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    Wilhelmshaven / Landkreis Friesland – Friesland

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    Warendorf - Lippetal/Welver/Hamm

    Wilhelmshaven / Landkreis Friesland – Lippetal / Welver / Hamm (Korridor B)

    Steinfurt – Warendorf (Abschnitt Süd 1)

    etwa 58 km | Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen | Amprion

    Abschnitt Süd 1

    Planfeststellung

    Bau

    Inbetriebnahme

    Bundesfachplanung
    seit Q4 2022

    möglicher Trassenverlauf des Abschnitts Steinfurt – Warendorf des BBPlG-Vorhabens 49
    Status

    Unterlagen

    Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung

    Erörterungstermin

    Abschluss der Bundesfachplanung


    Verlauf

    Der vorgeschlagene Trassen­korridor beginnt östlich der Stadt Rheine in Nord­rhein-West­falen und verläuft in süd­östlicher Richtung zunächst durch die Gemeinde Saer­beck. Anschließend kreuzt er west­lich von Lad­bergen die Autobahn 1 und verläuft weiter in Richtung Süden. Der Vorschlags­korridor umgeht Telgte in östlicher Richtung und endet schließlich zwischen Senden­horst und Enniger­loh.

    Steckbrief

    Vorhabenträger

    Amprion

    Zuständigkeit

    Bundesnetzagentur

    Länder

    Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen

    technische Daten

    Gleichstrom, 525 kV

    Bauweise

    Erdkabel

    Typ

    Neubau in neuer Trasse

    Länge

    etwa 58 km

    Verfahrensschritte und Dokumente

    Stand: 30. September 2023

    Der Vorhaben­träger Amprion hat am 21. September 2022 einen Antrag auf Bundes­fach­planung gestellt. Dieser enthält einen Vor­schlag für den beabsichtigten Verlauf des Trassen­korridors sowie Angaben über in Frage kommende Alternativen. Am 11. Oktober 2022 hat die Bundes­netz­agentur die Voll­ständig­keit des Antrags fest­gestellt.

    Die Bundesnetzagentur hat am 8. November 2022 in Wettringen eine Antrags­konferenz für den Abschnitt durch­geführt. Teilnehmen konnten neben dem Vorhaben­träger die betroffenen Träger öffentlicher Belange, anerkannte Umwelt­vereinigungen sowie die interessierte Öffentlich­keit. Auf der Antrags­konferenz wurden Informationen zur Umwelt- und Raum­verträglichkeit des vorgeschlagenen Trassen­korridors sowie zu möglichen Alternativen gesammelt und erörtert. Diese Informationen ermöglichen es der Bundes­netz­agentur, einen Untersuchungs­rahmen festzulegen.

    Auf Grundlage der Ergebnisse der Antrags­konferenz hat die Bundes­netz­agentur am 24. Februar 2023 einen Untersuchungs­rahmen für die Bundes­fach­planung fest­gelegt. Sie gibt damit unter anderem den Inhalt und den Umfang der Unter­lagen vor, die der Vorhaben­träger für die raum­ordnerische Beurteilung und die Strategische Umwelt­prüfung der Trassen­korridore vorzulegen hat.

    Unterlagen (§ 8 NABEG)
    Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 9 NABEG)
    Erörterungstermin (§ 10 NABEG)
    Abschluss der Bundesfachplanung (§ 12 NABEG)

    Termine und Meldungen

    meldung27.02.2023
    BBPlG 49 Abschnitt Süd 1 Abschnitt Süd 2
    Bundesfachplanung
    veranstaltung 08.11.2022
    BBPlG 49 Abschnitt Süd 1
    Bundesfachplanung
    meldung21.09.2022
    BBPlG 49 Abschnitt Süd 1 Abschnitt Süd 2
    Bundesfachplanung

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