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Wilhelmshaven / Landkreis Friesland – Lippetal / Welver / Hamm (Korridor B)
Wilhelmshaven / Landkreis Friesland – Friesland (Abschnitt Nord 1)
etwa 12 km | Niedersachsen | Amprion
Unterlagen
Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung
Erörterungstermin
Abschluss der Bundesfachplanung
Verlauf
Der Vorschlagstrassenkorridor beginnt im Nordwesten von Wilhelmshaven und verläuft in südwestlicher Richtung durch den Landkreis Friesland. Er passiert die Stadt Schortens östlich und knickt westlich des Autobahnkreuzes Wilhelmshaven leicht ab. Von Norden kommend endet der Vorschlagstrassenkorridor in der Gemeinde Sande.
Der Vorhabenträger Amprion hat den Abschnitt Nord 1 unter dem Namen Wilhelmshaven – Friesland beantragt.
Steckbrief
Vorhabenträger | |
---|---|
Zuständigkeit | Bundesnetzagentur |
Länder | Niedersachsen |
technische Daten | Gleichstrom, 525 kV |
Bauweise | Erdkabel |
Typ | Neubau in neuer Trasse |
Länge | etwa 12 km |
Verfahrensschritte und Dokumente
Stand: 31. Dezember 2023
Der Vorhabenträger Amprion hat am 9. Februar 2023 einen Antrag auf Bundesfachplanung gestellt. Dieser enthält einen Vorschlag für den beabsichtigten Verlauf des Trassenkorridors sowie Angaben über in Frage kommende Alternativen.
Gesamtunterlagen inklusive Anlagen (zip, 545 MB)
Erläuterungsbericht (pdf, 22 MB)
Allgemeinverständliche Zusammenfassung (pdf, 2 MB)
Kapitel 1 und 3 | Karte Projektgebiet und Anlagen zum Zielsystem (zip, 7 MB)
Kapitel 4 | Strukturierung des Untersuchungsraums (zip, 120 MB)
Kapitel 5 | Trassenkorridorfindung (zip, 19 MB)
Kapitel 6 | Analyse der Trassenkorridore (zip, 195 MB)
Kapitel 7 | Vergleich der Trassenkorridore (zip, 149 MB)
Kapitel 8 | Konverterstandortbereiche und AC-Anbindung (zip, 33 MB)
Die Bundesnetzagentur hat am 28. März 2023 in Bunde eine Antragskonferenz für den Abschnitt durchgeführt. Teilnehmen konnten neben dem Vorhabenträger die betroffenen Träger öffentlicher Belange, anerkannte Umweltvereinigungen sowie die interessierte Öffentlichkeit. Auf der Antragskonferenz wurden Informationen zur Umwelt- und Raumverträglichkeit des vorgeschlagenen Trassenkorridors sowie zu möglichen Alternativen gesammelt und erörtert. Diese Informationen ermöglichen es der Bundesnetzagentur, einen Untersuchungsrahmen festzulegen.
Antragskonferenz Vorhaben 49, Abschnitt Nord 1 (28.03.2023, Bunde)
Auf Grundlage der Ergebnisse der Antragskonferenz hat die Bundesnetzagentur am 29. Juni 2023 einen Untersuchungsrahmen für die Bundesfachplanung festgelegt. Sie gibt damit unter anderem den Inhalt und den Umfang der Unterlagen vor, die der Vorhabenträger für die raumordnerische Beurteilung und die Strategische Umweltprüfung der Trassenkorridore vorzulegen hat.