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Osterath – Rommerskirchen
Rommerskirchen – Landesgrenze NRW/RP
Landesgrenze NRW/RP – Punkt Koblenz
Punkt Koblenz – Punkt Marxheim
Punkt Marxheim – Punkt Ried
Punkt Ried – Punkt Wallstadt
Punkt Wallstadt – Philippsburg
Osterath – Philippsburg (Ultranet)
Osterath – Rommerskirchen (Abschnitt C)
etwa 30 km | Nordrhein-Westfalen | Amprion
Verlauf
Der Abschnitt zwischen Osterath und Rommerskirchen in Nordrhein-Westfalen bildet den nördlichen Abschluss des Vorhabens 2 (Ultranet). Er liegt innerhalb der Regelzone des Übertragungsnetzbetreibers Amprion.
Der genehmigte Korridor beginnt im Rhein-Kreis-Neuss am südlichen Rande der Gemeinde Meerbusch, am Netzverknüpfungspunkt Osterath. Er verläuft in südsüdwestlicher Richtung, wo er die Gemeinden Kaarst und Neuss durchquert. Danach quert er die Gemeinde Grevenbroich auf gut zwei Kilometern Länge am östlichen Rand, woraufhin er durch die Gemeinden Dormagen und Rommerskirchen verläuft. Abschließend führt er entlang der Kreisgrenze zum Rhein-Erft-Kreis durch die Gemeinden Pulheim, Rommerskirchen und Bergheim. Der Abschnitt endet am Umspannwerk Rommerskirchen auf dem Gebiet der Gemeinde Bergheim. Die Unterlagen sehen einen Trassenkorridor für die Anbindungsleitung vor, welche den für den Betrieb der Stromleitung erforderlichen Konverter an den Netzverknüpfungspunkt sowie an die Gleichstromleitung anbindet. Hierfür ist bei der Umspannanlage in Meerbusch-Osterath eine Erweiterung des Trassenkorridors auf der östlichen Seite vorgesehen.
Steckbrief
Vorhabenträger | |
---|---|
Zuständigkeit | Bundesnetzagentur |
Länder | Nordrhein-Westfalen |
technische Daten | Gleichstrom (2 GW), 380 kV |
Bauweise | Freileitung |
Typ | Umbeseilung |
Länge | etwa 30 km |
Verfahrensschritte und Dokumente
Stand: 10. September 2024
Der Vorhabenträger Amprion hat am 9. Juni 2015 einen Antrag auf Bundesfachplanung gestellt und diesen am 9. Oktober 2015 mit Blick auf aktualisierte Raumordnungspläne angepasst. Dieser enthält einen Vorschlag für den beabsichtigten Verlauf des Trassenkorridors sowie Angaben über in Frage kommende Alternativen.
Für einen ersten Überblick bietet Amprion zusätzlich eine allgemein verständliche Zusammenfassung an. Diese ist nicht Teil des Antrages.
Gesamtunterlagen (Antrag, Anhänge A-L) (zip, 298 MB)
Antrag auf Bundesfachplanung (pdf, 6 MB)
Inhaltsverzeichnis, Anhänge A.6, B-L (pdf, 15 MB)
Anhang A.1: Themenkarten (zip, 26 MB)
Anhang A.2: Ergebnis der Grobkorridorbetrachtung (zip, 49 MB)
Anhang A.3: Ergebnis der Trassenkorridorbetrachtung (zip, 71 MB)
Anhang A.4.1: Trassenkorridorstränge (pdf, 5 MB)
Anhang A.4.2: Raumwiderstandsanalyse Trassenkorridore (zip, 97 MB)
Anhang A.4.3: In Aufstellung befindliche Ziele der Raumordnung (pdf, 7 MB)
Anhang A.4.4: Textliche Ziele der Raumordnung (pdf, 6 MB)
Anhang A.4.5: Anbindungskorridor für Konverterstandort (pdf, 2 MB)
Die Bundesnetzagentur hat am 11. und 12. Januar 2016 in Moers eine Antragskonferenz für den Abschnitt durchgeführt. Teilnehmen konnten neben dem Vorhabenträger die betroffenen Träger öffentlicher Belange, anerkannte Umweltvereinigungen sowie die interessierte Öffentlichkeit. Auf der Antragskonferenz wurden Informationen zur Umwelt- und Raumverträglichkeit des vorgeschlagenen Trassenkorridors sowie zu möglichen Alternativen gesammelt und erörtert. Diese Informationen ermöglichen es der Bundesnetzagentur, einen Untersuchungsrahmen festzulegen.
