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Sachsen-Anhalt Nord
Sachsen-Anhalt Süd / Thüringen Nord
Thüringen/Sachsen
Münchenreuth – Marktredwitz
Marktredwitz – Pfreimd
Pfreimd – Nittenau
Nittenau – Pfatter
Pfatter – A 92 bei Isar
Konverterbereich Isar
Wolmirstedt – Isar (SuedOstLink)
Münchenreuth – Marktredwitz (Abschnitt C1)
etwa 55 km | Bayern, Sachsen, Thüringen | TenneT
Verlauf
Der Abschnitt zwischen Münchenreuth und Marktredwitz (Bayern) ist Teil des Vorhabens 5 (SuedOstLink). Die geplante Trasse verläuft innerhalb des Trassenkorridors, der im Bundesfachplanungsverfahren für den damaligen Abschnitt Raum Hof – Raum Schwandorf festgelegt wurde.
Der Trassenkorridor beginnt in der Nähe des Länderecks Thüringen-Sachsen-Bayern nördlich von Hof. Er verläuft von dort in weitgehend südlicher Richtung, folgt zunächst östlich an Hof vorbei bis Regnitzlosau dem Verlauf der Autobahn 93 und verläuft anschließend zwischen Rehau und Schwarzenbach an der Saale. Nach der Querung des Martinlamitzer Forstes orientiert sich der Trassenkorridor auf der Höhe von Kirchenlamitz am Verlauf des Ostbayernrings (Vorhaben 18) in Richtung Südosten und führt nördlich vorbei an Marktleuthen bis nach Marktredwitz.
Steckbrief
Vorhabenträger | |
---|---|
Zuständigkeit | Bundesnetzagentur |
Länder | Bayern, Sachsen, Thüringen |
technische Daten | Gleichstrom (2 GW), 525 kV |
Bauweise | Erdkabel |
Typ | Neubau in neuer Trasse |
Länge | etwa 55 km |
Verfahrensschritte und Dokumente
Stand: 21. September 2024
Der Vorhabenträger TenneT hat gleichzeitig mit dem Antrag auf Planfeststellungsbeschluss für den Abschnitt C1 (Münchenreuth - Marktredwitz) des Vorhabens 5a und dessen Bestandteil Landkreis Börde – Isar eine einheitliche Entscheidung gemäß § 26 Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG) für den Abschnitt C1 der Vorhaben 5 und 5a beantragt. Die Bundesnetzagentur wird das Vorhaben 5a in die Planfeststellung für das Vorhaben 5 einbeziehen und für das Vorhaben 5a Antragskonferenzen durchführen und auf deren Grundlage die jeweiligen Untersuchungsrahmen erlassen. Für die Einreichung der Unterlagen nach § 21 NABEG ist die Erstellung gemeinsamer Unterlagen für das Vorhaben 5 und 5a durch den Vorhabenträger vorgesehen. Im Bundesbedarfsplangesetz ist zudem die Kennzeichnung des Vorhabens 5 für die Einbeziehung von Leerrohren entfallen. Der Bedarf für eine Verlegung von Leerrohren ist damit nicht mehr gesetzlich festgestellt. Dafür ist das Vorhaben 5a in den Bundesbedarfsplan aufgenommen worden.
Der Vorhabenträger TenneT hat am 20. Dezember 2019 einen Antrag auf Planfeststellungsbeschluss gestellt. Dieser enthält einen Vorschlag für den beabsichtigten Trassenverlauf sowie Angaben über in Frage kommende Alternativen.
Gesamtunterlagen (Antrag, Anlagen 1-4) (zip, 73 MB)
Antrag auf Planfeststellungsbeschluss nach §19 NABEG (pdf, 20 MB)
Anlage 1 | Übersichtskarten (zip, 47 MB)
Anlage 2 | Typicals (zip, 3 MB)
Die Bundesnetzagentur hat am 11. und 12. Februar 2020 in Selb eine Antragskonferenz für den Abschnitt durchgeführt. Teilnehmen konnten neben dem Vorhabenträger die betroffenen Träger öffentlicher Belange, anerkannte Umweltvereinigungen sowie die interessierte Öffentlichkeit. Themen waren unter anderem Gegenstand, Umfang und Methoden der Umweltverträglichkeitsprüfung sowie sonstige für die Planfeststellung erhebliche Fragen. Die auf der Antragskonferenz eingeholten Informationen ermöglichen es der Bundesnetzagentur, einen Untersuchungsrahmen festzulegen.
Antragskonferenz Vorhaben 5, Abschnitt C1 (11.-12.02.2020, Selb)
Auf Grundlage der Ergebnisse der Antragskonferenz hat die Bundesnetzagentur am 10. Juli 2020 einen Untersuchungsrahmen für die Planfeststellung festgelegt. Sie gibt damit den Inhalt des Plans und der weiteren Unterlagen vor, die der Vorhabenträger vorzulegen hat.
