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    Wilhelmshaven / Landkreis Friesland – Friesland

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    Wilhelmshaven / Landkreis Friesland – Lippetal / Welver / Hamm (Korridor B)

    Wilhelmshaven / Landkreis Friesland – Friesland (Abschnitt Nord 1)

    etwa 12 km | Niedersachsen | Amprion

    Abschnitt Nord 1

    Planfeststellung

    Bau

    Inbetriebnahme

    Bundesfachplanung
    seit Q1 2023

    möglicher Trassenverlauf des Abschnitts Wilhelmshaven / Landkreis Friesland – Friesland des BBPlG-Vorhabens 49
    Status

    Unterlagen

    Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung

    Erörterungstermin

    Abschluss der Bundesfachplanung


    Verlauf

    Der Vorschlags­trassen­korridor beginnt im Nord­westen von Wilhelms­haven und verläuft in süd­westlicher Richtung durch den Land­kreis Fries­land. Er passiert die Stadt Schortens östlich und knickt westlich des Auto­bahn­kreuzes Wilhelms­haven leicht ab. Von Norden kommend endet der Vorschlags­trassen­korridor in der Gemeinde Sande.

    Der Vorhaben­träger Amprion hat den Abschnitt Nord 1 unter dem Namen Wilhelmshaven – Friesland beantragt.

    Steckbrief

    Vorhabenträger

    Amprion

    Zuständigkeit

    Bundesnetzagentur

    Länder

    Niedersachsen

    technische Daten

    Gleichstrom, 525 kV

    Bauweise

    Erdkabel

    Typ

    Neubau in neuer Trasse

    Länge

    etwa 12 km

    Verfahrensschritte und Dokumente

    Stand: 31. Dezember 2023

    Die Bundes­netz­agentur hat am 28. März 2023 in Bunde eine Antrags­konferenz für den Abschnitt durch­geführt. Teil­nehmen konnten neben dem Vorhaben­träger die betroffenen Träger öffent­licher Belange, anerkannte Umwelt­vereinigungen sowie die inter­essierte Öffent­lichkeit. Auf der Antrags­konferenz wurden Infor­mationen zur Umwelt- und Raum­verträg­lichkeit des vorge­schlagenen Trassen­korridors sowie zu möglichen Alter­nativen gesammelt und erörtert. Diese Infor­mationen ermög­lichen es der Bundes­netzagentur, einen Untersuchungs­rahmen fest­zulegen.

    Auf Grundlage der Ergebnisse der Antrags­konferenz hat die Bundes­netz­agentur am 29. Juni 2023 einen Untersuchungs­rahmen für die Bundes­fachp­lanung festgelegt. Sie gibt damit unter anderem den Inhalt und den Umfang der Unterlagen vor, die der Vorhaben­träger für die raum­ordnerische Beurteilung und die Strategische Umwelt­prüfung der Trassen­korridore vorzulegen hat.

    Unterlagen (§ 8 NABEG)
    Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 9 NABEG)
    Erörterungstermin (§ 10 NABEG)
    Abschluss der Bundesfachplanung (§ 12 NABEG)

    Termine und Meldungen

    meldung29.06.2023
    BBPlG 49 BBPlG 48 BBPlG 49 Abschnitt Nord 1 Abschnitt Nord 2
    Bundesfachplanung
    veranstaltung 28.03.2023
    BBPlG 49 Abschnitt Nord 1
    Bundesfachplanung
    meldung01.03.2023
    BBPlG 49 Abschnitt Nord 1 Abschnitt Nord 2
    Bundesfachplanung
    meldung09.02.2023
    BBPlG 49 Abschnitt Nord 1 Abschnitt Nord 2
    Bundesfachplanung

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