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    Grafenrheinfeld – Rittershausen

    Punkt Rittershausen – Kupferzell

    Kupferzell – Großgartach

    Grafenrheinfeld – Kupferzell – Großgartach

    Kupferzell – Großgartach (Abschnitt 3)

    48 km | Baden-Württemberg | TransnetBW

    Planfeststellung
    abgeschlossen imQ4 2023


    Verlauf

    Die fest­gelegte Trasse verläuft ab dem Umspann­werk Groß­gartach über größten­teils land­wirtschaftliche Flächen zunächst in nord­östlicher Richtung über ein Gebiet nord­westlich der Stadt Heil­bronn. Dabei kreuzt sie die Bundes­straße 39 und die Auto­bahn 6. Sie führt weiter zwischen die Ort­schaften Unter­eisesheim und Ober­eisesheim (nördlicher Bereich von Neckars­ulm), quert den Neckar und führt weiter über Flächen im Bereich von Bad Friedrichs­hall und Oedheim. Südwestlich von Kocher­türn (Neuen­stadt am Kocher) quert die Leitung den Kocher, wechselt nördlich von Kocher­türn in eine östliche Ausrichtung und quert die Auto­bahn 81. Nördlich von Ohrn­berg (Öhringen) soll der Kocher mittels eines Weit­spann­feldes gequert werden. Am südlichen Ortsrand von Zweiflingen rückt die Leitung in südlicher Richtung etwas von der Bestands­trasse ab und passiert anschließend die Ortschaften Tiefensall (Zweiflingen), Hohensall, Orbachs­hof (Forchten­berg), Kirchensall (Neuenstein) und Füßbach (Kupferzell), quert die Bundes­straße 19 und führt am nördlichen Ortsrand von Kupfer­zell zum Umspannwerk Kupferzell.

    Steckbrief

    Vorhabenträger

    TransnetBW

    Zuständigkeit

    Bundesnetzagentur

    Länder

    Baden-Württemberg

    technische Daten

    Wechselstrom, 380 kV

    Bauweise

    Freileitung

    Typ

    Ersatzneubau

    Länge

    48 km

    Verfahrensschritte und Dokumente

    Stand: 19. Januar 2024

    Der Vorhaben­träger TransnetBW hat am 9. März 2020 einen Antrag auf Plan­feststellungs­beschluss gestellt. Dieser enthält einen Vorschlag für den beabsichtigten Trassenverlauf sowie Angaben über in Frage kommende Alternativen.

    Aufgrund der Corona-Pandemie hat die Bundes­netz­agentur anstelle einer Antragskonferenz für die betroffenen Träger öffentlicher Belange, die anerkannten Umwelt­vereinigungen sowie die interessierte Öffentlich­keit ein schriftliches Verfahren gemäß § 5 des Planungs­sicherstellungs­gesetzes (PlanSiG) durch­geführt. Bis zum 13. Juli 2020 konnten sie zu Gegen­stand, Umfang und Methoden der Umwelt­verträglichkeits­prüfung sowie zu sonstigen für die Plan­feststellung erheblichen Fragen Stellung nehmen. Die damit gewonnenen Informationen ermöglichen es der Bundes­netz­agentur, einen Unter­suchungs­rahmen festzulegen.

    TransnetBW hat auf seiner Website weiterführende Informationen zu seinen Antrags­unterlagen bereitgestellt.

    Auf Grund­lage der Ergebnisse des schriftlichen Verfahrens gemäß § 5 PlanSiG hat die Bundes­netz­agentur am 31. Juli 2020 einen Unter­suchungs­rahmen für die Plan­feststellung festgelegt. Sie gibt damit den Inhalt des Plans und der weiteren Unterlagen vor, die der Vorhaben­träger vorzulegen hat.