Antragskonferenz Vorhaben 2 (Abschnitt C) (11.-12.01.2016, Neuss)
Auf Grundlage der Ergebnisse der Antragskonferenz hat die Bundesnetzagentur am 19. Oktober 2017 einen Untersuchungsrahmen für die Bundesfachplanung festgelegt. Sie gibt damit unter anderem den Inhalt und den Umfang der Unterlagen vor, die der Vorhabenträger für die raumordnerische Beurteilung und die Strategische Umweltprüfung der Trassenkorridore vorzulegen hat.
Hinweis: Amprion hat nach der Antragskonferenz eine konsolidierte Unterlage zur Suche von Standortflächen für den nördlichen Konverter erstellen lassen. Damit diese im weiteren Verfahren berücksichtigt werden kann, hat Amprion die Bundesnetzagentur gebeten, den Untersuchungsrahmen erst nach Abgabe der Unterlage festzulegen. Die Bundesnetzagentur ist dieser Bitte nachgekommen.
Der Vorhabenträger hat im November 2019 die Unterlagen vorgelegt, die für die raumordnerische Beurteilung und die Strategische Umweltprüfung des Abschnitts erforderlich sind.
Gesamtunterlagen (Hauptdokument, Anlagen I-III, Anhänge, Karten) (zip, 2,39 GB)
Karten A (Standortbereich) (zip, 51 MB)
Karten B.2.1 (Mensch) (zip, 408 MB)
Karte B.2.10 (Entwicklung Trassenkorridor bei Nicht-Nutzung) (pdf, 13 MB)
Karten B.2.2 (Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt) (zip, 415 MB)
Karten B.2.3 (Boden) (zip, 195 MB)
Karten B.2.4 (Wasser) (zip, 243 MB)
Karten B.2.5 (Landschaft) (zip, 329 MB)
Karten B.2.6 (Kultur- und sonstige Sachgüter) (zip, 262 MB)
Karte B.2.7 (Konfliktrisiko Trassenkorridor) (zip, 50 MB)
Karte B.2.8 (Konfliktrisiko Trassenachse) (zip, 49 MB)
Karte B.2.9 (Konfliktschwerpunkte) (zip, 49 MB)
Karten C (Raumverträglichkeitsstudie) (zip, 231 MB)
Karten E (Konverter) (zip, 54 MB)
Anlage I (Natura 2000) (zip, 27 MB)
Die Unterlagen nach § 8 NABEG lagen vom 9. Dezember 2019 bis zum 8. Januar 2020 öffentlich aus. Im Anschluss hatte die Öffentlichkeit noch bis zum 10. Februar 2020 die Möglichkeit, sich zu den Trassenkorridoren zu äußern.
Die Bundesnetzagentur hat bei einem nichtöffentlichen Erörterungstermin die rechtzeitig erhobenen Einwendungen und Stellungnahmen diskutiert. Teilnahmeberechtigt waren der Vorhabenträger, die Träger öffentlicher Belange und diejenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben. Der Erörterungstermin war am 9. und 10. Juni 2020 in Düsseldorf.
Erörterungstermin Vorhaben 2, Abschnitt C (09.-10.06.2020, Düsseldorf)
Die Bundesnetzagentur hat am 28. Mai 2021 den Trassenkorridor für den Abschnitt festgelegt. Er orientiert sich im Wesentlichen am Verlauf bereits bestehender Stromleitungen.
Aufgrund der Corona-Pandemie ist gemäß dem Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) die zusätzliche Auslegung der Entscheidung vor Ort nicht erforderlich. Die Veröffentlichung erfolgt ausschließlich in elektronischer Form auf dieser Website.
Weitere Informationen zur Auslegung sowie zum möglichen Versand der Unterlagen auf einem Datenträger finden Sie in der folgenden Bekanntmachung.
Bekanntmachung zur Entscheidung gemäß § 12 NABEG (pdf, 127 KB)
Bundesfachplanungsentscheidung gemäß § 12 NABEG für Vorhaben 2, Abschnitt C (pdf, 2 MB)
Anlage 1: Kartographischer Ausweis des festgelegten Trassenkorridors (pdf, 3 MB)
Konzept für die Überwachung der erheblichen Umweltauswirkungen (pdf, 451 KB)