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    Osterath – Rommerskirchen

    Rommerskirchen – Landesgrenze NRW/RP

    Landesgrenze NRW/RP – Punkt Koblenz

    Punkt Koblenz – Punkt Marxheim

    Punkt Marxheim – Punkt Ried

    Punkt Ried – Punkt Wallstadt

    Punkt Wallstadt – Philippsburg

    Osterath – Philippsburg (Ultranet)

    Punkt Wallstadt – Philippsburg (Abschnitt B1)

    42 km | Baden-Württemberg | TransnetBW

    Planfeststellung
    abgeschlossen imQ3 2023


    Verlauf

    Die Trasse beginnt im Mann­heimer Ortsteil Wall­stadt. Von dort aus verläuft sie in südlicher Richtung, passiert Mannheim-Feuden­heim und Ilves­heim und quert im parallelen Verlauf zur Autobahn 6 den Neckar. Anschließend überquert die Leitung den Mann­heimer Rangier­bahnhof, schwenkt im Bereich von Rheinau nach Osten hin ab und führt ab Alteich­wald in süd­östlicher Richtung bis Eppel­heim, um dann wieder nach Süden bis Ofters­heim zu verlaufen. Bis zum Umspann­werk Neurott verläuft sie dann in süd­östlicher Richtung, anschließend entlang der Autobahn 5 in südlicher Richtung westlich an Walldorf und südwestlich an Reilingen vorbei. Südlich von Neuluß­heim verschwenkt die Strom­leitung wieder in südliche Richtung, um dann ab Wag­häusel in westliche Richtung zu verlaufen. Die Trasse endet auf dem Gelände des ehemaligen Kraft­werks in Philipps­burg.

    Steckbrief

    Vorhabenträger

    TransnetBW

    Zuständigkeit

    Bundesnetzagentur

    Länder

    Baden-Württemberg

    technische Daten

    Gleichstrom (2 GW), 380 kV

    Bauweise

    Freileitung

    Typ

    Parallelneubau; Ersatzneubau

    Länge

    42 km

    Verfahrensschritte und Dokumente

    Stand: 10. September 2024

    Der Vorhaben­träger TransnetBW hat am 8. August 2019 einen Antrag auf Plan­feststellungs­beschluss gestellt. Dieser enthält einen Vorschlag für den beabsichtigten Trassen­verlauf sowie Angaben über in Frage kommende Alter­nativen.

    Die Bundesnetz­agentur hat am 22. Oktober 2019 in Hocken­heim eine Antrags­konferenz für den Abschnitt durchgeführt. Teilnehmen konnten neben dem Vorhaben­träger die betroffenen Träger öffentlicher Belange, anerkannte Umwelt­vereinigungen sowie die interessierte Öffentlichkeit. Themen waren unter anderem Gegenstand, Umfang und Methoden der Umwelt­verträglichkeits­prüfung sowie sonstige für die Plan­fest­stellung erhebliche Fragen. Die auf der Antrags­konferenz eingeholten Informationen ermöglichen es der Bundesnetz­agentur, einen Untersuchungs­rahmen festzulegen.

    Auf Grundlage der Ergebnisse der Antrags­konferenz hat die Bundesnetz­agentur am 29. November 2019 einen Unter­suchungs­rahmen für die Plan­fest­stellung festgelegt. Sie gibt damit den Inhalt des Plans und der weiteren Unterlagen vor, die der Vorhaben­träger vorzulegen hat.

    Die Unterlagen nach § 21 NABEG lagen vom 28. Juni bis zum 27. Juli 2022 in der Region öffentlich aus. Anerkannte Umwelt­vereinigungen sowie Personen, deren Belange durch das Vorhaben berührt werden, konnten vom Beginn der Auslegung bis zum 29. August 2022 Ein­wendungen gegen den Plan erheben.

    Die Bundesnetzagentur hat bei einem nicht­öffentlichen Erörterungs­termin die recht­zeitig erhobenen Einwendungen und Stellung­nahmen diskutiert. Teilnahme­berechtigt waren der Vorhaben­träger, die Träger öffentlicher Belange und die­jenigen, die Ein­wendungen erhoben oder Stellung­nahmen abgegeben haben. Der Erörterungs­termin fand am 14. Dezember 2022 in Bruchsal statt.

    Synopse

    Zur Vorbereitung des Erörterungs­termins hatte die Bundesnetz­agentur eine Synopse zusammen­gestellt. Diese enthält die Argumente aus den eingegangenen Einwendungen und Stellung­nahmen sowie die Erwiderungen darauf seitens des Vorhaben­trägers. Die Datei ist geschützt; das Pass­wort dazu wurde mit der Einladung versandt.

