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    Osterath – Rommerskirchen

    Rommerskirchen – Landesgrenze NRW/RP

    Landesgrenze NRW/RP – Punkt Koblenz

    Punkt Koblenz – Punkt Marxheim

    Punkt Marxheim – Punkt Ried

    Punkt Ried – Punkt Wallstadt

    Punkt Wallstadt – Philippsburg

    Osterath – Philippsburg (Ultranet)

    Mannheim-Wallstadt – Philippsburg (Abschnitt B)

    etwa 40 km | Baden-Württemberg | TransnetBW

    Bundesfachplanung
    abgeschlossen imQ2 2019


    Verlauf

    Der Abschnitt zwischen Mannheim-Wallstadt und Philipps­burg in Baden-Württemberg bildet den südlichen Abschluss des Vorhabens 2 (Ultranet). Er liegt innerhalb der Regel­zone des Übertragungs­netz­betreibers TransnetBW.

    Der Trassen­korridor beginnt im Mann­heimer Ortsteil Wallstadt. Von dort aus verläuft er in süd­westlicher und südlicher Richtung an Feuden­heim und Ilves­heim vorbei. Dort quert er parallel zur A 6 den Neckar. Anschließend überquert der Trassen­korridor den Mann­heimer Rangier­bahnhof, schwenkt im Bereich von Rheinau nach Osten hin ab und führt ab Alteichwald in süd­östlicher Richtung bis Eppelheim, um dann wieder nach Süden bis Ofters­heim zu verlaufen. Bis zum Umspann­werk Neurott verläuft der Korridor in südöstlicher Richtung, anschließend entlang der A 5 in südlicher Richtung westlich an Walldorf und südwestlich an Reilingen vorbei. Südlich von Neulußheim verschwenkt der Trassen­korridor wieder in südliche Richtung, um dann bei Waghäusel in westliche Richtung bis zum Endpunkt am Kraftwerk Philipps­burg zu verlaufen.

    Steckbrief

    Vorhabenträger

    TransnetBW

    Zuständigkeit

    Bundesnetzagentur

    Länder

    Baden-Württemberg

    technische Daten

    Gleichstrom (2 GW), 380 kV

    Bauweise

    Freileitung

    Typ

    Umbeseilung

    Länge

    etwa 40 km

    Verfahrensschritte und Dokumente

    Stand: 22. März 2024

    Die Bundesnetz­agentur hat am 14. April 2015 in Hockenheim eine Antrags­konferenz für den Abschnitt durchgeführt. Teilnehmen konnten neben dem Vorhaben­träger die betroffenen Träger öffentlicher Belange, anerkannte Umwelt­vereinigungen sowie die interessierte Öffentlichkeit. Auf der Antrags­konferenz wurden Informationen zur Umwelt- und Raum­verträglichkeit des vorgeschlagenen Trassen­korridors sowie zu möglichen Alternativen gesammelt und erörtert. Diese Informationen ermöglichen es der Bundesnetz­agentur, einen Untersuchungs­rahmen festzulegen.

    Auf Grundlage der Ergebnisse der Antrags­konferenz hat die Bundesnetz­agentur am 3. September 2015 einen Untersuchungs­rahmen für die Bundes­fach­planung festgelegt. Sie gibt damit unter anderem den Inhalt und den Umfang der Unterlagen vor, die der Vorhaben­träger für die raum­ordnerische Beurteilung und die Strategische Umwelt­prüfung der Trassen­korridore vorzulegen hat.

    Die Unterlagen nach § 8 NABEG lagen vom 17. Januar bis zum 16. Februar 2018 öffentlich aus. Im Anschluss hatte die Öffentlich­keit noch bis zum 16. März 2018 die Möglich­keit, sich zu den Trassen­korridoren zu äußern.

    Die Bundesnetz­agentur hat bei einem nicht­öffentlichen Erörterungs­termin die rechtzeitig erhobenen Ein­wendungen und Stellung­nahmen diskutiert. Teilnahme­berechtigt waren der Vorhaben­träger, die Träger öffentlicher Belange und diejenigen, die Ein­wendungen erhoben oder Stellung­nahmen abgegeben haben. Der Erörterungs­termin war vom 24. bis 26. Juli 2018 in Hockenheim.

    Termine und Meldungen

    meldung24.04.2019
    BBPlG 02 Abschnitt B
    Bundesfachplanung

    Korridor für Ultranet-Abschnitt B festgelegt

    zur Verfahrens-Detailseite

    veranstaltung 24.-26.07.2018
    BBPlG 02 Abschnitt B
    Bundesfachplanung

    Erörterungstermin Vorhaben 2, Abschnitt B

    Hockenheim

    24. - 26.07.2018

    veranstaltung 14.04.2015
    BBPlG 02 Abschnitt B
    Bundesfachplanung

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