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Osterath – Rommerskirchen
Rommerskirchen – Landesgrenze NRW/RP
Landesgrenze NRW/RP – Punkt Koblenz
Punkt Koblenz – Punkt Marxheim
Punkt Marxheim – Punkt Ried
Punkt Ried – Punkt Wallstadt
Punkt Wallstadt – Philippsburg
Osterath – Philippsburg (Ultranet)
Punkt Wallstadt – Philippsburg (Abschnitt B1)
42 km | Baden-Württemberg | TransnetBW
Verlauf
Die Trasse beginnt im Mannheimer Ortsteil Wallstadt. Von dort aus verläuft sie in südlicher Richtung, passiert Mannheim-Feudenheim und Ilvesheim und quert im parallelen Verlauf zur Autobahn 6 den Neckar. Anschließend überquert die Leitung den Mannheimer Rangierbahnhof, schwenkt im Bereich von Rheinau nach Osten hin ab und führt ab Alteichwald in südöstlicher Richtung bis Eppelheim, um dann wieder nach Süden bis Oftersheim zu verlaufen. Bis zum Umspannwerk Neurott verläuft sie dann in südöstlicher Richtung, anschließend entlang der Autobahn 5 in südlicher Richtung westlich an Walldorf und südwestlich an Reilingen vorbei. Südlich von Neulußheim verschwenkt die Stromleitung wieder in südliche Richtung, um dann ab Waghäusel in westliche Richtung zu verlaufen. Die Trasse endet auf dem Gelände des ehemaligen Kraftwerks in Philippsburg.
Steckbrief
Vorhabenträger | |
---|---|
Zuständigkeit | Bundesnetzagentur |
Länder | Baden-Württemberg |
technische Daten | Gleichstrom (2 GW), 380 kV |
Bauweise | Freileitung |
Typ | Parallelneubau; Ersatzneubau |
Länge | 42 km |
Verfahrensschritte und Dokumente
Stand: 10. September 2024
Der Vorhabenträger TransnetBW hat am 8. August 2019 einen Antrag auf Planfeststellungsbeschluss gestellt. Dieser enthält einen Vorschlag für den beabsichtigten Trassenverlauf sowie Angaben über in Frage kommende Alternativen.
Die Bundesnetzagentur hat am 22. Oktober 2019 in Hockenheim eine Antragskonferenz für den Abschnitt durchgeführt. Teilnehmen konnten neben dem Vorhabenträger die betroffenen Träger öffentlicher Belange, anerkannte Umweltvereinigungen sowie die interessierte Öffentlichkeit. Themen waren unter anderem Gegenstand, Umfang und Methoden der Umweltverträglichkeitsprüfung sowie sonstige für die Planfeststellung erhebliche Fragen. Die auf der Antragskonferenz eingeholten Informationen ermöglichen es der Bundesnetzagentur, einen Untersuchungsrahmen festzulegen.
Antragskonferenz Vorhaben 2, Abschnitt B1 (22.10.2019, Hockenheim)
Auf Grundlage der Ergebnisse der Antragskonferenz hat die Bundesnetzagentur am 29. November 2019 einen Untersuchungsrahmen für die Planfeststellung festgelegt. Sie gibt damit den Inhalt des Plans und der weiteren Unterlagen vor, die der Vorhabenträger vorzulegen hat.
Der Vorhabenträger hatte am 31. März 2021 den bearbeiteten Plan sowie weitere Unterlagen eingereicht. Die Bundesnetzagentur hatte festgestellt, dass diese formell unvollständig sind und überarbeitet werden müssen. TransnetBW hat daraufhin am 29. April 2022 erneut Unterlagen eingereicht. Die Bundesnetzagentur hat deren Vollständigkeit am 2. Juni 2022 bestätigt.
