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    Netzverknüpfungspunkt Brunsbüttel – Nördlich der B 431 Gemeinde Wewelsfleth

    Nördlich der B 431 Gemeinde Wewelsfleth – Schinkelweg Gemeinde Wischhafen

    Schinkelweg Gemeinde Wischhafen – Landkreisgrenze Stade / Rotenburg (Wümme)

    Landkreisgrenze Stade / Rotenburg (Wümme) – B 75 südlich Gemeindegrenze Helvesiek / Scheeßel

    B 75 südlich Gemeindegrenze Helvesiek / Scheeßel – Grenze Heidekreis / Region Hannover

    Grenze Heidekreis / Region Hannover – Grenze Region Hannover / Landkreis Hildesheim

    Grenze Region Hannover / Landkreis Hildesheim – Edemissen / Strodthagen

    Edemissen / Strodthagen – Landesgrenze Niedersachsen / Hessen

    Landesgrenze Niedersachsen / Hessen – Südlich Landesgrenze Hessen / Thüringen

    Südlich Landesgrenze Hessen / Thüringen – Südlich Landesgrenze Thüringen / Bayern

    Südlich Landesgrenze Thüringen / Bayern – Landkreisgrenze Schweinfurt / Bad Kissingen

    Landkreisgrenze Schweinfurt / Bad Kissingen – Landesgrenze Bayern / Baden-Württemberg

    Landesgrenze Bayern / Baden-Württemberg – Bad Friedrichshall

    Bad Friedrichshall – Netzverknüpfungspunkt Großgartach

    Brunsbüttel – Großgartach (SuedLink)

    Landkreisgrenze Schweinfurt / Bad Kissingen – Landesgrenze Bayern / Baden-Württemberg (Abschnitt E1)

    etwa 68 km | Bayern | TransnetBW


    Verlauf

    Der Trassen­korridor des Abschnitts wurde in den Bundes­fachplanungs­verfahren für die damaligen Abschnitte Gerstungen – Arnstein und Arnstein – Großgartach festgelegt. Er beginnt an der Grenze zwischen den Land­kreisen Schwein­furt und Bad Kissingen. Er ver­läuft zunächst nach Westen und anschließend weiter in süd­westlicher Rich­tung und passiert dabei Wasser­losen im Land­kreis Schwein­furt. Die vor­geschlagene Trasse ver­läuft weiter in süd­westlicher Richtung durch die Gemeinden Arn­stein und Thüngen im Land­kreis Main-Spessart. Östlich von Thüngen ver­schwenkt der Trassen­vorschlag klein­räumig in süd­öst­liche Richtung und passiert Retz­stadt im Osten und Süd­osten, um dann im weiteren Ver­lauf im Norden von Thüngers­heim den Main zu queren. Die Gemeinde Leinach im Land­kreis Würz­burg wird vom Trassen­vorschlag nördlich und westlich umgangen, bevor er in süd­licher Richtung seine Fort­setzung findet. Nach der Passage der Gemeinden Uettingen und Helm­stadt wechselt der Verlauf nach Süd­osten, um Altert­heim zu umgehen. Der Abschnitt endet an der Landes­grenze zwischen Bayern und Baden-Württem­berg.

    Steckbrief

    Vorhabenträger

    TransnetBW

    Zuständigkeit

    Bundesnetzagentur

    Länder

    Bayern

    technische Daten

    Gleichstrom (2 GW), 525 kV

    Bauweise

    Erdkabel

    Typ

    Neubau in neuer Trasse

    Länge

    etwa 68 km

    Verfahrensschritte und Dokumente

    Stand: 25. März 2024

    Der Vorhaben­träger TransnetBW hat am 12. November 2020 einen Antrag auf Plan­feststellungs­beschluss gestellt. Dieser enthält einen Vorschlag für den beabsichtigten Trassen­verlauf sowie Angaben über in Frage kommende Alternativen.

    Aufgrund der Corona-Pandemie hat die Bundes­netz­agentur anstelle einer Antrags­konferenz für die betroffenen Träger öffentlicher Belange, die anerkannten Umwelt­vereinigungen sowie die interessierte Öffentlich­keit ein schriftliches Verfahren gemäß § 5 des Planungs­sicherstellungs­gesetzes (PlanSiG) durch­geführt. Bis zum 15. Januar 2021 konnten sie zu Gegenstand, Umfang und Methoden der Umwelt­verträglichkeits­prüfung sowie zu sonstigen für die Plan­feststellung erheblichen Fragen Stellung nehmen. Die damit gewonnenen Informationen ermöglichen es der Bundes­netz­agentur, einen Unter­suchungs­rahmen festzulegen.

    Auf Grundlage der Ergebnisse des schriftlichen Verfahrens gemäß § 5 PlanSiG hat die Bundes­netz­agentur am 25. Februar 2021 einen Unter­suchungs­rahmen für die Plan­feststellung festgelegt. Sie gibt damit den Inhalt des Plans und der weiteren Unterlagen vor, die der Vorhaben­träger vorzulegen hat.

    Der Vorhaben­träger hat am 15. Dezember 2023 den bear­beiteten Plan und die angefor­derten Unter­lagen einge­reicht. Die Bundes­netzagentur hat deren Vollständig­keit am 18. Januar 2024 bestätigt.

    Die Unterlagen nach § 21 NABEG sind ausschließlich in elektronischer Form auf dieser Seite abrufbar. Anerkannte Umwelt­vereinigungen sowie Personen, deren Belange durch das Vorhaben berührt werden, können vom Beginn der Auslegung bis zum 4. April 2024 Einwendungen gegen den Plan erheben. Diese können elektronisch oder schriftlich übermittelt werden. Zur effizienteren Bearbeitung bittet die Bundes­netz­agentur darum, bevorzugt das entsprechende Online­formular zu nutzen.

    Weitere Informationen zu Ihren Beteiligungs­möglichkeiten finden Sie in der folgenden Bekannt­machung. Bitte beachten Sie auch die Informationen zum Daten­schutz.

    Erörterungstermin (§ 22 NABEG)
    Planfeststellungsbeschluss (§ 24 NABEG)

    Termine und Meldungen

    meldung05.02.2024
    BBPlG 03 BBPlG 04 Abschnitt C2 Abschnitt E1
    Planfeststellung
    frist 05.02.-04.04.2024
    BBPlG 03 Abschnitt E1
    Planfeststellung
    meldung15.12.2023
    BBPlG 03 Abschnitt E1
    Planfeststellung
    meldung28.01.2021
    BBPlG 03 Abschnitt E1
    Planfeststellung

    Untersuchungsrahmen für Abschnitt E1 festgelegt

    zur Verfahrens-Detailseite

    frist 24.11.2020-15.01.2021
    BBPlG 03 Abschnitt E1
    Planfeststellung

    Stellungnahmen für das Plan­feststellungs­verfahren von Vorhaben 3, Abschnitt E1

    zur Verfahrens-Detailseite

    meldung12.11.2020
    BBPlG 03 Abschnitt E1
    Planfeststellung

    Antrag auf Planfeststellungsbeschluss für Abschnitt E1 eingegangen

    zur Verfahrens-Detailseite

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