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    Heide West – B 431 südlich Roßkopp (Wewelsfleth)

    L111 östlich Allwörden (Freiburg/Wischhafen) – Wesermarsch

    Wesermarsch – Cloppenburg

    Cloppenburg – Steinfurt

    Steinfurt – Borken

    Borken – Polsum

    Heide West – Polsum (Korridor B)

    Wesermarsch – Cloppenburg (Abschnitt Nord 3)

    etwa 53 km | Niedersachsen | Amprion

    Abschnitt Nord 3

    Planfeststellung

    Bau

    Inbetriebnahme

    Bundesfachplanung
    seit Q4 2022

    möglicher Trassenverlauf des Abschnitts Wesermarsch – Cloppenburg des BBPlG-Vorhabens 48
    Status

    Unterlagen

    Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung

    Erörterungstermin

    Abschluss der Bundesfachplanung


    Verlauf

    Der Vorschlags­trassen­korridor beginnt im Gemeinde­gebiet von Berne im nieder­sächsischen Land­kreis Weser­marsch östlich von Olden­burg. Er führt in süd­westlicher Richtung und kreuzt die Auto­bahn 28 nord­östlich der Gemeinde Hatten. Südlich von Hatten knickt der vorgeschlagene Korridor nach Westen ab und kreuzt im weiteren Verlauf die Auto­bahn 29 auf dem Gemeinde­gebiet von Großen­kneten. Südlich der Gemeinde Garrel verläuft er weiter Richtung Süden, wo er die Abschnitts­grenze zwischen Mol­bergen und dem westlichen Cloppen­burg erreicht.

    Steckbrief

    Vorhabenträger

    Amprion

    Zuständigkeit

    Bundesnetzagentur

    Länder

    Niedersachsen

    technische Daten

    Gleichstrom, 525 kV

    Bauweise

    Erdkabel

    Typ

    Neubau in neuer Trasse

    Länge

    etwa 53 km

    Verfahrensschritte und Dokumente

    Stand: 31. Dezember 2023

    Die Bundes­netz­agentur hat am 15. Dezember 2022 in Cloppen­burg eine Antrags­konferenz für den Abschnitt durchgeführt. Teil­nehmen konnten neben dem Vorhaben­träger die betroffenen Träger öffentlicher Belange, anerkannte Umwelt­vereinigungen sowie die interessierte Öffent­lich­keit. Auf der Antrags­konferenz wurden Informationen zur Umwelt- und Raum­verträg­lich­keit des vorgeschlagenen Trassen­korridors sowie zu möglichen Alternativen gesammelt und erörtert. Diese Informationen er­möglichen es der Bundes­netz­agentur, einen Unter­suchungs­rahmen festzulegen.

    Auf Grundlage der Ergebnisse der Antrags­konferenz hat die Bundes­netz­agentur am 30. März 2023 einen Untersuchungs­rahmen für die Bundes­fach­planung fest­gelegt. Sie gibt damit unter anderem den Inhalt und den Umfang der Unter­lagen vor, die der Vorhaben­träger für die raum­ordnerische Beurteilung und die Strategische Umwelt­prüfung der Trassen­korridore vorzulegen hat.

    Unterlagen (§ 8 NABEG)
    Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 9 NABEG)
    Erörterungstermin (§ 10 NABEG)
    Abschluss der Bundesfachplanung (§ 12 NABEG)

    Termine und Meldungen

    meldung03.04.2023
    BBPlG 48 BBPlG 49 Abschnitt Nord 3 Abschnitt Mitte
    Bundesfachplanung
    veranstaltung 15.12.2022
    BBPlG 48 Abschnitt Nord 3
    Bundesfachplanung
    meldung17.11.2022
    BBPlG 48 BBPlG 49 Abschnitt Mitte Abschnitt Nord 3
    Bundesfachplanung
    meldung11.11.2022
    BBPlG 48 BBPlG 49 Abschnitt Mitte Abschnitt Nord 3
    Bundesfachplanung
    meldung28.10.2022
    BBPlG 48 BBPlG 49 Abschnitt Mitte Abschnitt Nord 3
    Bundesfachplanung

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