Navigation und Service

H2TopnaviService

H2Suche

H2Hauptnavigation

    Heide West – B 431 südlich Roßkopp (Wewelsfleth)

    L111 östlich Allwörden (Freiburg/Wischhafen) – Wesermarsch

    Wesermarsch – Cloppenburg

    Cloppenburg – Steinfurt

    Steinfurt – Borken

    Borken – Polsum

    Heide West – Polsum (Korridor B)

    L111 östlich Allwörden (Freiburg/Wischhafen) – Wesermarsch (Abschnitt Nord 2)

    etwa 103 km | Niedersachsen | Amprion

    Abschnitt Nord 2

    Planfeststellung

    Bau

    Inbetriebnahme

    Bundesfachplanung
    seit Q1 2023

    Vorschlagstrassenkorridor des Abschnitts L111 östlich Allwörden (Freiburg/Wischhafen) – Wesermarsch des BBPlG-Vorhabens 48
    Status

    Unterlagen

    Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung

    Erörterungstermin

    Abschluss der Bundesfachplanung


    Verlauf

    Der vorgeschlagene Trassen­korridor beginnt südlich der Elbe zwischen Freiburg und Wisch­hafen und läuft von hier in süd­westlicher Richtung vorbei an der Stadt Hemmoor, wo er den Fluss Oste sowie die Bundes­straße 73 kreuzt. Im weiteren Verlauf werden die Gemeinde Lam­stedt und die Stadt Geest­land passiert, bevor östlich der Gemeinde Lox­stedt die Bundes­straße 71 gekreuzt wird. Im Anschluss trifft der Korridor nahe der Gemeinde Hagen im Bremischen auf die Autobahn 27 und knickt darauf­hin nach Süden ab, um zwischen Schwane­wede und Els­fleth die Weser zu queren. Schließlich endet der Vorschlags­trassen­korridor bei Berne im Land­kreis Weser­marsch.

    Der Vorhaben­träger Amprion hat den Abschnitt Nord 2 unter dem Namen Stade – Weser­marsch beantragt.

    Steckbrief

    Vorhabenträger

    Amprion

    Zuständigkeit

    Bundesnetzagentur

    Länder

    Niedersachsen

    technische Daten

    Gleichstrom, 525 kV

    Bauweise

    Erdkabel

    Typ

    Neubau in neuer Trasse

    Länge

    etwa 103 km

    Verfahrensschritte und Dokumente

    Stand: 31. Dezember 2023

    Die Bundes­netz­agentur hat am 7. März 2023 eine Antrags­konferenz für den Abschnitt durch­geführt. Teil­nehmen konnten neben dem Vorhaben­träger die betroffenen Träger öffentlicher Belange, anerkannte Umwelt­vereinigungen sowie die interessierte Öffentlich­keit. Auf der Antrags­konferenz wurden Informationen zur Umwelt- und Raum­verträglich­keit des vor­geschlagenen Trassen­korridors sowie zu möglichen Alter­nativen gesammelt und erörtert. Diese Informationen ermöglichen es der Bundes­netz­agentur, einen Unter­suchungs­rahmen fest­zulegen.

    Auf Grundlage der Ergebnisse der Antrags­konferenz hat die Bundes­netz­agentur am 29. Juni 2023 einen Untersuchungs­rahmen für die Bundes­fachp­lanung festgelegt. Sie gibt damit unter anderem den Inhalt und den Umfang der Unterlagen vor, die der Vorhaben­träger für die raum­ordnerische Beurteilung und die Strategische Umwelt­prüfung der Trassen­korridore vorzulegen hat.

    Unterlagen (§ 8 NABEG)
    Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 9 NABEG)
    Erörterungstermin (§ 10 NABEG)
    Abschluss der Bundesfachplanung (§ 12 NABEG)

    Termine und Meldungen

    meldung29.06.2023
    BBPlG 49 BBPlG 48 BBPlG 49 Abschnitt Nord 1 Abschnitt Nord 2
    Bundesfachplanung
    veranstaltung 07.03.2023
    BBPlG 48 Abschnitt Nord 2
    Bundesfachplanung
    meldung20.01.2023
    BBPlG 48 Abschnitt Nord 1 Abschnitt Nord 2
    Bundesfachplanung

    H2Teilen

    Mastodon