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    Sachsen-Anhalt Nord

    Sachsen-Anhalt Süd / Thüringen Nord

    Thüringen/Sachsen

    Münchenreuth – Marktredwitz

    Marktredwitz – Pfreimd

    Pfreimd – Nittenau

    Nittenau – Pfatter

    Pfatter – A 92 bei Isar

    Konverterbereich Isar

    Wolmirstedt – Isar (SuedOstLink)

    Thüringen/Sachsen (Abschnitt B)

    etwa 84 km | Bayern, Sachsen, Thüringen | 50Hertz

    Abschnitt B

    Planfeststellung
    seit Q4 2019


    Verlauf

    Der Abschnitt ist Teil des Vorhabens 5. Sein Trassen­korridor wurde im Bundes­fachplanungs­verfahren für den damaligen Abschnitt Raum Naumburg/Eisenberg – Raum Hof festgelegt.

    Der Trassen­korridor beginnt nordöstlich der Stadt Eisenberg. Von dort verläuft er zunächst in südlicher Richtung östlich an Eisenberg vorbei und schwenkt westlich von Bad Köstritz klein­räumig nach Süd­westen, um Gera groß­räumig im Westen zu umgehen. Dabei hält er sich östlich der Orts­lage Kraftsdorf und Saara. Anschließend passiert der Korridor in südöstlicher Richtung die Gemeinde Zedlitz, um bei Weida die Bündelung mit einer Frei­leitung bis Höhe Langen­wetzen­dorf aufzunehmen. Von dort verläuft er in südwestlicher Richtung östlich an den Orts­lagen Pöllwitz und Pausa vorbei, um in Rosen­bach/Vogt­land die thüringisch-sächsische Landes­grenze zu passieren. Er verläuft weiter in südwestliche Richtung an Reuth vorbei, um kurz vor dem Ende des Abschnitts erneut die sächsisch-thüringische Landes­grenze zu queren. Der Abschnitt endet in der Nähe des Länder­ecks Thüringen-Bayern-Sachsen bei Gefell.

    Steckbrief

    Vorhabenträger

    50Hertz

    Zuständigkeit

    Bundesnetzagentur

    Länder

    Bayern, Sachsen, Thüringen

    technische Daten

    Gleichstrom (2 GW), 525 kV

    Bauweise

    Erdkabel

    Typ

    Neubau in neuer Trasse

    Länge

    etwa 84 km

    Verfahrensschritte und Dokumente

    Stand: 25. März 2024

    Der Vorhaben­träger 50Hertz hat gleichzeitig mit dem Antrag auf Planfest­stellungs­beschluss für den Abschnitt B (Thüringen/Sachsen) des Vorhabens 5a und dessen Bestand­teil Landkreis Börde – Isar eine einheit­liche Ent­scheidung gemäß § 26 Netzausbau­beschleunigungs­gesetz (NABEG) für den Abschnitt B der Vorhaben 5 und 5a beantragt. Die Bundesnetz­agentur wird das Vorhaben 5a in die Planfest­stellung für das Vorhaben 5 einbeziehen und für das Vorhaben 5a Antrags­konferenzen durch­führen und auf deren Grund­lage die jeweiligen Untersuchungs­rahmen erlassen. Für die Einreichung der Unterlagen nach § 21 NABEG ist die Erstellung gemeinsamer Unterlagen für das Vorhaben 5 und 5a durch den Vorhaben­träger vorgesehen. Im Bundes­bedarfs­plan­gesetz ist zudem die Kenn­zeichnung des Vorhabens 5 für die Einbe­ziehung von Leer­rohren entfallen. Der Bedarf für eine Verlegung von Leer­rohren ist damit nicht mehr gesetz­lich festgestellt. Dafür ist das Vorhaben 5a in den Bundes­bedarfsplan aufge­nommen worden.

    Der Vorhaben­träger 50Hertz hat am 20. Dezember 2019 einen Antrag auf Plan­feststellungs­beschluss gestellt. Dieser enthält einen Vorschlag für den beabsichtigten Trassen­verlauf sowie Angaben über in Frage kommende Alternativen.

    Die Bundesnetz­agentur hat am 4. Februar 2020 in Zeulenroda-Triebes eine Antrags­konferenz für den Abschnitt durchgeführt. Teilnehmen konnten neben dem Vorhaben­träger die betroffenen Träger öffentlicher Belange, anerkannte Umwelt­vereinigungen sowie die interessierte Öffentlich­keit. Themen waren unter anderem Gegenstand, Umfang und Methoden der Umwelt­verträglichkeits­prüfung sowie sonstige für die Plan­feststellung erhebliche Fragen. Die auf der Antrags­konferenz eingeholten Informationen ermöglichen es der Bundesnetz­agentur, einen Untersuchungs­rahmen festzulegen.

    Auf Grundlage der Ergebnisse der Antrags­konferenz hat die Bundesnetz­agentur am 30. Juni 2020 einen Untersuchungs­rahmen für die Plan­fest­stellung festgelegt. Sie gibt damit den Inhalt des Plans und der weiteren Unterlagen vor, die der Vorhaben­träger vorzulegen hat.

    Die Bundes­netz­agentur hat die Träger öffentlicher Belange (TöB), die von dem Vorhaben berührt sind, zur Stellung­nahme zum eingereichten Plan aufgefordert. Darüber hinaus konnten anerkannte Umwelt­vereinigungen sowie Personen, deren Belange durch das Vorhaben berührt werden, vom 19. Juni bis zum 18. August 2023 Einwendungen gegen den Plan erheben. Die Unterlagen wurden ausschließlich in elektronischer Form auf dieser Seite zur Verfügung gestellt.

    Erneute Auslegung der Unterlagen nach § 21 NABEG

    Für Bereiche in der Gemeinde Milda, die nur durch Ausgleichs- und Ersatz­maßnahmen abseits der geplanten Trassen­verläufe betroffen sind, erfolgt eine erneute Auslegung der Unter­lagen. Diese werden aus­schließlich in elektronischer Form auf dieser Seite unter dem Reiter Plan und Unterlagen (§ 21 NABEG) zur Verfügung gestellt. Anerkannte Umwelt­vereinigungen, Träger öffentlicher Belange sowie Personen, deren Belange in den genannten Bereichen durch das Vorhaben berührt werden, können vom 4. März bis zum 3. Mai 2024 Einwendungen gegen den Plan erheben. Details dazu können Sie der folgenden Bekannt­machung ent­nehmen.

    Erörterungstermin (§ 22 NABEG)
    Planfeststellungsbeschluss (§ 24 NABEG)

    Termine und Meldungen

    frist 19.06.-18.08.2023
    BBPlG 05 BBPlG 05a Abschnitt B
    Planfeststellung
    meldung28.04.2023
    BBPlG 05 BBPlG 05a Abschnitt B
    Planfeststellung
    meldung03.07.2020
    BBPlG 05 Abschnitt B
    Planfeststellung

    SuedOstLink: Untersuchungsrahmen für die Planfeststellung in Abschnitt B festgelegt

    zur Verfahrens-Detailseite

    veranstaltung 04.02.2020
    BBPlG 05 Abschnitt B
    Planfeststellung

    Antragskonferenz Vorhaben 5, Abschnitt B

    Zeulenroda-Triebes

    04.02.2020

    meldung17.01.2020
    BBPlG 05 Abschnitt B
    Planfeststellung

    SuedOstLink: Planfeststellung in Abschnitt B gestartet

    zur Verfahrens-Detailseite

    meldung20.12.2019
    BBPlG 05 Abschnitt B Abschnitt C1 Abschnitt C2
    Planfeststellung

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