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Punkt Wullenstetten – Punkt Niederwangen
Punkt Wullenstetten – Punkt Niederwangen
etwa 88 km | Baden-Württemberg, Bayern | Amprion
Verlauf
Das Vorhaben sieht eine Spannungserhöhung von 220 auf 380 kV in einer bestehenden Trasse vor. Dazu sollen auf einer Strecke von 13 Kilometern zwischen dem Punkt Wullenstetten in der Gemeinde Senden (Bayern) und der Schaltanlage Dellmensingen in der Stadt Erbach (Baden-Württemberg) neue Leiterseile auf einem freien Gestängeplatz der bestehenden Leitung hinzukommen. Auf den restlichen etwa 75 Kilometern bis zum Punkt Niederwangen in der Gemeinde Wangen im Allgäu werden die derzeitigen Leiterseile ausgetauscht. In einigen Bereichen soll dabei geringfügig von der bestehenden Trasse abgewichen werden.
Ziel des Projekts ist im ersten Schritt der Ausbau der Übertragungskapazität zwischen Wullenstetten und Niederwangen. An beiden Punkten schließen bereits jetzt ausreichend dimensionierte 380-kV-Leitungen an. Im zweiten Schritt soll in Kombination mit dem Vorhaben 40 (Neuravensburg – Bundesgrenze) die Übertragungskapazität nach Österreich erhöht werden. Außerdem wird die Versorgungssicherheit in Notfällen durch einen Ringschluss mit der Umspannanlage in Vöhringen verbessert. Das Vorhaben ist bereits seit der ersten Fassung von 2013 im Bundesbedarfsplan enthalten.
Steckbrief
Vorhabenträger | |
---|---|
Zuständigkeit | Bundesnetzagentur |
Länder | Baden-Württemberg, Bayern |
technische Daten | Wechselstrom, 380 kV |
Bauweise | Freileitung |
Typ | Neubau in neuer Trasse; Ersatzneubau; Zubeseilung; Umbeseilung |
Länge | etwa 88 km |
Verfahrensschritte und Dokumente
Stand: 31. Dezember 2023
Der Vorhabenträger Amprion hat am 19. März 2021 einen Antrag auf Änderung des Antrags auf Planfeststellungsbeschluss nach § 19 NABEG vom 24.04.2019 gestellt. Dieser enthält einen Vorschlag für den beabsichtigten Trassenverlauf sowie Angaben über in Frage kommende Alternativen. Am 30. April 2021 hat die Bundesnetzagentur die Vollständigkeit des Antrags festgestellt.
Amprion hatte zuvor bereits am 24. April 2019 einen Antrag auf Planfeststellungsbeschluss gestellt, im Anschluss jedoch eine Änderung der Bundesfachplanungsentscheidung beantragt. Die Bundesnetzagentur ist dem nachgekommen und hat am 6. Oktober 2020 Änderungen an der Trasse festgelegt. Am 19. März 2021 hat Amprion daraufhin einen Antrag auf Änderung des Antrags auf Planfeststellungsbeschluss nach § 19 NABEG vom 24.04.2019 eingereicht.
Gesamtunterlagen (Antrag, Anlagen) (zip, 55 MB)
Änderung des Antrags auf Planfeststellungsbeschluss nach §19 NABEG (pdf, 4 MB)
Anhänge zur Änderung des Antrags auf Planfeststellungsbeschluss (zip, 1 MB)
Der Vorhabenträger Amprion hat am 24.04.2019 den Antrag auf Planfeststellungsbeschluss ursprünglich gestellt. Nach der Durchführung der Antragskonferenz stellte sich heraus, dass Änderungen an der in der Bundesfachplanung im vereinfachten Verfahren festgelegten Trasse vorgenommen werden sollten. Aus dem Grund beantragte der Vorhabenträger Amprion, wiederum im vereinfachten Verfahren, die Bundesfachplanungsentscheidung aus Q4/2018 und damit den darin festgelegten Trassenverlauf abzuändern. Die Bundesnetzagentur ist dem nachgekommen und hat am 6. Oktober 2020 Änderungen an der Trasse festgelegt. Auf Grundlage der geänderten Bundesfachplanungsentscheidung wurde vom Vorhabenträger Amprion ein geänderter Antrag auf Planfeststellungsbeschluss nach § 19 NABEG gestellt.
Ursprünglicher Antrag auf Planfeststellung (Q2/2019)
Hier finden Sie den ursprünglichen Antrag auf Planfeststellungsbeschluss, sowie die die dazugehörigen Anlagen.
Ursprünglicher Antrag auf Planfeststellungsbeschluss nach § 19 NABEG (pdf, 1 MB)
Anlage 1: Übersicht Blattschnitte (pdf, 4 MB)
Anlage 2: Schutzgebiete Natur (pdf, 17MB)
Anlage 2: Schutzgebiete Natur - Legende (pdf, 167 KB)
Anlage 3: Schutzgebiete Wasser (pdf, 17 MB)
Anlage 3: Schutzgebiete Wasser - Legende (pdf, 168 KB)
Anhänge zum ursprünglichen Antrag auf Planfeststellungsbeschluss (zip, 486 KB)
Gesamtunterlagen (ursprünglicher Antrag, Anlagen) (zip, 55 MB)
Ursprüngliche Antragskonferenz (Q3/2019)
Die ursprüngliche Antragskonferenz fand am 02. Juli 2019 in Blaubeuren statt.