Gesamtunterlagen (zip, 3,6 GB)
00 | Registerverzeichnis (zip, 11 KB)
01 | Erläuterungsbericht (zip, 12 MB)
02 | Übersichtspläne (zip, 71 MB)
04-07 | Mastverzeichnis, Masttypenbilder, Fundamentverzeichnis, Kreuzungsverzeichnis (zip, 4 MB)
08 | Rechtserwerb (zip, 76 MB)
09 | Immissionsschutz (zip, 41 MB)
10 | UVP-Bericht (zip, 926 MB)
11 | Landespflegerischer Begleitplan (zip, 2 GB)
12 | Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (zip, 242 MB)
13 | Natura-2000-Verträglichkeitsstudie (zip, 272 MB)
14 | Wasserrechtliche Belange (zip, 156 MB)
15 | Forstrechtlicher Fachbeitrag (zip, 694 KB)
Die Unterlagen nach § 21 NABEG lagen vom 28. Juni bis zum 27. Juli 2022 in der Region öffentlich aus. Anerkannte Umweltvereinigungen sowie Personen, deren Belange durch das Vorhaben berührt werden, konnten vom Beginn der Auslegung bis zum 29. August 2022 Einwendungen gegen den Plan erheben.
Anhörungsverfahren für Vorhaben 2, Abschnitt B1 (28.06.-29.08.2022)
Die Bundesnetzagentur hat bei einem nichtöffentlichen Erörterungstermin die rechtzeitig erhobenen Einwendungen und Stellungnahmen diskutiert. Teilnahmeberechtigt waren der Vorhabenträger, die Träger öffentlicher Belange und diejenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben. Der Erörterungstermin fand am 14. Dezember 2022 in Bruchsal statt.
Erörterungstermin Vorhaben 2, Abschnitt B1 (14.12.2022, Bruchsal)
Synopse
Zur Vorbereitung des Erörterungstermins hatte die Bundesnetzagentur eine Synopse zusammengestellt. Diese enthält die Argumente aus den eingegangenen Einwendungen und Stellungnahmen sowie die Erwiderungen darauf seitens des Vorhabenträgers. Die Datei ist geschützt; das Passwort dazu wurde mit der Einladung versandt.
Der Vorhabenträger hat am 9. Juni 2023 einen Antrag auf Änderung des bereits ausgelegten Plans und der Unterlagen gestellt. Die betroffenen Behörden und Dritte, die von der Änderung erstmalig oder stärker als bisher berührt werden, wurden von der Bundesnetzagentur individuell angeschrieben und über die Möglichkeit der Stellungnahme beziehungsweise Einwendung informiert.
Deckblattänderung - Erläuterungen (pdf, 335 KB)
01 | Arbeitsflächenplan Mannheim (zip, 919 KB)
02 | Rechtserwerb Gemerkung Mannheim (zip, 2 MB)
03 | Kompensationsflächen Reptilien (zip, 72 MB)
04 | Kompensationsflächen Baumhöhlenbewohner (pdf, 142 MB)
05 | Rechtserwerbsverzeichnis Kompensation (zip, 320 KB)
06 | Maßnahmenblätter (zip, 1 MB)
07 | Landschaftspflegerischer Begleitplan (zip, 2 MB)
08 | Gutachten Landschaftsbildbewertung (zip, 165 MB)
09 | Plandarstellung Waldrefugium Walldorf (zip, 2 MB)
10 | Zuwegungskorrekturen Gemarkungen Oberhausen, Altlußheim, Neulußheim & Wiesental (zip, 9 MB)
11 | Kompensationsflächen Feldlerchen (zip, 2 MB)
12 | Kompensationsflächen Sandrasen (zip, 2 MB)
13 | Plandarstellung Tabufläche Wildbienen (zip, 2 MB)
14 | Feldhamsterkonzept (zip, 17 MB)
15 | Gutachterliche Stellungnahme zu den Umweltauswirkungen (zip, 4 MB)
16 | Korrekturen Biotopkartierung (zip, 14 MB)
Die Bundesnetzagentur hat am 30. August 2023 den Plan festgestellt. Die Trasse ist 42 km lang und entspricht der beantragten Form als Parallel- und Ersatzneubau. Der Vorhabenträger kann nun mit dem Bau beginnen.
