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    Pfatter – A 92 bei Isar

    Konverterbereich Isar

    Wolmirstedt – Isar (SuedOstLink)

    Marktredwitz – Pfreimd (Abschnitt C2)

    etwa 90 km | Bayern | TenneT

    Planfeststellung
    seit Q1 2020


    Verlauf

    Der Abschnitt zwischen Markt­redwitz und Pfreimd (Bayern) ist Teil des Vorhabens 5 (SuedOstLink). Die geplante Trasse verläuft innerhalb des Trassen­korridors, der im Bundes­fachplanungs­verfahren für den damaligen Abschnitt Raum Hof – Raum Schwandorf fest­gelegt wurde.

    Der Trassen­korridor beginnt in der Nähe von Markt­redwitz und verläuft in süd­östlicher Richtung bis auf Höhe Konners­reuth. Dort knickt er in weitgehend süd­liche Richtung ab und verläuft östlich an Mitterteich und Tirschen­reuth vorbei. Im weiteren Verlauf orientiert er sich bis auf Höhe von Windisch­eschenbach in süd­westliche Richtung, bevor er erneut in südliche Richtung abschwenkt. Hierbei verläuft er westlich an Püchers­reuth, östlich an Neustadt an der Waldnaab und Weiden in der Oberpfalz vorbei. Östlich von Wernberg-Köblitz tendiert er ein weiteres Mal in westliche Richtung und umgeht Pfreimd dabei nordwestlich.

    Steckbrief

    Vorhabenträger

    TenneT

    Zuständigkeit

    Bundesnetzagentur

    Länder

    Bayern

    technische Daten

    Gleichstrom (2 GW), 525 kV

    Bauweise

    Erdkabel

    Typ

    Neubau in neuer Trasse

    Länge

    etwa 90 km

    Verfahrensschritte und Dokumente

    Stand: 25. März 2024

    Der Vorhaben­träger TenneT hat gleichzeitig mit dem Antrag auf Planfest­stellungs­beschluss für den Abschnitt C2 (Marktredwitz - Pfreimd) des Vorhabens 5a und dessen Bestandteil Landkreis Börde – Isar eine einheit­liche Entscheidung gemäß § 26 Netzausbau­beschleunigungs­gesetz (NABEG) für den Abschnitt C2 der Vorhaben 5 und 5a beantragt. Die Bundesnetz­agentur wird das Vorhaben 5a in die Planfest­stellung für das Vorhaben 5 einbeziehen und für das Vorhaben 5a Antrags­konferenzen durch­führen und auf deren Grundlage die jeweiligen Untersuchungs­rahmen erlassen. Für die Einreichung der Unterlagen nach § 21 NABEG ist die Erstellung gemein­samer Unter­lagen für das Vorhaben 5 und 5a durch den Vorhaben­träger vorgesehen. Im Bundes­bedarfs­plan­gesetz ist zudem die Kenn­zeichnung des Vorhabens 5 für die Einbe­ziehung von Leer­rohren entfallen. Der Bedarf für eine Verlegung von Leer­rohren ist damit nicht mehr gesetzlich festge­stellt. Dafür ist das Vorhaben 5a in den Bundesbedarfs­plan aufgenommen worden.

    Der Vorhaben­träger TenneT hat am 31. Januar 2020 einen Antrag auf Plan­feststellungs­beschluss gestellt. Dieser enthält einen Vorschlag für den beabsichtigten Trassen­verlauf sowie Angaben über in Frage kommende Alternativen.

    Die Bundesnetz­agentur hat die Antrags­konferenz für die betroffenen Träger öffentlicher Belange, die anerkannten Umwelt­vereinigungen sowie die interessierte Öffentlichkeit als schriftliches Verfahren gemäß § 5 des Planungs­sicherstellungs­gesetzes (PlanSiG) durchgeführt. Bis zum 10. Juli 2020 konnten sie unter anderem zu Gegenstand, Umfang und Methoden der Umwelt­verträglichkeits­prüfung sowie zu sonstigen für die Plan­fest­stellung erheblichen Fragen Stellung nehmen. Die damit gewonnenen Informationen ermöglichen es der Bundesnetz­agentur, einen Untersuchungs­rahmen festzulegen. Die Gelegenheit zur schriftlichen oder elektronischen Stellungnahme diente zugleich als Besprechung im Sinne des § 15 des Gesetzes über die Umwelt­verträglichkeits­prüfung (UVPG).

    Der Vorhaben­träger hat auf seiner Website weiterführende Informationen zu seinen Antrags­unterlagen bereitgestellt.

    Auf Grundlage der Ergebnisse des schriftlichen Verfahrens gemäß § 5 PlanSiG hat die Bundesnetz­agentur am 31. August 2020 einen Untersuchungs­rahmen für die Plan­fest­stellung festgelegt. Sie gibt damit den Inhalt des Plans und der weiteren Unterlagen vor, die der Vorhaben­träger vorzulegen hat.

    Der Vorhaben­träger hat am 29. September 2023 den bear­beiteten Plan und die angefor­derten Unter­lagen einge­reicht. Die Bundes­netzagentur hat deren Vollständig­keit am 30. Oktober 2023 bestätigt.

    Beachten Sie bitte, dass die Anlage »F2.2.4 Geschützte Bestandteile von Natur und Landschaft und sonstige schutzgutrelevante Funktionen und Umweltbestandteile« am 19. Dezember 2023 ergänzt wurde. Die Inhalte der Anlage sind jedoch identisch mit der am 20. November 2023 ausgelegten Anlage »I5.3 Geschützte Bestandteile von Natur und Landschaft und sonstige schutzgutrelevante Funktionen und Umweltbestandteile«.

    Die Bundes­netz­agentur hat die Träger öffentlicher Belange (TöB), die von dem Vorhaben berührt sind, zur Stellung­nahme zum ein­gereichten Plan auf­gefordert. Darüber hinaus konnten anerkannte Umwelt­vereinigungen sowie Personen, deren Belange durch das Vorhaben berührt werden, vom 20. November 2023 bis zum 19. Januar 2024 Einwendungen gegen den Plan erheben. Die Unterlagen wurden aus­schließlich in elektronischer Form auf dieser Seite zur Verfügung gestellt.

    Erörterungstermin (§ 22 NABEG)
    Planfeststellungsbeschluss (§ 24 NABEG)

    Termine und Meldungen

    frist 20.11.2023-19.01.2024
    BBPlG 05 BBPlG 05a Abschnitt C2
    Planfeststellung
    meldung29.09.2023
    BBPlG 05a BBPlG 05 Abschnitt C2
    Planfeststellung
    meldung31.08.2020
    BBPlG 05 Abschnitt C2
    Planfeststellung

    SuedOstLink: Untersuchungsrahmen für die Planfeststellung in Abschnitt C2 festgelegt

    zur Verfahrens-Detailseite

    frist 12.06.-10.07.2020
    BBPlG 05 Abschnitt C2
    Planfeststellung

    Stellungnahmen für das Plan­feststellungs­verfahren von Vorhaben 5, Abschnitt C2

    zur Verfahrens-Detailseite

    meldung31.01.2020
    BBPlG 05 Abschnitt C2
    Planfeststellung

    Planfeststellung für SuedOstLink-Abschnitt C2 beantragt

    zur Verfahrens-Detailseite

    meldung20.12.2019
    BBPlG 05 Abschnitt B Abschnitt C1 Abschnitt C2
    Planfeststellung

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