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    Emden Ost – Landkreisgrenze Leer / Emsland

    Landkreisgrenze Leer / Emsland – Gemeindegrenze Wietmarschen / Nordhorn

    Gemeindegrenze Wietmarschen / Nordhorn – Landesgrenze Niedersachsen / Nordrhein-Westfalen

    Landesgrenze Niedersachsen / Nordrhein-Westfalen – Kreisgrenze Borken / Wesel

    Kreisgrenze Borken / Wesel – Kreisgrenze Kleve / Wesel

    Kreisgrenze Kleve / Wesel – Konverterstation Meerbusch

    Konverterstation Meerbusch – Osterath

    Emden Ost – Osterath (A-Nord)

    Emden Ost – Raum Bunde (Abschnitt A)

    etwa 24 km | Niedersachsen | Amprion

    Bundesfachplanung
    abgeschlossen imQ1 2021


    Verlauf

    Der Abschnitt zwischen dem Umspann­werk Emden Ost und dem Raum Bunde (beides in Nieder­sachsen) ist Teil des Vorhabens 1 und bildet dessen nördlichen Abschluss.

    Der festgelegte Trassenkorridor beginnt am Umspannwerk Emden. Er verläuft zunächst Richtung Osten zum geplanten Standort des Konverters im Bereich Wykhoffweg/Eiskeweg. Anschließend knickt er westlich des Petkumer Sieltief nach Süden ab und quert nordwestlich von Widdelswehr/Jarßum den Ems-Seitenkanal. Der Trassen­korridor führt anschließend zwischen den Siedlungs­bereichen von Jarßum und Widdelswehr hindurch, bis er südlich von Widdelswehr und Petkum die Ems quert. Auf der Südseite der Ems verläuft der Trassenkorridor zwischen Ditzum und Pogum in Richtung Süden bis in den Bereich Ditzumer­hammrich. Er führt im Weiteren westlich von Ditzumerverlaat entlang des Middeldeichtief und quert nahe der Grenze zu den Niederlanden die K 39. Von dort verläuft der Trassen­korridor durch den Bereich Charlottenpolder bis er schließlich an der Abschnitts­grenze Raum Bunde südwestlich der Autobahn­anschluss­stelle Bunde-West der A 280 auf dem Gebiet des Landkreises Leer endet.

    Informatie in het Nederlands.

    Steckbrief

    Vorhabenträger

    Amprion

    Zuständigkeit

    Bundesnetzagentur

    Länder

    Niedersachsen

    technische Daten

    Gleichstrom (2 GW), 380 kV

    Bauweise

    Erdkabel

    Typ

    Neubau in neuer Trasse

    Länge

    etwa 24 km

    Verfahrensschritte und Dokumente

    Stand: 28. März 2024

    Der Vorhaben­träger Amprion hat am 21. März 2018 einen Antrag auf Bundes­fach­planung gestellt. Dieser enthält einen Vorschlag für den beabsichtigten Verlauf des Trassen­korridors sowie Angaben über in Frage kommende Alternativen.

    Die Bundesnetz­agentur hat am 15. Mai 2018 in Bunde eine Antrags­konferenz für den Abschnitt durchgeführt. Teilnehmen konnten neben dem Vorhabenträger die betroffenen Träger öffentlicher Belange, anerkannte Umwelt­vereinigungen sowie die interessierte Öffentlichkeit. Auf der Antrags­konferenz wurden Informationen zur Umwelt- und Raum­verträglichkeit des vorgeschlagenen Trassen­korridors sowie zu möglichen Alternativen gesammelt und erörtert. Diese Informationen ermöglichen es der Bundesnetz­agentur, einen Untersuchungs­rahmen festzulegen.

    Auf Grundlage der Ergebnisse der Antrags­konferenz hat die Bundesnetz­agentur am 27. August 2018 einen Untersuchungs­rahmen für die Bundes­fach­planung festgelegt. Sie gibt damit unter anderem den Inhalt und den Umfang der Unterlagen vor, die der Vorhabenträger für die raum­ordnerische Beurteilung und die Strategische Umweltprüfung der Trassen­korridore vorzulegen hat. Die Bundesnetz­agentur hat Amprion aufgegeben, sämtliche eingebrachten Trassen­korridor­segmente aus dem Bundes­fach­planungs­antrag sowie eine zusätzliche Alternative weiter zu untersuchen. Darüber hinaus sollen aufgrund der Grenznähe auch Auswirkungen des Vorhabens auf das Staatsgebiet der Niederlande untersucht werden.

    Neuentwicklungen und Anpassungen

    Die Bundesnetz­agentur hat im Untersuchungs­rahmen festgelegt, dass Amprion Trassen­korridore neu zu entwickeln hat. Diese Neu­entwicklungen hat Amprion der Bundesnetz­agentur angezeigt.

    Der Vorhaben­träger hat am 30. April 2020 die Unterlagen vorgelegt, die für die raum­ordnerische Beurteilung und die Strategische Umweltprüfung des Abschnitts erforderlich sind.

    Die Unterlagen nach § 8 NABEG wurden aufgrund der Corona-Pandemie gemäß § 3 des Planungs­sicherstellungs­gesetzes (PlanSiG) ausschließlich im Internet veröffentlicht. Die Öffentlichkeit hatte vom 22. Juni bis zum 21. August 2020 die Möglichkeit, sich zu den Trassen­korridoren zu äußern.

    Die Bundesnetz­agentur hat bei einem nich­töffentlichen Erörterungs­termin die rechtzeitig erhobenen Einwendungen und Stellungnahmen diskutiert. Teilnahme­berechtigt waren der Vorhabenträger, die Träger öffentlicher Belange und diejenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben. Der Erörterungstermin war am 29. und 30. September 2020 in Bunde.

    Die Bundesnetzagentur hat am 25. Februar 2021 einen etwa 24 km langen Trassen­korridor für den Abschnitt festgelegt. Die Auslegung der Entscheidung erfolgt gemäß dem Planungs­sicher­stellungs­gesetz (PlanSiG) in der Zeit vom 8. März bis zum 19. April 2021 ausschließlich durch eine Veröffentlichung im Internet. Die Unterlagen finden Sie auf dieser Website. Weitere Informationen zur Auslegung und zum möglichen Versand der Unterlagen auf einem Datenträger finden Sie in der folgenden Bekanntmachung.

    Termine und Meldungen

    meldung26.01.2023
    BBPlG 01 Abschnitt A
    Bundesfachplanung
    meldung04.03.2022
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    meldung25.02.2021
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    veranstaltung 29.-30.09.2020
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    frist 22.06.-21.08.2020
    BBPlG 01 Abschnitt A
    Bundesfachplanung

    Öffentlichkeitsbeteiligung zu den Bundes­fachplanungs­unterlagen für Vorhaben 1, Abschnitt A

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    meldung30.04.2020
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    A-Nord: Untersuchungsrahmen für Abschnitt A

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    veranstaltung 15.05.2018
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