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    Vieselbach – Regelzonengrenze

    Regelzonengrenze – Mecklar

    Vieselbach – Eisenach – Mecklar

    Vieselbach – Regelzonengrenze (Abschnitt A)

    etwa 87 km | Thüringen | 50Hertz

    Abschnitt A

    Bundesfachplanung
    entfällt

    Bau

    Inbetriebnahme

    Planfeststellung
    seit Q4 2021


    Verlauf

    Die vor­geschlagene Trasse beginnt am Umspann­werk Vieselbach. Sie umgeht zunächst den Ballungs­raum Erfurt süd­östlich und verläuft dann weiter Richtung Westen. Sie passiert Gotha nördlich und verläuft weiter westlich bis zum Umspann­werk Eisenach. Von dort führt die Trasse weiter in westlicher Richtung. Der Abschnitt endet an der Grenze zwischen den Regel­zonen von TenneT und 50Hertz (Mast 134) in un­mittelbarer Nähe zur thüringisch-hessischen Landes­grenze.

    Steckbrief

    Vorhabenträger

    50Hertz

    Zuständigkeit

    Bundesnetzagentur

    Länder

    Thüringen

    technische Daten

    Wechselstrom, 380 kV

    Bauweise

    Freileitung

    Typ

    Ersatzneubau; Umbeseilung

    Länge

    etwa 87 km

    Verfahrensschritte und Dokumente

    Stand: 6. März 2024

    50Hertz hat am 4. Januar 2021 beantragt, gemäß § 5a NABEG auf eine Bundes­fach­planung zu verzichten. Da zwischen­zeit­lich das Bundes­bedarfsplan­gesetz novelliert wurde, wurde der Antrag am 4. März 2021 ent­sprechend angepasst. Am 15. März 2021 hat die Bundes­netz­agentur entschieden, dass die Maß­nahme auf­grund der örtlichen Gegeben­heiten ohne Bundes­fach­planung möglich ist.

    Der Vorhaben­träger 50Hertz hat am 27. August 2021 einen Antrag auf Plan­feststellungs­beschluss gestellt. Dieser enthält einen Vorschlag für den be­absichtigten Trassen­verlauf sowie Angaben über in Frage kommende Alter­nativen. Im Oktober 2021 hat die Bundes­netz­agentur die Vollständig­keit des Antrags fest­gestellt.

    Die Bundes­netz­agentur hat am 9. November 2021 in Erfurt eine Antrags­konferenz für den Abschnitt durch­geführt. Teilnehmen konnten neben dem Vorhaben­träger die betroffenen Träger öffentlicher Belange, an­erkannte Umwelt­vereinigungen sowie die interessierte Öffentlich­keit. Themen waren Gegen­stand, Umfang und Methoden der Umwelt­verträglichkeits­prüfung sowie sonstige für die Plan­feststellung erhebliche Fragen. Die auf der Antrags­konferenz ein­geholten Informationen ermöglichen es der Bundes­netz­agentur, einen Untersuchungs­rahmen fest­zulegen.

    Auf Grundlage der Ergebnisse der Antrags­konferenz hat die Bundes­netz­agentur am 28. Januar 2022 einen Unter­suchungs­rahmen für die Plan­fest­stellung fest­gelegt. Sie gibt damit den Inhalt des Plans und der weiteren Unter­lagen vor, die der Vor­haben­träger vorzulegen hat.

    Die Bundes­netz­agentur hat die Träger öffentlicher Belange (TöB), die von dem Vorhaben berührt sind, zur Stellung­nahme zum ein­gereichten Plan aufgefordert. Darüber hinaus konnten anerkannte Umwelt­vereinigungen sowie Personen, deren Belange durch das Vorhaben berührt werden, vom 18. September bis zum 17. November 2023 Einwendungen gegen den Plan erheben. Die Unterlagen wurden aus­schließlich in elektronischer Form zur Verfügung gestellt.

    Die Bundesnetz­agentur hat bei einem nicht­öffentlichen Erörterungs­termin die rechtzeitig erhobenen Einwen­dungen und Stellung­nahmen diskutiert. Teilnahme­berechtigt waren der Vorhaben­träger, die Träger öffent­licher Belange und diejenigen, die Einwen­dungen erhoben oder Stellung­nahmen abgegeben haben. Der Erörterungs­termin war am 6. März 2024 in Gotha.

    Planfeststellungsbeschluss (§ 24 NABEG)

    Termine und Meldungen

    veranstaltung 06.03.2024
    BBPlG 12 Abschnitt A
    Planfeststellung
    meldung18.09.2023
    BBPlG 12 Abschnitt A
    Planfeststellung
    frist 18.09.-17.11.2023
    BBPlG 12 Abschnitt A
    Planfeststellung
    meldung31.07.2023
    BBPlG 12 Abschnitt A
    Planfeststellung
    meldung01.02.2022
    BBPlG 12 Abschnitt A
    Planfeststellung
    veranstaltung 09.11.2021
    BBPlG 12 Abschnitt A
    Planfeststellung
    meldung27.08.2021
    BBPlG 12 Abschnitt A
    Planfeststellung

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