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    Mecklar – Dipperz

    Dipperz – Bergrheinfeld West

    Mecklar – Dipperz – Bergrheinfeld West (Fulda-Main-Leitung)

    Mecklar – Dipperz (Abschnitt A)

    etwa 53 km | Hessen | TenneT

    Bundesfachplanung
    abgeschlossen imQ4 2023


    Verlauf

    Der festgelegte Trassen­korridor beginnt am Umspann­werk Mecklar nord­östlich von Bad Hersfeld und führt Richtung Süden. Er kreuzt die Autobahn 4 östlich von Bad Hersfeld und verläuft weiter bis zur Markt­gemeinde Burg­haun, wo er die Bundes­straße 27 quert. Im Anschluss führt der Korridor an der Stadt Hün­feld und der Gemeinde Peters­berg vorbei, bevor er in der Gemeinde Künzell nach Osten abknickt und am Umspann­werk Dipperz endet.

    Steckbrief

    Vorhabenträger

    TenneT

    Zuständigkeit

    Bundesnetzagentur

    Länder

    Hessen

    technische Daten

    Wechselstrom, 380 kV

    Bauweise

    Freileitung; Erdkabel

    Typ

    Neubau in neuer Trasse; Parallelneubau

    Länge

    etwa 53 km

    Verfahrensschritte und Dokumente

    Stand: 20. März 2024

    Der Vorhaben­träger TenneT hat am 14. Mai 2021 einen Antrag auf Bundes­fach­planung gestellt. Dieser enthält einen Vor­schlag für den be­absichtig­ten Verlauf des Trassen­korridors sowie An­gaben über in Frage kommende Alter­nativen.

    Aufgrund der Corona-Pandemie hat die Bundesnetz­agentur anstelle einer Antrags­konferenz für die betroffenen Träger öffentlicher Belange, die anerkannten Umwelt­vereinigungen sowie die interessierte Öffentlich­keit ein schriftliches Verfahren gemäß § 5 des Planungs­sicherstellungs­gesetzes (PlanSiG) durchgeführt. Bis zum 16. Juli 2021 konnten sie zu dem im Antrag dargestellten Vorschlags­korridor und den in Frage kommenden Alternativen Stellung nehmen. Die damit gewonnenen Informationen ermöglichen es der Bundes­netz­agentur, einen Unter­suchungs­rahmen fest­zulegen. Die Gelegenheit zur schrift­lichen oder elektronischen Stellung­nahme diente zugleich als Besprechung im Sinne des § 39 Abs. 4 des Gesetzes über die Umwelt­verträglichkeits­prüfung (UVPG).

    Auf Grundlage der Ergebnisse der Antragskonferenz hat die Bundes­netz­agentur am 26. Oktober 2021 einen Untersuchungs­rahmen für die Bundesfachplanung festgelegt. Sie gibt damit unter anderem den Inhalt und den Umfang der Unterlagen vor, die der Vorhaben­träger für die raum­ordnerische Beurteilung und die Strategische Umwelt­prüfung der Trassen­korridore vorzulegen hat.

    Jede Person sowie anerkannte Umwelt­vereinigungen, die in ihrem satzungs­gemäßen Aufgaben­bereich berührt sind, konnten sich vom 27. März bis zum 26. Mai 2023 zu den be­absichtigten Trassen­korridoren äußern. Die Unter­lagen wurden aus­schließlich in elektro­nischer Form auf dieser Seite zur Verfügung gestellt.

    Die Bundesnetzagentur hat bei einem nicht­öffentlichen Erörterungs­termin die recht­zeitig erhobenen Einwendungen und Stellung­nahmen diskutiert. Teilnahme­berechtigt waren der Vorhaben­träger, die Träger öffentlicher Belange und die­jenigen, die Ein­wendungen erhoben oder Stellung­nahmen abgegeben haben. Der Erörterungs­termin war am 30. und 31. August 2023 in Fulda.

    Synopse

    Zur Vorbereitung des Erörterungs­termins hat die Bundes­netz­agentur eine Synopse zusammengestellt. Diese enthält die Argumente aus den ein­gegangenen Ein­wendungen und Stellung­nahmen sowie die Erwiderungen darauf seitens des Vorhaben­trägers. Die Datei ist geschützt; das Passwort dazu wurde mit der Einladung versandt. Personen und Ver­einigungen, die eine Ein­wendung abgegeben haben, bekommen das Pass­wort auf Anfrage unter vorhaben17@bnetza.de zugesandt.

    Termine und Meldungen

    veranstaltung 30.-31.08.2023
    BBPlG 17 Abschnitt A
    Bundesfachplanung
    frist 27.03.-26.05.2023
    BBPlG 17 Abschnitt A
    Bundesfachplanung
    meldung31.01.2023
    BBPlG 17 Abschnitt A
    Bundesfachplanung
    meldung26.10.2021
    BBPlG 17 Abschnitt A
    Bundesfachplanung
    frist 18.06.-16.07.2021
    BBPlG 17 Abschnitt A
    Bundesfachplanung
    meldung14.05.2021
    BBPlG 17 Abschnitt A
    Bundesfachplanung

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