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Sachsen-Anhalt Nord
Sachsen-Anhalt Süd / Thüringen Nord
Thüringen/Sachsen
Münchenreuth – Marktredwitz
Marktredwitz – Pfreimd
Pfreimd – Nittenau
Nittenau – Pfatter
Pfatter – A 92 bei Isar
Konverterbereich Isar
Wolmirstedt – Isar (SuedOstLink)
Thüringen/Sachsen (Abschnitt B)
etwa 84 km | Bayern, Sachsen, Thüringen | 50Hertz
Verlauf
Der Abschnitt ist Teil des Vorhabens 5. Sein Trassenkorridor wurde im Bundesfachplanungsverfahren für den damaligen Abschnitt Raum Naumburg/Eisenberg – Raum Hof festgelegt.
Der Trassenkorridor beginnt nordöstlich der Stadt Eisenberg. Von dort verläuft er zunächst in südlicher Richtung östlich an Eisenberg vorbei und schwenkt westlich von Bad Köstritz kleinräumig nach Südwesten, um Gera großräumig im Westen zu umgehen. Dabei hält er sich östlich der Ortslage Kraftsdorf und Saara. Anschließend passiert der Korridor in südöstlicher Richtung die Gemeinde Zedlitz, um bei Weida die Bündelung mit einer Freileitung bis Höhe Langenwetzendorf aufzunehmen. Von dort verläuft er in südwestlicher Richtung östlich an den Ortslagen Pöllwitz und Pausa vorbei, um in Rosenbach/Vogtland die thüringisch-sächsische Landesgrenze zu passieren. Er verläuft weiter in südwestliche Richtung an Reuth vorbei, um kurz vor dem Ende des Abschnitts erneut die sächsisch-thüringische Landesgrenze zu queren. Der Abschnitt endet in der Nähe des Länderecks Thüringen-Bayern-Sachsen bei Gefell.
Steckbrief
Vorhabenträger | |
---|---|
Zuständigkeit | Bundesnetzagentur |
Länder | Bayern, Sachsen, Thüringen |
technische Daten | Gleichstrom (2 GW), 525 kV |
Bauweise | Erdkabel |
Typ | Neubau in neuer Trasse |
Länge | etwa 84 km |
Verfahrensschritte und Dokumente
Stand: 12. September 2024
Der Vorhabenträger 50Hertz hat gleichzeitig mit dem Antrag auf Planfeststellungsbeschluss für den Abschnitt B (Thüringen/Sachsen) des Vorhabens 5a und dessen Bestandteil Landkreis Börde – Isar eine einheitliche Entscheidung gemäß § 26 Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG) für den Abschnitt B der Vorhaben 5 und 5a beantragt. Die Bundesnetzagentur wird das Vorhaben 5a in die Planfeststellung für das Vorhaben 5 einbeziehen und für das Vorhaben 5a Antragskonferenzen durchführen und auf deren Grundlage die jeweiligen Untersuchungsrahmen erlassen. Für die Einreichung der Unterlagen nach § 21 NABEG ist die Erstellung gemeinsamer Unterlagen für das Vorhaben 5 und 5a durch den Vorhabenträger vorgesehen. Im Bundesbedarfsplangesetz ist zudem die Kennzeichnung des Vorhabens 5 für die Einbeziehung von Leerrohren entfallen. Der Bedarf für eine Verlegung von Leerrohren ist damit nicht mehr gesetzlich festgestellt. Dafür ist das Vorhaben 5a in den Bundesbedarfsplan aufgenommen worden.
Der Vorhabenträger 50Hertz hat am 20. Dezember 2019 einen Antrag auf Planfeststellungsbeschluss gestellt. Dieser enthält einen Vorschlag für den beabsichtigten Trassenverlauf sowie Angaben über in Frage kommende Alternativen.
Gesamtunterlagen (Antrag, Anlagen) (zip, 278 MB)
Antrag auf Planfeststellungsbeschluss nach §19 NABEG (pdf, 37 MB)
Anlage 1.2 | Übersichtskarte Planfeststellungsabschnitt B (zip, 88 MB)
Die Bundesnetzagentur hat am 4. Februar 2020 in Zeulenroda-Triebes eine Antragskonferenz für den Abschnitt durchgeführt. Teilnehmen konnten neben dem Vorhabenträger die betroffenen Träger öffentlicher Belange, anerkannte Umweltvereinigungen sowie die interessierte Öffentlichkeit. Themen waren unter anderem Gegenstand, Umfang und Methoden der Umweltverträglichkeitsprüfung sowie sonstige für die Planfeststellung erhebliche Fragen. Die auf der Antragskonferenz eingeholten Informationen ermöglichen es der Bundesnetzagentur, einen Untersuchungsrahmen festzulegen.
Antragskonferenz Vorhaben 5, Abschnitt B (04.02.2020, Zeulenroda-Triebes)
Auf Grundlage der Ergebnisse der Antragskonferenz hat die Bundesnetzagentur am 30. Juni 2020 einen Untersuchungsrahmen für die Planfeststellung festgelegt. Sie gibt damit den Inhalt des Plans und der weiteren Unterlagen vor, die der Vorhabenträger vorzulegen hat.