Bekanntmachung Erlass Planfeststellungsbeschluss gemäß § 24 NABEG (pdf, 128 KB)
Ordnerverzeichnis (pdf, 100 KB)
Ordner 1 | Planfeststellungsbeschluss (zip, 4 MB)
Ordner 2 | Lagepläne (zip, 17 MB)
Ordner 3 | Lagepläne (zip, 44 MB)
Ordner 4 | Längenprofilpläne (zip, 926 MB)
Ordner 5 | Längenprofilpläne (zip, 14,6 MB)
Ordner 6 | Mastverzeichnis, Kreuzungs- und Rechtserwerbsverzeichnisse (zip, 10,8 MB)
Ordner 7 | Rechtserwerbspläne (zip, 157,7 MB)
Ordner 8 | Landschaftspflegerischer Begleitplan (zip, 82,5 MB)
Ordner 9 | Landschaftspflegerischer Begleitplan (zip, 767,6 MB)
Ordner 10 | Wasserrecht, Forst und Bodenschutz (zip, 237,6 MB)
Der Vorhabenträger hat am 24. Juni 2024 eine Änderung des Planfeststellungsbeschlusses vom 30. August 2023 beantragt.
Die Änderung bezieht sich auf eine Verschiebung des Mastes 7601/22 um 6,4 Meter auf dem Flurstück 59367 in der Gemarkung Mannheim sowie der Vergrößerung der Fundamentköpfe um insgesamt 6,8 m², um einen Konflikt mit der Hauptwasserversorgungsleitung zu vermeiden sowie den statischen Erfordernissen zu entsprechen. Auf Grundlage der eingereichten Antragsunterlagen hat die Bundesnetzagentur am 16. August 2024 einen Änderungsbescheid erlassen.
Der Vorhabenträger TransnetBW hat verschiedene Anträge gestellt, um in Teilen mit dem Bau des Vorhabens zu beginnen. Diese umfassen die folgenden Maßnahmen:
Verschluss von Baumhöhlen und Anbringung von Nisthilfen für Vögel und Fledermäuse in Bereichen der Gemeinden Mannheim, Ilvesheim, Plankstadt, Oftersheim, Sandhausen, Walldorf, Neulußheim, Waghäusl, Philippsburg, Heidelberg, Altlußheim und Wiesental
Die Baumhöhlen an den zu entnehmenden 24 Höhlenbäumen sollen verschlossen sowie 48 künstliche Nisthilfen für Vögel und 48 Fledermauskästen in einem Umkreis von höchstens 500 m um die zu entnehmenden 24 Höhlenbäume angebracht werden.
Die zugelassenen Maßnahmen sind reversibel. Der Verschluss der Baumhöhlen kann durch die Entfernung der verwendeten Materialien rückgängig gemacht werden. Ein Entfernen der angebrachten Nisthilfen und Fledermauskästen ist möglich. Mit Bestätigung der Planung durch den Planfeststellungsbeschluss, wird die weitere Bauausführung fortgesetzt.
Die Bundesnetzagentur hat den Antrag am 25. Oktober 2022 genehmigt.
Zuwegungen, Arbeitsflächen und Gründungen im Bereich der Gemeinde Philippsburg
Gegenstand des vorzeitigen Baubeginns ist eine Bauvorbereitung mit Herstellung der Zuwegungen und Arbeitsflächen sowie die Herstellung der Gründung für die verschiedene Masten als auch die Entnahme von Grundwasser im Rahmen einer temporären Bauwassererhaltung bei der Errichtung von zwei Masten mit anschließender Einleitung in den Rhein sowie Versickerung südlich des Maststandortes. Die Errichtung und Montage der Masten umfasst auch den Seilzug vom Portal der Gleichstrom-Umrichteranlage Philippsburg.
Die Maßnahmen sind reversibel bzw. es kann ein im Wesentlichen gleichartiger Zustand hergestellt werden. Die Anlagenteile lassen sich im Wesentlichen vollständig wieder zurückbauen und entfernen, sodass die Funktionen des Bodens wiederhergestellt werden können. Schäden an Natur und Umwelt sind – auch unter Berücksichtigung der Vermeidungsmaßnahmen – daher nicht zu erwarten. Die Bundesnetzagentur hat den Antrag am 6. Februar 2023 genehmigt.