Ursprünglicher Untersuchungsrahmen (Q3/2019)
Die Bundesnetzagentur hatte auf Grundlage der Antragskonferenz am 31. Juli 2019 einen ersten Untersuchungsrahmen erlassen.
ursprüngliche Festlegung des Untersuchungsrahmens (pdf, 297 KB)
Die Bundesnetzagentur hat die Antragskonferenz für die betroffenen Träger öffentlicher Belange, die anerkannten Umweltvereinigungen sowie die interessierte Öffentlichkeit als schriftliches Verfahren gemäß § 5 des Planungssicherstellungsgesetzes (PlanSiG) durchgeführt. Bis zum 4. Juni 2021 konnten sie unter anderem zu Gegenstand, Umfang und Methoden der Umweltverträglichkeitsprüfung sowie zu sonstigen für die Planfeststellung erheblichen Fragen Stellung nehmen. Die damit gewonnenen Informationen ermöglichen es der Bundesnetzagentur, einen Untersuchungsrahmen festzulegen. Die Gelegenheit zur schriftlichen oder elektronischen Stellungnahme diente zugleich als Besprechung im Sinne des § 15 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG).
Auf Grundlage der Ergebnisse der Antragskonferenz hat die Bundesnetzagentur am 26. Juli 2021 einen Untersuchungsrahmen für die Planfeststellung festgelegt. Sie gibt damit den Inhalt des Plans und der weiteren Unterlagen vor, die der Vorhabenträger vorzulegen hat.
Der Vorhabenträger hat am 28. April 2023 den bearbeiteten Plan und die angeforderten Unterlagen eingereicht. Die Bundesnetzagentur hat deren Vollständigkeit am 31. Mai 2023 bestätigt.
Gesamtunterlagen (zip, 1,5 GB)
Inhaltsverzeichnis (pdf, 237 KB)
Register 1: Erläuterungsbericht (pdf, 3 MB)
Register 2: Übersichtspläne (zip, 96 MB)
Register 3: Prinzipzeichnung der technischen Anlagen (zip, 3 MB)
Register 4: Masttabellen (zip, 433 KB)
Register 5: Fundamenttabellen (zip, 349 KB)
Register 6: Lagepläne (zip, 167 MB)
Register 7: Rechtserwerbsverzeichnis (zip, 7 MB)
Register 8: Technisches Maßnahmenverzeichnis (zip, 581 KB)
Register 9: Nachweise gemäß 26. BImSchV (zip, 123 MB)
Register 10: Geräuschgutachten (TA Lärm) (zip, 13 MB)
Register 11: Geräuschgutachten (AVV Baulärm) (zip, 6 MB)
Register 12: Erklärung zu den technischen Anforderungen (zip, 106 KB)
Register 13: Angaben zu sonstigen öffentlichen und privaten Belange (zip, 53 MB)
Register 14: UVP-Bericht (zip, 249 MB)
Register 15: Landschaftspflegerischer Begleitplan (zip, 392 MB)
Register 16: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (zip, 35 MB)
Register 17: Natura 2000-Verträglichkeitsprüfung (zip, 113 MB)
Register 18: Naturschutzrechtliche Befreiungen und Ausnahmen (zip, 409 KB)
Die Bundesnetzagentur hat die Träger öffentlicher Belange (TöB), die von dem Vorhaben berührt sind, zur Stellungnahme zum eingereichten Plan aufgefordert. Darüber hinaus konnten anerkannte Umweltvereinigungen sowie Personen, deren Belange durch das Vorhaben berührt werden, vom 19. Juni bis zum 18. August 2023 Einwendungen gegen den Plan erheben. Die Unterlagen wurden ausschließlich in elektronischer Form auf dieser Seite zur Verfügung gestellt.
Öffentlichkeitsbeteiligung zu den Planunterlagen für Vorhaben 25 (19.06.-18.08.2023)
Die Bundesnetzagentur hat bei einem nichtöffentlichen Erörterungstermin die rechtzeitig erhobenen Einwendungen und Stellungnahmen diskutiert. Teilnahmeberechtigt waren der Vorhabenträger, die Träger öffentlicher Belange und diejenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben. Der Erörterungstermin war am 29. November 2023 in Blaubeuren.
Erörterungstermin Vorhaben 25 (29.11.2023, Blaubeuren)
Synopse
Zur Vorbereitung des Erörterungstermins hatte die Bundesnetzagentur eine Synopse zusammengestellt. Diese enthält die Argumente aus den eingegangenen Einwendungen und Stellungnahmen sowie die Erwiderungen darauf seitens des Vorhabenträgers. Die Datei ist geschützt; das Passwort dazu wurde mit der Einladung versandt.