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    Grafenrheinfeld – Rittershausen

    Punkt Rittershausen – Kupferzell

    Kupferzell – Großgartach

    Grafenrheinfeld – Kupferzell – Großgartach

    Grafenrheinfeld – Rittershausen (Abschnitt 1)

    etwa 50 km | Bayern | TenneT

    Abschnitt 1

    Bundesfachplanung
    entfällt

    Bau

    Inbetriebnahme

    Planfeststellung
    seit Q1 2020


    Verlauf

    Zwischen dem Umspann­werk Grafen­rheinfeld und dem Punkt Ritters­hausen soll eine bestehende 380-kV-Freileitung um einen zusätzlichen Strom­kreis erweitert werden. Der Abschnitt verläuft von Grafen­rheinfeld zunächst in süd­westliche Richtung. Die Leitung verläuft dabei östlich der Gemeinden Waigols­hausen, Bergtheim, Ober­pleichfeld, Würzburg, Rottendorf, Theilheim und Lindelbach. Südlich von Erlach nähert sich die Leitung dem Main und quert ihn westlich von Klein­ochsenfurt. Die Leitung passiert Gaukönigs­hofen östlich und erreicht dann den Punkt Ritters­hausen.

    Steckbrief

    Vorhabenträger

    TenneT

    Zuständigkeit

    Bundesnetzagentur

    Länder

    Bayern

    technische Daten

    Wechselstrom, 380 kV

    Bauweise

    Freileitung

    Typ

    Zubeseilung

    Länge

    etwa 50 km

    Verfahrensschritte und Dokumente

    Stand: 21. Juni 2024

    Der Bundes­bedarfs­plan sieht für die Einzel­maßnahme Grafen­rheinfeld – Kupferzell aufgrund ihrer besonderen Eil­bedürftigkeit den Verzicht auf eine Bundes­fachplanung vor. Der Abschnitt konnte daher direkt ins Plan­feststellungs­verfahren starten.

    Aufgrund der Corona-Pandemie hat die Bundesnetz­agentur anstelle einer Antrags­konferenz für die betroffenen Träger öffentlicher Belange, die anerkannten Umwelt­vereinigungen sowie die interessierte Öffentlich­keit ein schriftliches Verfahren gemäß § 5 des Planungs­sicherstellungs­gesetzes (PlanSiG) durch­geführt. Bis zum 13. Juli 2020 konnten sie zu Gegenstand, Umfang und Methoden der Umwelt­verträglichkeits­prüfung sowie zu sonstigen für die Plan­feststellung erheblichen Fragen Stellung nehmen. Die damit gewonnenen Informationen ermöglichen es der Bundes­netzagentur, einen Unter­suchungs­rahmen festzulegen.

    Auf Grund­lage der Ergebnisse des schriftlichen Verfahrens gemäß § 5 PlanSiG hat die Bundes­netz­agentur am 17. Juli 2020 einen Unter­suchungs­rahmen für die Plan­feststellung festgelegt. Sie gibt damit unter anderem den Inhalt des Plans und der weiteren Unterlagen vor, die der Vorhaben­träger für die Umwelt­verträglichkeits­prüfung vorzulegen hat.

    Die Bundesnetzagentur hat die Träger öffentlicher Belange (TöB), die von dem Vorhaben berührt sind, zur Stellung­nahme zum eingereichten Plan aufgefordert. Darüber hinaus konnten anerkannte Umwelt­vereinigungen sowie Personen, deren Belange durch das Vorhaben berührt werden, vom 20. Februar bis zum 20. April 2023 Einwendungen gegen den Plan erheben. Die Unter­lagen wurden ausschließlich in elektronischer Form auf dieser Seite zur Verfügung gestellt.

    Die Bundesnetzagentur hat bei einem nicht­öffentlichen Erörterungs­termin die rechtzeitig erhobenen Einwendungen und Stellung­nahmen diskutiert. Teilnahme­berechtigt waren der Vorhaben­träger, die Träger öffentlicher Belange und diejenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellung­nahmen abgegeben haben. Der Erörterungs­termin war am 23. und 24. August 2023 in Grafenrheinfeld.

    Synopse

    Zur Vorbereitung des Erörterungs­termins hatte die Bundes­netz­agentur eine Synopse zusammengestellt. Diese enthält die Argumente aus den ein­gegangenen Ein­wendungen und Stellung­nahmen sowie die Erwiderungen darauf seitens des Vorhaben­trägers. Die Datei ist geschützt; das Passwort dazu wurde mit der Einladung versandt.

    Der Vorhaben­träger hat am 17. Juni 2024 einen Antrag auf die 1. Änderung des bereits nach § 21 NABEG ausgelegten Plans und der Unter­lagen gestellt. Er betrifft Änderungen in mehreren bereits ausgelegten Plänen und Unter­lagen:

    1. Einsatz von Tragabspannketten zur Erhöhung des Bodenabstands
    2. Geänderte Zufahrten bei einzelnen Masten
    3. Anpassung der forstrechtlichen Unterlage
    4. Änderungen und Korrekturen in mehreren naturschutzschutzfachlichen Unterlagen (inkl. Anträge)
    5. Weitere Änderungen und Korrekturen, insbesondere im Rechtserwerbsverzeichnis, Aktualisierung der Datengrundlagen sowie redaktionelle Anpassungen

    Eine Änderung des Trassen­verlaufs ist nicht vorgesehen. Die betroffenen Behörden, Vereinigungen und Dritte, die erst­malig oder stärker als bisher berührt werden, wurden von der Bundes­netz­agentur individuell angeschrieben und über die Möglich­keit der Stellung­nahme beziehungs­weise Einwendung informiert.

    Planfeststellungsbeschluss (§ 24 NABEG)

    Termine und Meldungen

    veranstaltung 23.-24.08.2023
    BBPlG 20 Abschnitt 1
    Planfeststellung
    frist 20.02.-20.04.2023
    BBPlG 20 Abschnitt 1
    Planfeststellung
    meldung18.11.2022
    BBPlG 20 Abschnitt 1
    Planfeststellung
    meldung17.07.2020
    BBPlG 20 Abschnitt 1
    Planfeststellung

    Vorhaben 20: Untersuchungsrahmen für Abschnitt Grafenrheinfeld – Rittershausen festgelegt

    zur Verfahrens-Detailseite

    frist 12.06.-13.07.2020
    BBPlG 20 Abschnitt 1
    Planfeststellung

    Stellungnahmen für das Plan­feststellungs­verfahren von Vorhaben 20, Abschnitt 1

    zur Verfahrens-Detailseite

    meldung14.02.2020
    BBPlG 20 Abschnitt 1
    Planfeststellung

    Planfeststellungs-Antrag für Vorhaben 20, Abschnitt Grafenrheinfeld – Rittershausen

    zur Verfahrens-Detailseite

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