    Die Bundes­netz­agentur hat die Träger öffent­licher Belange, die von dem Vorhaben berührt sind, auf­gefordert, zum ein­gereichten Plan Stellung zu nehmen. Darüber hinaus konnten anerkannte Umwelt­vereinigungen sowie Personen, deren Belange durch das Vorhaben berührt werden, vom 30. Mai bis zum 29. Juli 2022 Ein­wendungen gegen den Plan erheben.

    Die Bundesnetzagentur hat bei einem nicht­öffentlichen Erörterungs­termin die recht­zeitig erhobenen Einwendungen und Stellung­nahmen diskutiert. Teilnahme­berechtigt waren der Vorhaben­träger, die Träger öffentlicher Belange und diejenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellung­nahmen abgegeben haben. Der Erörterungs­termin war am 6. und 7. Dezember 2022 in Heilbronn.

    Synopse

    Zur Vorbereitung des Erörterungs­termins hat die Bundes­netz­agentur eine Synopse zusammen­gestellt. Diese enthält die Argumente aus den eingegangenen Einwen­dungen und Stellung­nahmen sowie die Erwiderungen darauf seitens des Vorhaben­trägers. Die Datei ist geschützt; das Pass­wort dazu wurde mit der Einladung versandt.

    Der Vorhaben­träger hat am 30. Juni 2023 einen Antrag auf Änderung des bereits aus­gelegten Plans und der Unter­lagen gestellt. Die umfang­reichen Anpassungen umfassen die Verschiebungen von Mast­standorten entlang der Trassen­achse, die Aktualisierungen von Kompensations­flächen und diverse weitere Änderungen.

    Anhörungsverfahren zur Planänderung

    Die Bundes­netz­agentur hat die Träger öffentlicher Belange, die von den Änderungen berührt sind, auf­gefordert, zu den geänderten Unter­lagen Stellung zu nehmen. Vereinigungen und Personen, deren Belange durch die Änderungen berührt werden, konnten vom 31. Juli bis zum 13. September 2023 Einwendungen gegen die geänderten Unter­lagen erheben.

    Die Bundes­netz­agentur hat am 4. Dezember 2023 den Plan­feststellungs­beschluss für den Abschnitt erlassen. Der Vorhaben­träger kann nun mit dem Bau beginnen.

    Die geplante Strom­leitung ist etwa 48 Kilometer lang. Ihre Übertragungs­kapazität soll durch einen zusätzlichen 380-kV-Strom­kreis erhöht werden. Dafür sind neue Masten in der Bestands­trasse erforderlich. Der Vorhaben­träger ersetzt die vorhandene Dreh­strom­verbindung durch einen Neubau, überwiegend in der bestehenden Trasse.

    Einzelheiten zur Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses entnehmen Sie bitte der folgenden Bekanntmachung.

    Termine und Meldungen

    meldung04.12.2023
    BBPlG 20 Abschnitt 3
    Planfeststellung
    frist 31.07.-13.09.2023
    BBPlG 20 Abschnitt 3
    Planfeststellung
    veranstaltung 06.-07.12.2022
    BBPlG 20 Abschnitt 3
    Planfeststellung
    frist 30.05.-29.07.2022
    BBPlG 20 Abschnitt 3
    Planfeststellung
    meldung08.04.2022
    BBPlG 20 Abschnitt 3
    Planfeststellung
    meldung31.07.2020
    BBPlG 20 Abschnitt 3
    Planfeststellung

    Vorhaben 20: Untersuchungsrahmen für Abschnitt Kupferzell – Großgartach

    zur Verfahrens-Detailseite

    frist 12.06.-13.07.2020
    BBPlG 20 Abschnitt 3
    Planfeststellung

    Stellungnahmen für das Plan­feststellungs­verfahren von Vorhaben 20, Abschnitt 3

    zur Verfahrens-Detailseite

    meldung31.03.2020
    BBPlG 20 Abschnitt 3
    Planfeststellung

    Start des Planfeststellungsverfahrens für Vorhaben 20, Abschnitt Kupferzell – Großgartach

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