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    Netzverknüpfungspunkt Brunsbüttel – Nördlich der B 431 Gemeinde Wewelsfleth

    Nördlich der B 431 Gemeinde Wewelsfleth – Schinkelweg Gemeinde Wischhafen

    Schinkelweg Gemeinde Wischhafen – Landkreisgrenze Stade / Rotenburg (Wümme)

    Landkreisgrenze Stade / Rotenburg (Wümme) – B 75 südlich Gemeindegrenze Helvesiek / Scheeßel

    B 75 südlich Gemeindegrenze Helvesiek / Scheeßel – Grenze Heidekreis / Region Hannover

    Grenze Heidekreis / Region Hannover – Grenze Region Hannover / Landkreis Hildesheim

    Grenze Region Hannover / Landkreis Hildesheim – Edemissen / Strodthagen

    Edemissen / Strodthagen – Landesgrenze Niedersachsen / Hessen

    Landesgrenze Niedersachsen / Hessen – Südlich Landesgrenze Hessen / Thüringen

    Südlich Landesgrenze Hessen / Thüringen – Südlich Landesgrenze Thüringen / Bayern

    Südlich Landesgrenze Thüringen / Bayern – Landkreisgrenze Schweinfurt / Bad Kissingen

    Landkreisgrenze Schweinfurt / Bad Kissingen – Landesgrenze Bayern / Baden-Württemberg

    Landesgrenze Bayern / Baden-Württemberg – Bad Friedrichshall

    Bad Friedrichshall – Netzverknüpfungspunkt Großgartach

    Brunsbüttel – Großgartach (SuedLink)

    Brunsbüttel – Scheeßel (Abschnitt A)

    etwa 102 km | Niedersachsen, Schleswig-Holstein | TenneT; TransnetBW


    Verlauf

    Der festgelegte Trassen­korridor bildet über weite Teile eine gemeinsame Stamm­strecke mit dem Abschnitt A des Vorhabens 4. Er beginnt am östlichen Rand der Gemeinde Bruns­büttel im Kreis Dith­mar­schen (Schleswig-Holstein). Von dort verläuft er zunächst Richtung Osten und nördlich an Sankt Margarethen vorbei. Dann schwenkt er nach Süd­osten und umgeht die Siedlungs­bereiche von Brokdorf, um westlich von Wewels­fleth die Elbe zu queren. Mit der Elbquerung passiert der Trassen­korridor die Landes­grenze zu Nieder­sachsen und trifft südlich von Freiburg (Elbe) wieder auf Land. Er verläuft weiter in südlicher Richtung, passiert Wisch­hafen westlich und setzt sich fort in süd­westlicher beziehungs­weise südlicher Richtung bis nord­östlich von Großen­wörden. Von dort folgt der fest­gelegte Trassen­korridor einer süd­süd­östlichen Richtung bis in den Raum nord­östlich von Burweg. Weiterhin passiert der Korridor Himmel­pforten im Westen und Olden­dorf im Osten und verläuft weiter bis in den Bereich nord­östlich von Mulsum. Von dort aus verläuft er über­wiegend in süd­licher Richtung, westlich vorbei an Kuten­holz und Farven bis in den Raum nordöst­lich von Hees­lingen und südlich von Boitzen. Schließlich passiert der Trassen­korridor Hees­lingen in einem Bogen östlich und verläuft in Süd­ost­richtung bis nach Scheeßel.

    Steckbrief

    Vorhabenträger

    TenneT
    TransnetBW

    Zuständigkeit

    Bundesnetzagentur

    Länder

    Niedersachsen, Schleswig-Holstein

    technische Daten

    Gleichstrom (2 GW), 525 kV

    Bauweise

    Erdkabel

    Typ

    Neubau in neuer Trasse

    Länge

    etwa 102 km

    Verfahrensschritte und Dokumente

    Stand: 28. März 2024

    Die Vorhaben­träger TenneT und TransnetBW haben am 13. April 2017 einen Antrag auf Bundes­fach­planung gestellt. Dieser enthält einen Vorschlag für den beabsichtigten Verlauf des Trassen­korridors sowie Angaben über in Frage kommende Alternativen.

