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Heide West – Polsum (Korridor B)
Wesermarsch – Cloppenburg (Abschnitt Nord 3)
etwa 53 km | Niedersachsen | Amprion
Unterlagen
Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung
Erörterungstermin
Abschluss der Bundesfachplanung
Verlauf
Der Vorschlagstrassenkorridor beginnt im Gemeindegebiet von Berne im niedersächsischen Landkreis Wesermarsch östlich von Oldenburg. Er führt in südwestlicher Richtung und kreuzt die Autobahn 28 nordöstlich der Gemeinde Hatten. Südlich von Hatten knickt der vorgeschlagene Korridor nach Westen ab und kreuzt im weiteren Verlauf die Autobahn 29 auf dem Gemeindegebiet von Großenkneten. Südlich der Gemeinde Garrel verläuft er weiter Richtung Süden, wo er die Abschnittsgrenze zwischen Molbergen und dem westlichen Cloppenburg erreicht.
Steckbrief
Vorhabenträger | |
---|---|
Zuständigkeit | Bundesnetzagentur |
Länder | Niedersachsen |
technische Daten | Gleichstrom, 525 kV |
Bauweise | Erdkabel |
Typ | Neubau in neuer Trasse |
Länge | etwa 53 km |
Verfahrensschritte und Dokumente
Stand: 31. Dezember 2023
Der Vorhabenträger Amprion hat am 28. Oktober 2022 einen Antrag auf Bundesfachplanung gestellt. Dieser enthält einen Vorschlag für den beabsichtigten Verlauf des Trassenkorridors sowie Angaben über in Frage kommende Alternativen.
Gesamtunterlagen inklusive Anlagen (zip, 709 MB)
Erläuterungsbericht (pdf, 24 MB)
1 | Anlagen zu Kapiteln 1 und 3 (zip, 10 MB)
2 | Anlagen zu Kapitel 4 (zip, 141 MB)
3 | Anlagen zu Kapitel 5 (zip, 27 MB)
4 | Anlagen zu Kapitel 6 (zip, 346 MB)
5 | Anlagen zu Kapitel 7 (zip, 160 MB)
Die Bundesnetzagentur hat am 15. Dezember 2022 in Cloppenburg eine Antragskonferenz für den Abschnitt durchgeführt. Teilnehmen konnten neben dem Vorhabenträger die betroffenen Träger öffentlicher Belange, anerkannte Umweltvereinigungen sowie die interessierte Öffentlichkeit. Auf der Antragskonferenz wurden Informationen zur Umwelt- und Raumverträglichkeit des vorgeschlagenen Trassenkorridors sowie zu möglichen Alternativen gesammelt und erörtert. Diese Informationen ermöglichen es der Bundesnetzagentur, einen Untersuchungsrahmen festzulegen.
Antragskonferenz Vorhaben 48, Abschnitt Nord 3 (15.12.2022, Cloppenburg)
Auf Grundlage der Ergebnisse der Antragskonferenz hat die Bundesnetzagentur am 30. März 2023 einen Untersuchungsrahmen für die Bundesfachplanung festgelegt. Sie gibt damit unter anderem den Inhalt und den Umfang der Unterlagen vor, die der Vorhabenträger für die raumordnerische Beurteilung und die Strategische Umweltprüfung der Trassenkorridore vorzulegen hat.