Der Vorhabenträger hat am 28. April 2023 den bearbeiteten Plan und die angeforderten Unterlagen eingereicht. Die Bundesnetzagentur hat deren Vollständigkeit am 30. Mai 2023 bestätigt.
Gesamtunterlagen (zip, 22,1 GB)
Inhaltsverzeichnis (pdf, 930 KB)
Anlage A: Allgemeiner Teil (zip, 115 MB)
Anlage B: Alternativenbetrachtung und Vorzugstrasse (zip, 64 MB)
Anlage C: Trassierungstechnischer Teil (zip, 575 MB)
Anlage D: Rechtserwerbsplan und Rechtserwerbsverzeichnis (zip, 433 MB)
Anlage E: Nachweise (zip, 979 MB)
Anlage F: UVP-Bericht (zip, 517 MB)
Anlage G: Natura 2000-Verträglichkeitsuntersuchung (zip, 96 MB)
Anlage H: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (zip, 7 MB)
Anlage I: Landschaftspflegerischer Begleitplan (zip, 544 MB)
Anlage J: Fachbeitrag EU-Wasserrahmenrichtlinie (zip, 124 MB)
Anlage K: Genehmigungen, Zulassungen und Befreiungen (zip, 2,26 GB)
Anlage L: Gutachten, Konzepte und sonstige Unterlagen (zip, 16,4 GB)
Anlage M: Dokumentation zu den verwendeten Daten und Informationen (zip, 751 KB)
Die Bundesnetzagentur hat die Träger öffentlicher Belange (TöB), die von dem Vorhaben berührt sind, zur Stellungnahme zum eingereichten Plan aufgefordert. Darüber hinaus konnten anerkannte Umweltvereinigungen sowie Personen, deren Belange durch das Vorhaben berührt werden, vom 19. Juni bis zum 18. August 2023 Einwendungen gegen den Plan erheben. Die Unterlagen wurden ausschließlich in elektronischer Form auf dieser Seite zur Verfügung gestellt.
Erneute Auslegung der Unterlagen nach § 21 NABEG
Für Bereiche in der Gemeinde Milda, die nur durch Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen abseits der geplanten Trassenverläufe betroffen sind, erfolgte eine erneute Auslegung der Unterlagen. Diese wurden ausschließlich in elektronischer Form auf dieser Seite unter dem Reiter Plan und Unterlagen (§ 21 NABEG) zur Verfügung gestellt. Anerkannte Umweltvereinigungen, Träger öffentlicher Belange sowie Personen, deren Belange in den genannten Bereichen durch das Vorhaben berührt werden, konnten vom 4. März bis zum 3. Mai 2024 Einwendungen gegen den Plan erheben.
Bekanntmachung: Erneute Auslegung im Anhörungsverfahren gemäß § 22 NABEG (pdf, 451 KB)
Der Vorhabenträger hat am 28. März 2024 einen Antrag auf Änderung des bereits ausgelegten Plans und der Unterlagen gestellt.
Gesamtunterlagen (zip, 5,8 GB)
Anlage A: Allgemeiner Teil (zip, 43 MB)
Anlage B: Alternativenbetrachtung und Vorzugstrasse (zip, 11 MB)
Anlage C: Trassierungstechnischer Teil (zip, 106 MB)
Anlage D: Rechtserwerbsplan und Rechtserwerbsverzeichnis (zip, 78 MB)
Anlage E: Nachweise (zip, 944 MB)
Anlage F: UVP-Bericht (zip, 624 MB)
Anlage G: Natura 2000-Verträglichkeitsuntersuchung (zip, 49 MB)
Anlage H: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (zip, 6 MB)
Anlage I: Landschaftspflegerischer Begleitplan (zip, 295 MB)
Anlage J: Fachbeitrag EU-Wasserrahmenrichtlinie (zip, 129 MB)
Anlage K: Genehmigungen, Zulassungen und Befreiungen (zip, 117 MB)
Anlage L: Gutachten, Konzepte und sonstige Unterlagen (zip, 3,45 GB)
Anlage M: Dokumentation zu den verwendeten Daten und Informationen (zip, 1 MB)
Durch die vorgelegten Änderungen war eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit notwendig erforderlich. Anerkannte Umweltvereinigungen sowie Personen, deren Belange durch das Vorhaben berührt werden, konnten sich vom 29. April bis zum 12. Juni 2024 hinsichtlich der Planänderung äußern. Die entsprechenden Unterlagen wurden ausschließlich in elektronischer Form auf dieser Seite zur Verfügung gestellt.
Bekanntmachung zum Anhörungsverfahren der Planänderung (pdf, 561 KB)
Die Bundesnetzagentur hat bei einem nichtöffentlichen Erörterungstermin die rechtzeitig erhobenen Einwendungen und Stellungnahmen diskutiert. Teilnahmeberechtigt waren der Vorhabenträger, die Träger öffentlicher Belange und diejenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben. Der Erörterungstermin war am 9. Juli 2024 in Schleiz.
Erörterungstermin Vorhaben 5 und 5a (SuedOstLink), Abschnitt B (09.07.2024, Schleiz)
Planfeststellungsbeschluss (§ 24 NABEG)
Vorzeitiger Baubeginn
Die Bundesnetzagentur hat insgesamt neun Anträge auf vorzeitigen Baubeginn genehmigt.