bisher berührt werden, werden von der Bundes­netz­agentur individuell angeschrieben und über die Möglich­keit der Stellung­nahme beziehungsweise Einwendung informiert.

    Der Vorhabenträger hat am 30. November 2023 einen weiteren Antrag auf Änderung des bereits ausgelegten Plans und der Unterlagen gestellt. Eine Änderung des Trassen­verlaufs ist nicht vorgesehen. Die erneute förmliche Auslegung gemäß § 22 Absatz 1 UVPG beschränkte sich inhaltlich auf die Änderungen im Teil N1 (Erschütterungs­gutachten Konverter) und im Teil F (UVP-Bericht).

    Vereinigungen sowie Personen, deren Belange durch das Vorhaben berührt werden, konnten sich vom 5. Februar bis zum 19. März 2024 äußern. Äußerungen konnten nur hinsichtlich der Änderungen im Teil N1 (Erschütterungs­gutachten Konverter) und Teil F (UVP-Bericht) eingereicht werden.

    Hinsichtlich der weiteren Planänderung dient die Veröffentlichung der Unterlagen ausschließlich als Informations­angebot. Da der Kreis der Betroffenen bekannt ist, wurde auf eine förmliche Aus­legung der Plan­änderungs­unterlagen bei den weiteren Änderungen verzichtet. Die betroffenen Behörden, Vereinigungen und Dritte, die erst­malig oder stärker als bisher berührt werden, wurden von der Bundes­netz­agentur individuell angeschrieben und über die Möglich­keit der Stellung­nahme beziehungsweise Einwendung informiert.

    Planfeststellungsbeschluss (§ 24 NABEG)

    Vorzeitiger Baubeginn

    Der Vorhabenträger TenneT hat am 31. Juli und am 14. August 2023 je einen Antrag auf vorzeitigen Bau­beginn für den Abschnitt gestellt. Die Bundes­netz­agentur hat die Anträge am 29. September 2023 genehmigt.

    Termine und Meldungen

    frist 26.01.-19.03.2024
    BBPlG 05 BBPlG 05a Abschnitt D3b
    Planfeststellung
    meldung22.09.2023
    BBPlG 05a BBPlG 05 Abschnitt D3b
    Planfeststellung
    veranstaltung 04.07.2023
    BBPlG 05 BBPlG 05a Abschnitt D3b
    Planfeststellung
    meldung16.02.2023
    BBPlG 05 BBPlG 05a Abschnitt D3b
    Planfeststellung
    frist 23.02.-24.04.2023
    BBPlG 05 BBPlG 05a Abschnitt D3b
    Planfeststellung
    meldung30.11.2022
    BBPlG 05 BBPlG 05a Abschnitt D3b
    Planfeststellung
    meldung24.09.2021
    BBPlG 05a Abschnitt D3a Abschnitt D3b
    Planfeststellung
    frist 23.07.-27.08.2021
    BBPlG 05a Abschnitt D3a Abschnitt D3b
    Planfeststellung
    meldung09.07.2021
    BBPlG 05a Abschnitt D3a Abschnitt D3b
    Planfeststellung

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