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    Grafenrheinfeld – Rittershausen

    Punkt Rittershausen – Kupferzell

    Kupferzell – Großgartach

    Grafenrheinfeld – Kupferzell – Großgartach

    Grafenrheinfeld – Rittershausen (Abschnitt 1)

    etwa 50 km | Bayern | TenneT

    Abschnitt 1

    Bundesfachplanung
    entfällt

    Bau

    Inbetriebnahme

    Planfeststellung
    seit Q1 2020


    Verlauf

    Zwischen dem Umspann­werk Grafen­rheinfeld und dem Punkt Ritters­hausen soll eine bestehende 380-kV-Freileitung um einen zusätzlichen Strom­kreis erweitert werden. Der Abschnitt verläuft von Grafen­rheinfeld zunächst in süd­westliche Richtung. Die Leitung verläuft dabei östlich der Gemeinden Waigols­hausen, Bergtheim, Ober­pleichfeld, Würzburg, Rottendorf, Theilheim und Lindelbach. Südlich von Erlach nähert sich die Leitung dem Main und quert ihn westlich von Klein­ochsenfurt. Die Leitung passiert Gaukönigs­hofen östlich und erreicht dann den Punkt Ritters­hausen.

    Steckbrief

    Vorhabenträger

    TenneT

    Zuständigkeit

    Bundesnetzagentur

    Länder

    Bayern

    technische Daten

    Wechselstrom, 380 kV

    Typ

    Zubeseilung

    Kennzeichnungen

    Verzicht auf Bundesfachplanung (Maßnahme Grafenrheinfeld – Kupferzell)
    länderübergreifend

    Länge

    etwa 50 km

    Verfahrensschritte und Dokumente

    Stand: 21. Februar 2023

    Der Bundes­bedarfs­plan sieht für die Einzel­maßnahme Grafen­rheinfeld – Kupferzell aufgrund ihrer besonderen Eil­bedürftigkeit den Verzicht auf eine Bundes­fachplanung vor. Der Abschnitt konnte daher direkt ins Plan­feststellungs­verfahren starten.

    Aufgrund der Corona-Pandemie hat die Bundesnetz­agentur anstelle einer Antrags­konferenz für die betroffenen Träger öffentlicher Belange, die anerkannten Umwelt­vereinigungen sowie die interessierte Öffentlich­keit ein schriftliches Verfahren gemäß § 5 des Planungs­sicherstellungs­gesetzes (PlanSiG) durch­geführt. Bis zum 13. Juli 2020 konnten sie zu Gegenstand, Umfang und Methoden der Umwelt­verträglichkeits­prüfung sowie zu sonstigen für die Plan­feststellung erheblichen Fragen Stellung nehmen. Die damit gewonnenen Informationen ermöglichen es der Bundes­netzagentur, einen Unter­suchungs­rahmen festzulegen.

    Auf Grund­lage der Ergebnisse des schriftlichen Verfahrens gemäß § 5 PlanSiG hat die Bundes­netz­agentur am 17. Juli 2020 einen Unter­suchungs­rahmen für die Plan­feststellung festgelegt. Sie gibt damit unter anderem den Inhalt des Plans und der weiteren Unterlagen vor, die der Vorhaben­träger für die Umwelt­verträglichkeits­prüfung vorzulegen hat.

    Die Unterlagen nach § 21 NABEG sind ausschließlich in elektronischer Form auf dieser Seite abrufbar.

    Anerkannte Umweltvereinigungen sowie Personen, deren Belange durch das Vorhaben berührt werden, können vom Beginn der Auslegung bis zum 20. April 2023 Einwendungen gegen den Plan erheben. Diese können elektronisch oder schriftlich über­mittelt werden. Zur effizienteren Bearbeitung bittet die Bundes­netz­agentur darum, bevorzugt das entsprechende Online­formular zu nutzen. Weitere Informationen zu Ihren Beteiligungs­möglichkeiten finden Sie in der folgenden Bekannt­machung. Bitte beachten Sie auch die Informationen zum Datenschutz.

    Erörterungstermin (§ 22 NABEG)
    Planfeststellungsbeschluss (§ 24 NABEG)

    Termine und Meldungen

    frist 20.02.-20.04.2023
    BBPlG 20 Abschnitt 1
    Planfeststellung
    meldung18.11.2022
    BBPlG 20 Abschnitt 1
    Planfeststellung
    meldung17.07.2020
    BBPlG 20 Abschnitt 1
    Planfeststellung

    Vorhaben 20: Untersuchungsrahmen für Abschnitt Grafenrheinfeld – Rittershausen festgelegt

    zur Verfahrens-Detailseite

    frist 12.06.-13.07.2020
    BBPlG 20 Abschnitt 1
    Planfeststellung

    Stellungnahmen für das Plan­feststellungs­verfahren von Vorhaben 20, Abschnitt 1

    zur Verfahrens-Detailseite

    meldung14.02.2020
    BBPlG 20 Abschnitt 1
    Planfeststellung

    Planfeststellungs-Antrag für Vorhaben 20, Abschnitt Grafenrheinfeld – Rittershausen

    zur Verfahrens-Detailseite

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