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Heide West – Polsum (Korridor B)
L111 östlich Allwörden (Freiburg/Wischhafen) – Wesermarsch (Abschnitt Nord 2)
etwa 103 km | Niedersachsen | Amprion
Unterlagen
Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung
Erörterungstermin
Abschluss der Bundesfachplanung
Verlauf
Der vorgeschlagene Trassenkorridor beginnt südlich der Elbe zwischen Freiburg und Wischhafen und läuft von hier in südwestlicher Richtung vorbei an der Stadt Hemmoor, wo er den Fluss Oste sowie die Bundesstraße 73 kreuzt. Im weiteren Verlauf werden die Gemeinde Lamstedt und die Stadt Geestland passiert, bevor östlich der Gemeinde Loxstedt die Bundesstraße 71 gekreuzt wird. Im Anschluss trifft der Korridor nahe der Gemeinde Hagen im Bremischen auf die Autobahn 27 und knickt daraufhin nach Süden ab, um zwischen Schwanewede und Elsfleth die Weser zu queren. Schließlich endet der Vorschlagstrassenkorridor bei Berne im Landkreis Wesermarsch.
Der Vorhabenträger Amprion hat den Abschnitt Nord 2 unter dem Namen Stade – Wesermarsch beantragt.
Steckbrief
Vorhabenträger | |
---|---|
Zuständigkeit | Bundesnetzagentur |
Länder | Niedersachsen |
technische Daten | Gleichstrom, 525 kV |
Bauweise | Erdkabel |
Typ | Neubau in neuer Trasse |
Länge | etwa 103 km |
Verfahrensschritte und Dokumente
Stand: 31. Dezember 2023
Der Vorhabenträger Amprion hat am 19. Januar 2023 einen Antrag auf Bundesfachplanung gestellt. Dieser enthält einen Vorschlag für den beabsichtigten Verlauf des Trassenkorridors sowie Angaben über in Frage kommende Alternativen.
Gesamtunterlagen inklusive Anlagen (zip, 745 MB)
Erläuterungsbericht (pdf, 23 MB)
Allgemeinverständliche Zusammenfassung (pdf, 2 MB)
1 | Anlagen zu Kapiteln 1 und 3 (zip, 10 MB)
2 | Anlagen zu Kapitel 4 (zip, 142 MB)
3 | Anlagen zu Kapitel 5 (zip, 27 MB)
Die Bundesnetzagentur hat am 7. März 2023 eine Antragskonferenz für den Abschnitt durchgeführt. Teilnehmen konnten neben dem Vorhabenträger die betroffenen Träger öffentlicher Belange, anerkannte Umweltvereinigungen sowie die interessierte Öffentlichkeit. Auf der Antragskonferenz wurden Informationen zur Umwelt- und Raumverträglichkeit des vorgeschlagenen Trassenkorridors sowie zu möglichen Alternativen gesammelt und erörtert. Diese Informationen ermöglichen es der Bundesnetzagentur, einen Untersuchungsrahmen festzulegen.
Antragskonferenz Vorhaben 48, Abschnitt Nord 2 (07.03.2023, Osterholz-Scharmbeck)
Auf Grundlage der Ergebnisse der Antragskonferenz hat die Bundesnetzagentur am 29. Juni 2023 einen Untersuchungsrahmen für die Bundesfachplanung festgelegt. Sie gibt damit unter anderem den Inhalt und den Umfang der Unterlagen vor, die der Vorhabenträger für die raumordnerische Beurteilung und die Strategische Umweltprüfung der Trassenkorridore vorzulegen hat.