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    Landkreis Trier-Saarburg – Bundesgrenze (Luxemburg)

    Landkreis Trier-Saarburg – Bundesgrenze (Luxemburg)

    etwa 11 km | Rheinland-Pfalz | Amprion

     

    Bundesfachplanung
    entfällt

    Bau

    Inbetriebnahme

    Planfeststellung
    seit Q1 2022

    möglicher Trassenverlauf des BBPlG-Vorhabens 71
    Status

    Plan und Unterlagen

    Anhörungsverfahren

    Erörterungstermin

    Planfeststellungsbeschluss


    Verlauf

    Die Vorschlags­trasse beginnt am neu zu errichtenden Umspann­werk Aach in Ralingen. Sie verlässt das Umspann­werk zunächst in süd­östlicher Richtung, bevor sie nach etwa 500 Metern in Richtung Süden schwenkt und sich an bestehenden 110- und 220-kV-Leitungen orientiert. Sie passiert dabei den Ortsteil Hohen­sonne der Gemeinde Aach. Nord­westlich der Gemeinde Sirzenich knickt die Vorschlags­trasse nach Süd­westen ab, wobei sie sich weiter an bestehenden 110- und 220-kV-Leitungen orientiert. Weiter verläuft sie südlich an Trier­weiler entlang und orientiert sich dabei weiter nach Westen, wobei sie die Ort­schaft Fusenich nördlich passiert. Nördlich der Gemeinde Langsur trifft die Vorschlags­trasse auf die deutsch-luxemburgische Grenze am Fluss Sauer.

    Steckbrief

    Vorhabenträger

    Amprion

    Zuständigkeit

    Bundesnetzagentur

    Länder

    Rheinland-Pfalz

    technische Daten

    Wechselstrom, 380 kV

    Bauweise

    Freileitung

    Typ

    Ersatzneubau

    Länge

    etwa 11 km

    Verfahrensschritte und Dokumente

    Stand: 30. September 2023

    Der Bundes­bedarfsplan sieht für das Vorhaben aufgrund seiner besonderen Eil­bedürftig­keit den Verzicht auf eine Bundes­fachplanung vor. Es konnte daher direkt ins Plan­feststellungs­verfahren starten.

    Amprion hat gleich­zeitig zwei Anträge auf Plan­feststellungs­beschluss gestellt: Zum einen als Vorhaben­träger für das Vorhaben 71, zum anderen stell­vertretend für die Westnetz GmbH für den Ersatz­neubau zweier 110-kV-Systeme zwischen den Punkten Aach und Sirzenich. Ebenfalls hat Amprion auf dieser Strecke für beide Vorhaben eine ein­heit­liche Entscheidung gemäß § 26 des Netz­ausbau­beschleunigungs­gesetzes Über­tragungs­netz (NABEG) beantragt. Die Bundes­netz­agentur bezieht den Ersatz­neubau der beiden West­netz-Systeme in die Plan­feststellung für das Vorhaben 71 ein und führt für beide Vorhaben ein schriftliches Verfahren (als Ersatz für eine Antrags­konferenz) durch. Es ist vorgesehen, dass Amprion gemeinsame Unter­lagen nach § 21 NABEG für beide Vorhaben erstellt.

    Der Vorhaben­träger Amprion hat am 25. Februar 2022 einen Antrag auf Plan­feststellungs­beschluss gestellt. Dieser enthält einen Vorschlag für den beab­sichtigten Trassen­verlauf sowie Angaben über in Frage kommende Alter­nativen.

    Die Bundes­netz­agentur hat aufgrund des aktuellen Infektions­geschehens anstelle einer Antrags­konferenz ein schriftliches Verfahren gemäß § 5 des Planungs­sicherstellungs­gesetzes (PlanSiG) durch­geführt. Die betroffenen Träger öffentlicher Belange, die an­erkannten Umwelt­vereinigungen sowie die interessierte Öffentlich­keit konnten bis zum 30. April 2022 zu Gegen­stand, Umfang und Methoden der Umwelt­verträglichkeits­prüfung sowie zu sonstigen für die Plan­feststellung er­heblichen Fragen Stellung nehmen. Die damit gewonnenen Informationen er­möglichen es der Bundes­netz­agentur, einen Unter­suchungs­rahmen fest­zulegen.

    Der Vorhaben­träger Amprion hat auf seiner Website eine Präsentation zum Vorhaben bereit­gestellt.

    Auf Grundlage der Ergebnisse des schriftlichen Verfahrens gemäß § 5 PlanSiG hat die Bundes­netzagentur am 3. August 2022 einen Untersuchungs­rahmen für die Planfeststellung festgelegt. Sie gibt damit den Inhalt des Plans und der weiteren Unterlagen vor, die der Vorhabenträger vorzulegen hat.

    Plan und Unterlagen (§ 21 NABEG)
    Anhörungsverfahren (§ 22 NABEG)
    Erörterungstermin (§ 22 NABEG)
    Planfeststellungsbeschluss (§ 24 NABEG)

    Termine und Meldungen

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