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    Wilhelmshaven / Landkreis Friesland – Friesland

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    Wilhelmshaven / Landkreis Friesland – Lippetal / Welver / Hamm (Korridor B)

    Cloppenburg – Steinfurt (Abschnitt Mitte)

    etwa 85 km | Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen | Amprion

    Abschnitt Mitte

    Planfeststellung

    Bau

    Inbetriebnahme

    Bundesfachplanung
    seit Q4 2022

    möglicher Trassenverlauf des Abschnitts Cloppenburg – Steinfurt des BBPlG-Vorhabens 49
    Status

    Unterlagen

    Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung

    Erörterungstermin

    Abschluss der Bundesfachplanung


    Verlauf

    Der Vorschlags­trassen­korridor beginnt zwischen Mol­bergen und Cloppen­burg. Hier treffen die Trassen­korridore von Vorhaben 48 und Vorhaben 49 aufeinander und werden in diesem Abschnitt in einer gemeinsamen Stamm­strecke geführt. Der vorgeschlagene Trassen­korridor verläuft in süd­westlicher Richtung, wo er westlich der Gemeinde Lastrup die Bundes­straße 213 kreuzt, um anschließend parallel hierzu bis nach Löningen zu verlaufen. Danach verläuft er weiter in südlicher Richtung. Er quert die Bundes­straße 402 östlich von Lengerich, anschließend die Bundes­straße 214 westlich von Fürsten­au und passiert die Landes­grenze von Nieder­sachsen und Nord­rhein-West­falen östlich von Spelle. Weiter in südlicher Richtung kreuzt der er die Autobahn 30 zwischen Rheine und Hörstel, bevor er die Abschnitts­grenze im Norden von Stein­furt erreicht, wo die gemeinsame Stamm­strecke der Vorhaben 48 und 49 endet.

    Steckbrief

    Vorhabenträger

    Amprion

    Zuständigkeit

    Bundesnetzagentur

    Länder

    Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen

    technische Daten

    Gleichstrom, 525 kV

    Bauweise

    Erdkabel

    Typ

    Neubau in neuer Trasse

    Länge

    etwa 85 km

    Verfahrensschritte und Dokumente

    Stand: 31. Dezember 2023

    Die Bundesnetzagentur hat am 14. Dezember 2022 in Cloppen­burg eine Antrags­konferenz für den Abschnitt durchgeführt. Teil­nehmen konnten neben dem Vorhaben­träger die betroffenen Träger öffentlicher Belange, anerkannte Umwelt­vereinigungen sowie die interessierte Öffent­lich­keit. Auf der Antrags­konferenz wurden Informationen zur Umwelt- und Raum­verträg­lich­keit des vorgeschlagenen Trassen­korridors sowie zu möglichen Alternativen gesammelt und erörtert. Diese Informationen er­möglichen es der Bundes­netz­agentur, einen Unter­suchungs­rahmen festzulegen.

    Auf Grundlage der Ergebnisse der Antrags­konferenz hat die Bundes­netz­agentur am 30. März 2023 einen Untersuchungs­rahmen für die Bundes­fach­planung fest­gelegt. Sie gibt damit unter anderem den Inhalt und den Umfang der Unter­lagen vor, die der Vorhaben­träger für die raum­ordnerische Beurteilung und die Strategische Umwelt­prüfung der Trassen­korridore vorzulegen hat.

    Unterlagen (§ 8 NABEG)
    Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 9 NABEG)
    Erörterungstermin (§ 10 NABEG)
    Abschluss der Bundesfachplanung (§ 12 NABEG)

    Termine und Meldungen

    meldung03.04.2023
    BBPlG 48 BBPlG 49 Abschnitt Nord 3 Abschnitt Mitte
    Bundesfachplanung
    veranstaltung 14.12.2022
    BBPlG 48 BBPlG 49 Abschnitt Mitte
    Bundesfachplanung
    meldung17.11.2022
    BBPlG 48 BBPlG 49 Abschnitt Mitte Abschnitt Nord 3
    Bundesfachplanung
    meldung11.11.2022
    BBPlG 48 BBPlG 49 Abschnitt Mitte Abschnitt Nord 3
    Bundesfachplanung
    meldung28.10.2022
    BBPlG 48 BBPlG 49 Abschnitt Mitte Abschnitt Nord 3
    Bundesfachplanung

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