Der Vorhabenträger hat am 31. März 2023 den bearbeiteten Plan und die angeforderten Unterlagen eingereicht. Die Bundesnetzagentur hat deren Vollständigkeit am 2. Mai 2023 bestätigt.
Gesamtunterlagen (zip, 5,5 GB)
Gesamtinhaltsverzeichnis (pdf, 234 KB)
Teil A | Allgemeiner Teil (zip, 20 MB)
Teil B | Alternativenbetrachtung und Ermittlung der Vorzugstrasse (zip, 55 MB)
Teil C | Technik und Trassierung (zip, 217 MB)
Teil D | Rechtserwerbsplan und Rechtserwerbsverzeichnis (zip, 320 MB)
Teil E | Nachweise (zip, 818 MB)
Teil F | UVP-Bericht (zip, 838 MB)
Teil G | Natura-2000-Verträglichkeitsuntersuchung (zip, 27 MB)
Teil H | Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (zip, 14 MB)
Teil I | Landschaftspflegerischer Begleitplan (zip, 683 MB)
Teil J | Fachbeitrag EU-Wasserrahmenrichtlinie (zip, 44 MB)
Teil K | Mitzuentscheidende Genehmigungen, Zulassungen und Befreiungen (zip, 567 MB)
Teil L | Gutachten Konzepte und sonstige Unterlagen (zip, 2 GB)
Teil M | Dokumentation verwendeter Daten und Informationen (zip, 758 KB)
Die Bundesnetzagentur hat die Träger öffentlicher Belange (TöB), die von dem Vorhaben berührt sind, zur Stellungnahme zum eingereichten Plan aufgefordert. Darüber hinaus konnten anerkannte Umweltvereinigungen sowie Personen, deren Belange durch das Vorhaben berührt werden, vom 22. Mai bis zum 21. Juli 2023 Einwendungen gegen den Plan erheben. Die Unterlagen wurden ausschließlich in elektronischer Form auf dieser Seite zur Verfügung gestellt.
Anhörungsverfahren gemäß § 22 NABEG für die Vorhaben 5 und 5a, jeweils Abschnitt C1 (pdf, 478 KB)
Die Bundesnetzagentur hat bei einem nichtöffentlichen Erörterungstermin die rechtzeitig erhobenen Einwendungen und Stellungnahmen diskutiert. Teilnahmeberechtigt waren der Vorhabenträger, die Träger öffentlicher Belange und diejenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben. Der Erörterungstermin war am 14. und 15. November 2023 in Hof.
Erörterungstermin Vorhaben 5 und 5a (SuedOstLink), Abschnitt C1 (14.-15.11.2023, Hof)
Der Vorhabenträger hat am 25. März 2024 einen Antrag auf Änderung des bereits ausgelegten Plans und der Unterlagen gestellt.
Gesamtunterlagen (zip, 2,4 GB)
Anlage A: Allgemeiner Teil (zip, 6 MB)
Anlage B: Alternativenbetrachtung und Vorzugstrasse (zip, 39 MB)
Anlage C: Trassierungstechnischer Teil (zip, 187 MB)
Anlage D: Rechtserwerbsplan und Rechtserwerbsverzeichnis (zip, 212 MB)
Anlage E: Nachweise (zip, 721 MB)
Anlage F: UVP-Bericht (zip, 369 MB)
Anlage G: Natura 2000-Verträglichkeitsuntersuchung (zip, 34 MB)
Anlage H: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (zip, 8 MB)
Anlage I: Landschaftspflegerischer Begleitplan (zip, 673 MB)
Anlage J: Fachbeitrag EU-Wasserrahmenrichtlinie (zip, 13 MB)
Anlage K: Genehmigungen, Zulassungen und Befreiungen (zip, 48 MB)
Anlage L: Gutachten, Konzepte und sonstige Unterlagen (zip, 53 MB)
Anlage M: Dokumentation zu den verwendeten Daten und Informationen (zip, 2 MB)
Durch die vorgelegten Änderungen war eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit notwendig erforderlich. Anerkannte Umweltvereinigungen sowie Personen, deren Belange durch das Vorhaben berührt werden, konnten sich vom 29. April bis zum 12. Juni 2024 hinsichtlich der Planänderung äußern. Die entsprechenden Unterlagen wurden ausschließlich in elektronischer Form auf dieser Seite zur Verfügung gestellt.
Öffentlichkeitsbeteiligung zur Planänderung für Vorhaben 5 und 5a, Abschnitt C1 (29.04.-12.06.2024)
Planfeststellungsbeschluss (§ 24 NABEG)
Vorzeitiger Baubeginn
Die Bundesnetzagentur hat insgesamt zehn Anträge auf vorzeitigen Baubeginn genehmigt.