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Pulgar – Geußnitz
Geußnitz – Bad Sulza
Bad Sulza – Vieselbach
Pulgar – Vieselbach
Bad Sulza – Vieselbach (Abschnitt West)
37 km | Thüringen | 50Hertz
Verlauf
Die planfestgestellte Trasse orientiert sich im Wesentlichen an der bereits bestehenden Leitung. Sie beginnt am Mast 155 bei Bad Sulza und folgt dann der 380-kV-Leitung Pulgar – Vieselbach in südwestlicher Richtung durch den Landkreis Weimarer Land. Nördlich von Niederzimmern verlässt die Trasse die bestehende Leitung, knickt nach Westen ab und führt an Wallichen vorbei. Am Kreuzungspunkt mit der 380-kV-Leitung Lauchstädt – Vieselbach und der ICE-Schnelltrasse knickt sie nach Südwesten ab und folgt diesen bis zum Endpunkt beim Umspannwerk Vieselbach.
Steckbrief
Vorhabenträger | |
---|---|
Zuständigkeit | Bundesnetzagentur |
Länder | Thüringen |
technische Daten | Wechselstrom, 380 kV |
Bauweise | Freileitung |
Typ | Neubau in neuer Trasse; Parallelneubau; Ersatzneubau |
Länge | 37 km |
Verfahrensschritte und Dokumente
Stand: 31. März 2024
Der Vorhabenträger 50Hertz hat am 16. April 2020 einen Antrag auf Planfeststellungsbeschluss gestellt. Dieser enthält einen Vorschlag für den beabsichtigten Trassenverlauf sowie Angaben über in Frage kommende Alternativen.
Gesamtunterlagen (Antrag, Anlagen 1-4) (zip, 66 MB)
Antrag auf Planfeststellungsbeschluss nach §19 NABEG (pdf, 8 MB)
Anlage 1.5 | Karte Lageplan (zip, 25 MB)
Anlagen 1.2-1.3 | Karten Raumwiderstände (zip, 14 MB)
Anlage 1.1 | Karte Schutzgüter (zip, 7 MB)
Anlage 1.4 | Karte Trassenalternativen-Übersicht (zip, 6 MB)
Anlage 2 | Unterlagen zum Untersuchungsrahmen (zip, 5 MB)
Anlage 3 | Sonstige Unterlagen und Gutachten (zip, 400 KB)
Anlage 4 | Gliederung des Plans und der Unterlagen nach § 21 NABEG (pdf, 228 KB)
Die Bundesnetzagentur hat die Antragskonferenz für die betroffenen Träger öffentlicher Belange, die anerkannten Umweltvereinigungen sowie die interessierte Öffentlichkeit als schriftliches Verfahren gemäß § 5 des Planungssicherstellungs-gesetzes (PlanSiG) durchgeführt. Bis zum 13. Juli 2020 konnten sie unter anderem zu Gegenstand, Umfang und Methoden der Umweltverträglichkeitsprüfung sowie zu sonstigen für die Planfeststellung erheblichen Fragen Stellung nehmen. Die damit gewonnenen Informationen ermöglichen es der Bundesnetzagentur, einen Untersuchungsrahmen festzulegen. Die Gelegenheit zur schriftlichen oder elektronischen Stellungnahme diente zugleich als Besprechung im Sinne des § 15 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG).
Auf Grundlage der Ergebnisse des schriftlichen Verfahrens gemäß § 5 PlanSiG hat die Bundesnetzagentur am 31. August 2020 einen Untersuchungsrahmen für die Planfeststellung festgelegt. Sie gibt damit unter anderem den Inhalt der Unterlagen vor, die der Vorhabenträger für die Umweltverträglichkeitsprüfung vorzulegen hat.
Der Vorhabenträger hat am 22. April 2022 den bearbeiteten Plan und die angeforderten Unterlagen eingereicht. Die Bundesnetzagentur hat deren Vollständigkeit am 30. Mai 2022 bestätigt.
Gesamtunterlagen (zip, 957 MB)
Unterlagenverzeichnis (pdf, 168 KB)
01 | Erläuterungsbericht (zip, 61 MB)
02 | Übersichtskarten (zip, 6 MB)
03 | Masttabelle mit Masthöhen (zip, 556 KB)
04 | Prinzipzeichnungen der technischen Anlagen (zip, 1 MB)
05 | Lage- und Rechtserwerbspläne (zip, 44 MB)
07 | Kreuzungs- und Bauwerksverzeichnis (zip, 435 KB)
08 | Rechtserwerbsverzeichnis (zip, 2 MB)
09 | Nachweis 26.BImSchV (zip, 26 MB)
10 | Nachweis TA Lärm und AVV Baulärm (zip, 7 MB)
11 | UVP-Bericht (zip, 308 MB)
12 | Landschaftspflegerischer Begleitplan (zip, 40 MB)
13 | Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (zip, 10 MB)
15 | Ergebnisberichte Kartierung (zip, 330 MB)
Die Bundesnetzagentur hat die Träger öffentlicher Belange, die von dem Vorhaben berührt sind, aufgefordert, zum eingereichten Plan Stellung zu nehmen. Darüber hinaus konnten anerkannte Umweltvereinigungen sowie Personen, deren Belange durch das Vorhaben berührt werden, vom 20. Juni bis zum 19. August 2022 Einwendungen gegen den Plan erheben.
Anhörungsverfahren für Vorhaben 13, Abschnitt West (20.06.-19.08.2022)
Erörterung
Die Bundesnetzagentur hat alle eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen sowie die dazugehörigen Erwiderungen des Vorhabenträgers gesichtet und intensiv geprüft. Dabei wurde kein Bedarf einer näheren Erörterung festgestellt. Am 20. Dezember 2022 hat die Bundesnetzagentur zur Verfahrensbeschleunigung entschieden, gemäß § 22 Abs. 5 und § 10 Abs. 3 S. 1 NABEG auf die Durchführung des Erörterungstermins zu verzichten.
Die Bundesnetzagentur hat am 16. August 2023 den Plan festgestellt. Die festgestellte Trasse ist 37,3 km lang und orientiert sich in weiten Teilen an der bestehenden Leitung. Der Vorhabenträger kann nun mit dem Bau beginnen.
Gesamtunterlagen zum Planfeststellungsbeschluss Vorhaben 13, Abschnitt West (zip, 120 MB)
Planfeststellungsbeschluss Vorhaben 13, Abschnitt West (pdf, 7 MB)
Planunterlage 3: Masttabelle mit Masthöhen (pdf, 736 KB)
Planunterlage 5: Lage- und Rechtserwerbspläne (zip, 49 MB)
Planunterlage 7: Kreuzungs- und Bauwerksverzeichnis (pdf, 112 KB)
Planunterlage 8: Rechtserwerbsverzeichnis (zip, 629 KB)
Planunterlage 12: Landschaftspflegerischer Begleitplan (zip, 134 MB)