    Der Vorhaben­träger hat am 24. Juni 2024 eine Änderung des Plan­feststellungs­beschlusses vom 30. August 2023 beantragt.
    Die Änderung bezieht sich auf eine Verschiebung des Mastes 7601/22 um 6,4 Meter auf dem Flurstück 59367 in der Gemarkung Mannheim sowie der Vergrößerung der Fundament­köpfe um insgesamt 6,8 , um einen Konflikt mit der Haupt­wasser­versorgungs­leitung zu vermeiden sowie den statischen Erfordernissen zu entsprechen. Auf Grund­lage der eingereichten Antrags­unterlagen hat die Bundes­netz­agentur am 16. August 2024 einen Änderungs­bescheid erlassen.

    Der Vorhabenträger TransnetBW hat verschiedene Anträge gestellt, um in Teilen mit dem Bau des Vorhabens zu beginnen. Diese umfassen die folgenden Maßnahmen:

    • Verschluss von Baumhöhlen und Anbringung von Nisthilfen für Vögel und Fledermäuse in Bereichen der Gemeinden Mannheim, Ilvesheim, Plankstadt, Oftersheim, Sandhausen, Walldorf, Neulußheim, Waghäusl, Philippsburg, Heidelberg, Altlußheim und Wiesental

      Die Baumhöhlen an den zu entnehmenden 24 Höhlenbäumen sollen verschlossen sowie 48 künstliche Nisthilfen für Vögel und 48 Fledermauskästen in einem Umkreis von höchstens 500 m um die zu entnehmenden 24 Höhlenbäume angebracht werden.

      Die zugelassenen Maßnahmen sind reversibel. Der Verschluss der Baumhöhlen kann durch die Entfernung der verwendeten Materialien rückgängig gemacht werden. Ein Entfernen der angebrachten Nisthilfen und Fledermauskästen ist möglich. Mit Bestätigung der Planung durch den Planfeststellungsbeschluss, wird die weitere Bauausführung fortgesetzt.

      Die Bundes­netz­agentur hat den Antrag am 25. Oktober 2022 genehmigt.

    • Zuwegungen, Arbeitsflächen und Gründungen im Bereich der Gemeinde Philippsburg

      Gegenstand des vorzeitigen Baubeginns ist eine Bauvorbereitung mit Herstellung der Zuwegungen und Arbeitsflächen sowie die Herstellung der Gründung für die verschiedene Masten als auch die Entnahme von Grundwasser im Rahmen einer temporären Bauwassererhaltung bei der Errichtung von zwei Masten mit anschließender Einleitung in den Rhein sowie Versickerung südlich des Maststandortes. Die Errichtung und Montage der Masten umfasst auch den Seilzug vom Portal der Gleichstrom-Umrichteranlage Philippsburg.

      Die Maßnahmen sind reversibel bzw. es kann ein im Wesentlichen gleichartiger Zustand hergestellt werden. Die Anlagenteile lassen sich im Wesentlichen vollständig wieder zurückbauen und entfernen, sodass die Funktionen des Bodens wiederhergestellt werden können. Schäden an Natur und Umwelt sind – auch unter Berücksichtigung der Vermeidungsmaßnahmen – daher nicht zu erwarten. Die Bundes­netz­agentur hat den Antrag am 6. Februar 2023 genehmigt.

    Termine und Meldungen

    meldung01.09.2023
    BBPlG 02 Abschnitt B1
    Planfeststellung
    veranstaltung 14.12.2022
    BBPlG 02 Abschnitt B1
    Planfeststellung
    frist 28.06.-29.08.2022
    BBPlG 02 Abschnitt B1
    Planfeststellung
    meldung29.04.2022
    BBPlG 02 Abschnitt B1
    Planfeststellung
    meldung30.04.2021
    BBPlG 02 Abschnitt B1
    Planfeststellung

    Plan und weitere Unterlagen für Ultranet-Abschnitt B1 unvollständig

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    meldung31.03.2021
    BBPlG 02 Abschnitt B1
    Planfeststellung

    Plan und weitere Unterlagen für Ultranet-Abschnitt B1 eingegangen

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    meldung29.11.2019
    BBPlG 02 Abschnitt B1
    Planfeststellung

    Untersuchungsrahmen für Ultranet-Abschnitt B1

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    veranstaltung 22.10.2019
    BBPlG 02 Abschnitt B1
    Planfeststellung
    meldung22.08.2019
    BBPlG 02 Abschnitt B1
    Planfeststellung

    Planfeststellungsverfahren für Ultranet-Abschnitt B1 beginnt

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    meldung08.08.2019
    BBPlG 02 Abschnitt B1
    Planfeststellung

    Planfeststellung für Ultranet-Abschnitt B1 beantragt

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