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    Punkt Wullenstetten – Punkt Niederwangen

    Punkt Wullenstetten – Punkt Niederwangen

    etwa 88 km | Baden-Württemberg, Bayern | Amprion

    Bundesfachplanung
    abgeschlossen imQ4 2018


    Verlauf

    Das Vorhaben sieht eine Spannungserhöhung von 220 auf 380 kV in einer be­stehenden Trasse vor. Dazu sollen auf einer Strecke von 13 Kilometern zwischen dem Punkt Wullenstetten in der Gemeinde Senden (Bayern) und der Schaltanlage Dellmensingen in der Stadt Erbach (Baden-Württemberg) neue Leiterseile auf einem freien Gestängeplatz der bestehenden Leitung hinzukommen. Auf den restlichen etwa 75 Kilometern bis zum Punkt Niederwangen in der Gemeinde Wangen im Allgäu werden die derzeitigen Leiterseile ausgetauscht. In einigen Bereichen soll dabei geringfügig von der bestehenden Trasse abgewichen werden.

    Ziel des Projekts ist im ersten Schritt der Ausbau der Übertragungs­kapazität zwischen Wullenstetten und Niederwangen. An beiden Punkten schließen bereits jetzt ausreichend dimensionierte 380-kV-Leitungen an. Im zweiten Schritt soll in Kombination mit dem Vorhaben 40 (Neuravensburg – Bundesgrenze) die Über­tragungs­kapazität nach Österreich erhöht werden. Außerdem wird die Versorgungs­sicherheit in Notfällen durch einen Ring­schluss mit der Umspannanlage in Vöhringen verbessert. Das Vorhaben ist bereits seit der ersten Fassung von 2013 im Bundesbedarfsplan enthalten.

    Steckbrief

    Vorhabenträger

    Amprion

    Zuständigkeit

    Bundesnetzagentur

    Länder

    Baden-Württemberg, Bayern

    technische Daten

    Wechselstrom, 380 kV

    Bauweise

    Freileitung

    Typ

    Neubau in neuer Trasse; Ersatzneubau; Zubeseilung; Umbeseilung

    Länge

    etwa 88 km

    Verfahrensschritte und Dokumente

    Stand: 29. November 2023

    Da die Bundesfachplanung im vereinfachten Verfahren beantragt wurde, konnte auf eine weitere Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung sowie auf einen Erörterungstermin verzichtet werden.

    Der Vorhabenträger Amprion hat am 11. Mai 2018 einen Antrag auf Bundesfachplanung im vereinfachten Verfahren nach § 11 des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes Übertragungsnetz (NABEG) gestellt. Er geht darin auch auf die Voraussetzungen ein, die für das vereinfachte Verfahren erforderlich sind.

    Die Bundesnetzagentur hat am 4. Juli 2018 in Memmingen eine Antragskonferenz für den Abschnitt durchgeführt. Teilnehmen konnten neben dem Vorhabenträger die betroffenen Träger öffentlicher Belange, anerkannte Umweltvereinigungen sowie die interessierte Öffentlichkeit. Auf der Antragskonferenz wurden Informationen zur Umwelt- und Raumverträglichkeit des vorgeschlagenen Trassenkorridors sowie zu möglichen Alternativen gesammelt und erörtert.

    Die Bundesnetzagentur hat festgestellt, dass das Vorhaben keine voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen hat, die im weiteren Aufstellungsverfahren nach § 43 Absatz 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) zu berücksichtigen sind. Eine Strategische Umweltprüfung (SUP) ist aufgrund des Ergebnisses der Vorprüfung nicht erforderlich.

    Die Bundesnetzagentur hat am 23. November 2018 eine 88 km lange Trasse für den Abschnitt festgelegt. Sie orientiert sich im Wesentlichen am Verlauf bereits bestehender Stromleitungen.

    Antrag auf Änderung (Q3/2020)

    Amprion hat am 2. Juli 2020 beantragt, die Bundesfachplanungsentscheidung vom November 2018 abzuändern. Am 6. Juli 2020 hat die Bundesnetzagentur die Vollständigkeit des Antrags festgestellt. Da die Bundesfachplanung erneut im vereinfachten Verfahren durchgeführt wurde, konnte auf eine Antragskonferenz sowie auf die Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung verzichtet werden.

    SUP-Vorprüfung (Q4/2020)

    Die Bundesnetzagentur hat im Rahmen der Änderung der ursprünglichen Bundesfachplanungsentscheidung erneut eine SUP-Vorprüfung durchgeführt und festgestellt, dass das Vorhaben keine voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen hat, die im weiteren Aufstellungsverfahren nach § 43 Absatz 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) zu berücksichtigen sind. Eine Strategische Umweltprüfung (SUP) ist aufgrund des Ergebnisses der Vorprüfung nicht erforderlich.

    Entscheidung auf Änderung der Bundesfachplanungsentscheidung (Q4/2020)

    Die Bundesnetzagentur hat am 6. Oktober 2020 Änderungen an der Trasse festgelegt. Damit hat sie in manchen Bereichen die Trasse geändert, die sie mit ihrer Entscheidung vom 23. November 2018 festgelegt hatte.

    Die Bundesnetzagentur wird als nächstes im Planfeststellungsverfahren abschließend über die Zulässigkeit der Ausbaumaßnahme entscheiden. Die festgelegte Trasse ist dabei verbindlich.

    Termine und Meldungen

    meldung06.10.2020
    BBPlG 25
    Bundesfachplanung

    Bundesfachplanungs-Entscheidung für Vorhaben 25 geändert

    zur Verfahrens-Detailseite

    meldung06.07.2020
    BBPlG 25
    Bundesfachplanung

    Vorhaben 25: Änderung der Bundesfachplanung

    zur Verfahrens-Detailseite

    meldung23.11.2018
    BBPlG 25
    Bundesfachplanung

    Bundesfachplanung für Vorhaben 25 ist abgeschlossen, die Trasse festgelegt

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    meldung24.10.2018
    BBPlG 25
    Bundesfachplanung

    Strategische Umweltprüfung nicht erforderlich für Vorhaben 25

    zur Verfahrens-Detailseite

    meldung24.08.2018
    BBPlG 25
    Bundesfachplanung

    Unterlagen für Vorhaben 25 sind vollständig

    zur Verfahrens-Detailseite

    veranstaltung 04.07.2018
    BBPlG 25
    Bundesfachplanung

    Antragskonferenz Vorhaben 25

    Memmingen

    04.07.2018

    meldung11.05.2018
    BBPlG 25
    Bundesfachplanung

    Antrag auf Bundesfachplanung für Vorhaben 25 eingegangen

    zur Verfahrens-Detailseite

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