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    Netzverknüpfungspunkt Brunsbüttel – Nördlich der B 431 Gemeinde Wewelsfleth

    Nördlich der B 431 Gemeinde Wewelsfleth – Schinkelweg Gemeinde Wischhafen

    Schinkelweg Gemeinde Wischhafen – Landkreisgrenze Stade / Rotenburg (Wümme)

    Landkreisgrenze Stade / Rotenburg (Wümme) – B 75 südlich Gemeindegrenze Helvesiek / Scheeßel

    B 75 südlich Gemeindegrenze Helvesiek / Scheeßel – Grenze Heidekreis / Region Hannover

    Grenze Heidekreis / Region Hannover – Grenze Region Hannover / Landkreis Hildesheim

    Grenze Region Hannover / Landkreis Hildesheim – Edemissen / Strodthagen

    Edemissen / Strodthagen – Landesgrenze Niedersachsen / Hessen

    Landesgrenze Niedersachsen / Hessen – Südlich Landesgrenze Hessen / Thüringen

    Südlich Landesgrenze Hessen / Thüringen – Südlich Landesgrenze Thüringen / Bayern

    Südlich Landesgrenze Thüringen / Bayern – Landkreisgrenze Schweinfurt / Bad Kissingen

    Landkreisgrenze Schweinfurt / Bad Kissingen – Landesgrenze Bayern / Baden-Württemberg

    Landesgrenze Bayern / Baden-Württemberg – Bad Friedrichshall

    Bad Friedrichshall – Netzverknüpfungspunkt Großgartach

    Brunsbüttel – Großgartach (SuedLink)

    Landesgrenze Niedersachsen / Hessen – Südlich Landesgrenze Hessen / Thüringen (Abschnitt C2)

    etwa 65 km | Hessen, Thüringen | TransnetBW

    Planfeststellung
    seit Q1 2021


    Verlauf

    Der Trassen­korridor des Abschnitts wurde im Bundes­fachplanungs­verfahren für den damaligen Abschnitt Bad Gandersheim / Seesen – Gerstungen fest­gelegt. Er beginnt an der Landes­grenze zwischen Nieder­sachsen und Hessen westlich Fried­land. Er verläuft zunächst in südlicher Richtung an Hebens­hausen und Neu-Eichenberg vorbei und erreicht bei Witzen­hausen das Werra­tal. Diesem folgt er fluss­aufwärts bis nach Albungen. Bad Sooden-Allendorf wird östlich umgangen. Bei Albungen wird das Werratal verlassen, die Ortslagen Weiden­hausen, Eltmanns­hau­sen und Niddawitz­hausen sowie die Stadt Esch­wege werden westlich um­gangen. Danach erfolgt ein Schwenk in südöstliche Richtung, nördlich an Reichen­sachsen vorbei und durch bewaldete Höhen­züge des FFH-Gebiets »Werra- und Wehretal« hindurch in die Gemeinde Ring­gau. Die Ortslagen Röhrda und Rittmanns­hausen werden nördlich umgangen. Süd­östlich von Rittmanns­hausen wird die Landes­grenze Hessen/Thüringen zweimal gequert. Weiter geht es in südlicher Richtung an Archfeld vorbei. Süd­östlich von Wommen wird die Werra gequert, welche hier auch die Landes­grenze Hessen/Thüringen bildet. Der Abschnitt endet wenige Meter südlich der Landes­grenze.

    Steckbrief

    Vorhabenträger

    TransnetBW

    Zuständigkeit

    Bundesnetzagentur

    Länder

    Hessen, Thüringen

    technische Daten

    Gleichstrom (2 GW), 525 kV

    Bauweise

    Erdkabel

    Typ

    Neubau in neuer Trasse

    Länge

    etwa 65 km

    Verfahrensschritte und Dokumente

    Stand: 12. April 2024

    Der Vorhaben­träger TransnetBW hat am 23. Dezember 2020 einen Antrag auf Plan­feststellungs­beschluss gestellt. Dieser enthält einen Vorschlag für den beabsichtigten Trassen­verlauf sowie Angaben über in Frage kommende Alter­nativen. Mitte Februar 2021 hat die Bundes­netz­agentur die Vollständig­keit des Antrags fest­gestellt.

    Aufgrund der Corona-Pandemie hat die Bundes­netz­agentur anstelle einer Antrags­konferenz für die betroffenen Träger öffentlicher Belange, die anerkannten Umwelt­vereinigungen sowie die interessierte Öffentlich­keit ein schriftliches Verfahren gemäß § 5 des Planungs­sicherstellungs­gesetzes (PlanSiG) durch­geführt. Bis zum 26. März 2021 konnten sie zu Gegenstand, Umfang und Methoden der Umwelt­verträglichkeits­prüfung sowie zu sonstigen für die Plan­feststellung erheblichen Fragen Stellung nehmen. Die damit gewonnenen Informationen ermöglichen es der Bundes­netz­agentur, einen Unter­suchungs­rahmen fest­zulegen.

    Auf Grundlage der Ergebnisse des schriftlichen Verfahrens gemäß § 5 PlanSiG hat die Bundesnetz­agentur am 11. Juni 2021 einen Unter­suchungs­rahmen für die Plan­fest­stellung festgelegt. Sie gibt damit den Inhalt des Plans und der weiteren Unter­lagen vor, die der Vorhaben­träger vorzulegen hat.

    Sie werden am 5. Februar 2024 auf dieser Seite veröffentlicht.

    Die Bundesnetz­agentur hat die Träger öffent­licher Belange (TöB), die von dem Vorhaben berührt sind, aufgefordert zum eingereichten Plan Stellung zu nehmen. Darüber hinaus konnten anerkannte Umwelt­vereinigungen sowie Personen, deren Belange durch das Vorhaben berührt werden, vom 5. Februar bis zum 4. April 2024 Einwendungen gegen den Plan erheben. Die Unter­lagen wurden aus­schließlich in elektronischer Form auf dieser Seite zur Verfügung gestellt.

    Erörterungstermin (§ 22 NABEG)
    Planfeststellungsbeschluss (§ 24 NABEG)

    Termine und Meldungen

    meldung05.02.2024
    BBPlG 03 BBPlG 04 Abschnitt C2 Abschnitt E1
    Planfeststellung
    frist 05.02.-04.04.2024
    BBPlG 03 BBPlG 04 Abschnitt C2
    Planfeststellung
    meldung14.12.2023
    BBPlG 03 BBPlG 04 Abschnitt C2
    Planfeststellung
    frist 15.02.-26.03.2021
    BBPlG 03 BBPlG 04 Abschnitt C2
    Planfeststellung

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