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Landkreis Trier-Saarburg – Bundesgrenze (Luxemburg)
Landkreis Trier-Saarburg – Bundesgrenze (Luxemburg)
etwa 11 km | Rheinland-Pfalz | Amprion
Bundesfachplanung
entfällt
Bau
Inbetriebnahme
Plan und Unterlagen
Anhörungsverfahren
Erörterungstermin
Planfeststellungsbeschluss
Verlauf
Die Vorschlagstrasse beginnt am neu zu errichtenden Umspannwerk Aach in Ralingen. Sie verlässt das Umspannwerk zunächst in südöstlicher Richtung, bevor sie nach etwa 500 Metern in Richtung Süden schwenkt und sich an bestehenden 110- und 220-kV-Leitungen orientiert. Sie passiert dabei den Ortsteil Hohensonne der Gemeinde Aach. Nordwestlich der Gemeinde Sirzenich knickt die Vorschlagstrasse nach Südwesten ab, wobei sie sich weiter an bestehenden 110- und 220-kV-Leitungen orientiert. Weiter verläuft sie südlich an Trierweiler entlang und orientiert sich dabei weiter nach Westen, wobei sie die Ortschaft Fusenich nördlich passiert. Nördlich der Gemeinde Langsur trifft die Vorschlagstrasse auf die deutsch-luxemburgische Grenze am Fluss Sauer.
Steckbrief
Vorhabenträger | |
---|---|
Zuständigkeit | Bundesnetzagentur |
Länder | Rheinland-Pfalz |
technische Daten | Wechselstrom, 380 kV |
Bauweise | Freileitung |
Typ | Ersatzneubau |
Länge | etwa 11 km |
Verfahrensschritte und Dokumente
Stand: 30. September 2023
Der Bundesbedarfsplan sieht für das Vorhaben aufgrund seiner besonderen Eilbedürftigkeit den Verzicht auf eine Bundesfachplanung vor. Es konnte daher direkt ins Planfeststellungsverfahren starten.
Amprion hat gleichzeitig zwei Anträge auf Planfeststellungsbeschluss gestellt: Zum einen als Vorhabenträger für das Vorhaben 71, zum anderen stellvertretend für die Westnetz GmbH für den Ersatzneubau zweier 110-kV-Systeme zwischen den Punkten Aach und Sirzenich. Ebenfalls hat Amprion auf dieser Strecke für beide Vorhaben eine einheitliche Entscheidung gemäß § 26 des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes Übertragungsnetz (NABEG) beantragt. Die Bundesnetzagentur bezieht den Ersatzneubau der beiden Westnetz-Systeme in die Planfeststellung für das Vorhaben 71 ein und führt für beide Vorhaben ein schriftliches Verfahren (als Ersatz für eine Antragskonferenz) durch. Es ist vorgesehen, dass Amprion gemeinsame Unterlagen nach § 21 NABEG für beide Vorhaben erstellt.
Der Vorhabenträger Amprion hat am 25. Februar 2022 einen Antrag auf Planfeststellungsbeschluss gestellt. Dieser enthält einen Vorschlag für den beabsichtigten Trassenverlauf sowie Angaben über in Frage kommende Alternativen.
Gesamtunterlagen (Antrag, Anlagen 2-5) (zip, 57 MB)
Antrag und Erläuterungsbericht (pdf, 22 MB)
Anlage 2: Übersichtskarten (zip, 31 MB)
Anlage 3: Mastskizzen (zip, 3 MB)
Die Bundesnetzagentur hat aufgrund des aktuellen Infektionsgeschehens anstelle einer Antragskonferenz ein schriftliches Verfahren gemäß § 5 des Planungssicherstellungsgesetzes (PlanSiG) durchgeführt. Die betroffenen Träger öffentlicher Belange, die anerkannten Umweltvereinigungen sowie die interessierte Öffentlichkeit konnten bis zum 30. April 2022 zu Gegenstand, Umfang und Methoden der Umweltverträglichkeitsprüfung sowie zu sonstigen für die Planfeststellung erheblichen Fragen Stellung nehmen. Die damit gewonnenen Informationen ermöglichen es der Bundesnetzagentur, einen Untersuchungsrahmen festzulegen.
Der Vorhabenträger Amprion hat auf seiner Website eine Präsentation zum Vorhaben bereitgestellt.
Schriftliches Verfahren in der Planfeststellung zu Vorhaben 71 (01.-30.04.2022)
Auf Grundlage der Ergebnisse des schriftlichen Verfahrens gemäß § 5 PlanSiG hat die Bundesnetzagentur am 3. August 2022 einen Untersuchungsrahmen für die Planfeststellung festgelegt. Sie gibt damit den Inhalt des Plans und der weiteren Unterlagen vor, die der Vorhabenträger vorzulegen hat.