    Die Bundesnetz­agentur hat am 20. Juni 2017 in Verden und am 27. Juni in Hamburg Antrags­konferenzen für den Abschnitt durchgeführt. Teil­nehmen konnten neben den Vorhaben­trägern die betroffenen Träger öffentlicher Belange, anerkannte Umwelt­vereinigungen sowie die interessierte Öffentlich­keit. Auf den Antrags­konferenzen wurden Infor­mationen zur Umwelt- und Raum­verträglichkeit des vorgeschlagenen Trassen­korridors sowie zu möglichen Alter­nativen gesammelt und erörtert. Diese Infor­mationen ermöglichen es der Bundesnetz­agentur, einen Untersuchungs­rahmen festzulegen.

    Auf Grundlage der Ergebnisse der Antrags­konferenzen hat die Bundesnetz­agentur am 11. Dezember 2017 einen Untersuchungs­rahmen für die Bundes­fach­planung festgelegt. Sie gibt damit unter anderem den Inhalt und den Umfang der Unterlagen vor, die die Vorhaben­träger für die raum­ordnerische Beur­teilung und die Strategische Umwelt­prüfung der Trassen­korridore vorzulegen haben.

    Weitere Alternativen

    Bei den Antrags­konferenzen wurden weitere alternative Trassen­korridore vorgeschlagen. Die Bundesnetz­agentur hat den Vorhaben­trägern aufgegeben, die im Untersuchungs­rahmen genannten Alter­nativen fachlich zu prüfen. Die ernsthaft in Betracht kommenden Alter­nativen wurden in das weitere Bundes­fach­planungs­verfahren aufgenommen.

    Anpassungen

    Die Vorhaben­träger haben bei ver­tiefenden Prüfungen fest­gestellt, dass sie manche der zu unter­suchenden Trassen­korridore in geringem Umfang modifizieren müssen. Diese An­passungen haben sie der Bundesnetz­agentur angezeigt.

    Die Unterlagen nach § 8 NABEG lagen vom 25. April bis zum 24. Mai 2019 öffentlich aus. Im Anschluss hatte die Öffentlich­keit noch bis zum 24. Juni 2019 die Möglichkeit, sich zu den Trassen­korridoren zu äußern.

    Die Bundesnetz­agentur hat bei nicht­öffentlichen Erörterungs­terminen die rechtzeitig erhobenen Ein­wendungen und Stellung­nahmen diskutiert. Teil­nahme­berechtigt waren der Vorhaben­träger, die Träger öffentlicher Belange und diejenigen, die Ein­wendungen erhoben oder Stellung­nahmen abgegeben haben. Die Erörterungs­termine waren am 20. und 21. August 2019 in Hamburg und am 27. und 28. August in Mulmshorn.

    Im Zuge der Behörden- und Öffentlichkeits­beteiligung und der Erörterungs­termine sind der Bundesnetz­agentur neue Erkennt­nisse zu bereits unter­suchten und noch nicht unter­suchten Belangen zugetragen worden. Um ihr eine sachgerechte Beurteilung für die Ent­scheidung über einen raum- und umwelt­verträglichen Trassen­korridor zu ermöglichen, hat die Bundesnetz­agentur die Vorhaben­träger aufgefordert, die entsprechenden Sachverhalte einer Einschätzung zu unterziehen.

    Darüber hinaus haben die Beteiligten weitere alternative Trassen­korridore vorgeschlagen. Die Bundesnetz­agentur hat den Vorhaben­trägern aufgegeben, die in den jeweiligen Schreiben genannten Alternativen fachlich zu prüfen. Im Ergebnis kommt die Alternative Burweg (Trassen­korridor­segment 402) ernsthaft in Betracht.

    Trassen­korridor­segment 402

    Die Bundesnetz­agentur hat den Vorhaben­trägern die Prüfung des Trassen­korridor­segments 402 bei Burweg (Samt­gemeinde Oldendorf-Himmelpforten) aufgegeben. Im Ergebnis stellen die Vorhaben­träger fest, dass diese Alternative vorzugswürdig ist. Die Bundesnetz­agentur hat sie in der Entscheidung über die Bundes­fach­planung daher in den festgelegten Trassen­korridor aufgenommen.

    Termine und Meldungen

    veranstaltung 27.-28.08.2019
    BBPlG 03 BBPlG 04 Abschnitt A
    Bundesfachplanung
    veranstaltung 20.-21.08.2019
    BBPlG 03 BBPlG 04 Abschnitt A
    Bundesfachplanung
    veranstaltung 27.06.2017
    BBPlG 03 BBPlG 04 Abschnitt A
    Bundesfachplanung
    veranstaltung 20.06.2017
    BBPlG 03 BBPlG 04 Abschnitt A
    Bundesfachplanung

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